Hallo zusammen,
es gibt folgendes Problem:
Situation : Es gibt ein nicht in EU zugelassenes Fahrzeug ( 4 Jahre alt) mit einem Halter auch nicht aus EU. Der Halter macht Bachelor an der FH seit 2,5 Jahren in Deutschland und hat noch 1,5 Jahre zu studieren.
Ziel : Der Halter will mit seinem Fahrzeug hier in Deutschland problemlos während des Studiums und vielleicht danach fahren.
Problem :
Man darf 6 Monate ohne das Fahrzeug zuzulassen fahren. Studenten dürfen mehr fahren, wenn sie aber regelmäßig Deutschland verlassen (z.b. in Ferien nach Hause fahren). Dazu braucht man immer gültige Grüne Karte und HU(von Heimatland).
Man kann das Fahrzeug hier anmelden und zulassen - dafür muss man Zollgebühren (10% + 19%) zahlen. TÜV und Zulassungsgebühren sind selbstverständlich und spielen hier keine Rolle. Studenten können eine „kostenlose“ Unbedenklichkeitserklärung für Studiumsdauer von Zoll bekommen. Nach dem Studium, wenn man bleiben will - muss man diese Gebühren zahlen.
Wenn man das Fahrzeug zulassen will, muss man alte Papiere und Kennzeichen abgeben und die deutsche bekommen. Die alte kriegt man nie wieder zurück, auch wenn man einfach nach dem Studium zurück fahren will - und so muss man wieder im Heimat diesen eigenen Zollgebühren wieder zahlen. Die 19% bei der Abmeldung des Fahrzeuges in einem nicht EU Land ist einfach fast nicht möglich - deswegen kommt dieses Geld nicht in Frage.
Das Auto als Umzugsgut mitzunehmen ist schon vorbei und gilt leider nur für Aufenhalt weniger als 1 Jahr
Fragen
- Kann man die alte Papiere und Kennzeichen irgendwie nach dem Studium zurückkriegen?
- Was kann man überhaupt in solcher Situationen machen, bzw. wie kann man „günstig“ eigenes Auto als Student hier verwenden?
P.S. es ist egal ob nach dem Studium man fahren darf. Hauptsache problemlos während des Studiums.