Hallo,
wir haben an ein japanisches Unternehmen einen Auftrag erteilt mit den Incoterms DDP.
Nach meiner Recherche trägt das japanische Unternehmen (geliefert und verzollt) alle Kosten in Zusammenhang mit der Beförderung bis zum Bestimmungsort in der BRD bis zur Verfügungsstellung, d. h. die Frachtkosten und sowie die Einfuhrumsatzsteuer. Somit ist er der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer.
Meine Frage: Könnt ihr mir bitte die Stellen im UStG bzw. UStAE nennen?
Kann das japanische Unternehmen uns die Einfuhrumsatzsteuer zudem noch in Rechnung stellen bzw. falls ja, können wir diese dann als Vorsteuer in Abzug bringen?
Vielen Dank
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