Hallo,
Grundsätzliches zum Import hier: /t/faq-zoll-und-import/4873917
Nun tritt bei dir ein Sonderfall ein, nämlich ein Umtausch in einem Drittland - und das auch noch gegen einen anderen als den ausgeführten Artikel… Es bleibt nichts anders übrig als sich mit dem Zoll für den Einzelfall zu einigen.
Grundsätzlich wäre es schlau gewesen vor der Versendung in die USA beim Zoll eine kostenfreie sog. Nämlichkeitssicherung (INF.3) machen zu lassen. Dabei wird das Boot anhand individueller Merkmale (Seriennummer, auffallende feste Veränderungen etc.) amtlich erfasst, es wird bestätigt, dass sich diese Ware im freien Verkehr der EU befindet und zusammen mit einer kostenfreien, rein der Dokumentation dienenden Proforma-Rechnung hätte man dann den Austausch problemlos und kostenfrei reimportieren können, man hätte das Austauschboot als Rückware http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/f0_… deklariert.
Dabei hättest du dich zwar auch schon auf eine Ausnahmeregelung berufen müssen, nach der ein zwar baugleiches, aber nicht wirklich dasselbe Boot, dessen Nämlichkeit gesichert wurde, zurück kommt. das wäre aber normalerweise problemlos über die Bühne gegangen.
Bei dir ist es nun aber noch wilder weil ja ein anderes, höherwertigeres Boot als das, was du verschickt hast, zurückkehren wird. Mindestens den Mehrwert zu dem ursprünglichen Boot wirst du also auf jeden Fall verzollen und versteuern müssen - und selbst das setzt voraus, dass der Zoll mitspielt. Ich hoffe, du hast noch Nachweise über den Kauf des Bootes und alle Mails etc. über die Rücksendung, damit du den Versand usw. lückenlos dokumentieren kannst? Anders glaubt dir der Zoll nämlich von vorneherein kein einziges Wort.
Letztlich wirst du den Fall aber mit dem zuständigen Zollamt klären müssen weil es in deren Ermessen liegt, inwiefern sie mitspielen, dir etwas glauben - oder eben nicht. Da kann man aus der Entfernung wenig helfen. Also verhandele die Sache vor Ort und bringe dazu aber alle greifbaren Unterlagen und Mails mit, damit du den Sachverhalt belegen kannst. Wenn du mit einer Verzollung des Mehrwerts des neuen Bootes davon kommst, hast du Glück gehabt.
Im schlimmsten Fall glaubt man dir gar nichts und das neue Boot muss voll verzollt und versteuert werden.
Noch besser als eine Abfertigung als Rückware wäre eine Passive Veredelung http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/h0_… gewesen. Die hätte aber vorausgesetzt, dass vor dem Versand ein entsprechendes Verfahren beim Zoll eröffnet wird - was aber ja nicht der Fall war. Nachträglich lässt sich das nicht machen und die Frage ist auch, ob du dazu eine Bewilligung bekommen hättest…
Insofern: rede mit dem Zoll, was man jetzt tun kann.
Gruß,
MecFleih