Einfuhrbestimmung Schweiz

Hallo,
ich habe folgende Frage:
Im Sommer leite ich eine Ferienfreizeit einer katholischen Jugend. Da unser Ziel in der Schweiz liegt, ist nun meine Frage wie die Einfuhrbestimmungen (aus Deutschland) für Nahrungsmittel wie Wurst, Käse, Milch bzw. ferner allemein Müsli, Marmelade etc. ist.
Auf der Seite des Zolls einerseits abgabefreie Höchstmengen definiert werden, andererseits für „Waren tierischer“ Herkunft aus EU-Ländern keine Grenze gesetzt wird.
Da wir insgesamt ca. 70 Personen sind und von einer örtlichen Metzgerei und Molkerei Waren billig bekommen würden, wäre es für uns eine große finanzielle erleichterung wenn wir viel Mitnehmen könnten.
Ich würde mich freuen wenn ihr mir kurz weiterhelfen könntet!

Hallo Max,

Ich habe leider mit diesen Dinge zu wenig zu tun, als dass ich Dir hier eine verlässliche Auskunft geben kann. Aber ich habe Dir hier einen Link des Schweizer Zolls, wo Du alle für Eure Freizeit notwendigen Infos rauslesen kannst. Beim kurzen Überfliegen der Zollseite schien es mir so, als ob Ihr keine Probleme haben solltet, da die Lebensmittel für den privaten Gebrauch gedacht sind und nicht in den Verkauf gelangen werden.

http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/essen_trinke…

Ich hoffe Dir hiermit ein wenig geholfen zu haben!

Wünsche Euch viel Spaß in der Schweiz!

Viele Grüße
Melanie

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Moin moin!

Leider bin ich auf dem Gebiet kein Fachmann. Ich empfehle aber direkt den Zoll zu fragen.

http://www.zoll.de/kontakt/index.html#Fragen%20zu%20…

Auskunft für Privatpersonen
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: [email protected]

Ich hoffe, ich konnte helfen.

Gruß Matze

Hallo max,

leider kenne ich mich im Lebensmittelbereich nicht aus.
Hier ein Link, der Ihnen jedoch möglichweise weiterhelfen kann:

http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/index.html?l…

Ansonsten schlage ich vor, dass Sie sich mit Ihrem zuständigen Hauptzollamt/ Abteilung Ausfuhr in Verbindung setzen. Unter Umständen kann Ihnen auch eine internationale Spedition (Exportabteilung), z.B. Kühne + Nagel oder Schenker weiterhelfen.

Gruß,
pebbles f.

Hallo Max,

ich kenne mich da leider im Lebensmittelbereich nicht so gut aus um eine verlässliche Auskunft zu geben.
Aber das für Sie zuständige Zollamt kann ihnen da mit Sicherheit weiterhelfen, oder aber auch eine Spedition die mit Exporten in Drittländer zu tun hat.

Sorry, dass ich da leider nicht wirklich weiterhelfen konnte.

LG
Mike

Hallo Fragender,

leider kann ich dir über die Einfuhrbestimmungen in die Schweiz keine Antwort geben - die sind mir nicht bekannt.
Sorry!!

Hallo,

da muss ich leider passen. Aber ich lass jetzt mal meinen gesunden Menschenverstand walten: Schau dir die Höchstgrenzen an und nimm sie mal 70. Ich glaub da kannst du dann einiges einpacken?!

Hallo,
da du richtig bemerkt hast: keine Grenzen bei der Einfuhr in die CH. Da ihr ausserdem 70 Personen seid, denke ich dass es an der Grenze keine Probleme geben wird…

Viel Spass!

kenn mich nur mit eu-bestimmungen aus.
aber:
http://www.ezv.admin.ch/dienstleistungen/shop/00038/…

www.ezv.admin.ch dort stehen auch telefonnumern.

Hallo max

Um deine Frage richtig zu beantworten habe ich die Anfrage ins Geschäft geschickt, da ich dort die nötigen Vorschriften habe. Es dauert daher noch bis spätestens Freitag. Hoffe, dass ist noch früh genug.

Gruss
HaegarCH

Hallo Max

Die Einfuhr von Vorräten für Ferienlager ist etwas kompliziert.
Grundsätzlich: Zum Verbrauch in Ferienlagern bestimmte Nahrungsmittel und Getränke sind abgabenpflichtig. Ausgenommen davon ist der Kollektivproviant. Der Kollektivproviant ist der mitgeführte Proviant für einen Tag.

Vorräte für Ferienlager können zum Eigengewicht und ohne Vorlage einer Einfuhrbewilligung veranlagt werden. Davon ausgenommen sind jedoch Tabak und Alkohol.
Hinzu kommen folgende besondere Bestimmungen:

Für die Einfuhr von frischem Fleisch von über 20 kg brutto pro Ferienlager ist eine Bewilligung des Bundesamtes für Landwirtschaft nötig (Tel: +41 (0)31 322 25 11). Hinzu kommt, das Fleisch der Zolltarifgruppe A und B einem Zollansatz unterliegt. Was Fleisch der Zolltarifgruppe A und B sind und welchem Ansatz sie unterliegen findest du hier: http://www.ezv.admin.ch/dokumentation/01854/01857/in…

Fleischwaren (Zolltarifgruppe B) bis 3.5 kg pro Person in der Anzahl der Lagerteilnehmer (dass heisst auch Mengen von über 20 kg brutto pro Ferienlager) sind bewilligungsfrei. Diese Mengen können zollfrei zugelassen werden. Mehrmengen benötigen wieder eine Einfuhrbewilligung BLW und unterliegen wieder Zollabgaben.

Frischfleisch von Fischen, Krebstieren, Weichtieren, Wild, Kaninchen und andere Fleischwaren die nicht in den Zolltarifgruppen A und B stehen sind zollfrei (aber nicht unbedingt bewilligungsfrei).

Es gibt noch weitere Einschränkungen, die du im Link findest (z.B. Butter und Rahm 1 Liter/kg je Person, Milch 5 Liter, Eier 2.5 kg etc.)

Solltest du noch weitere Fragen haben, so kannst du dich auch an eine Zollkreisdirektion wenden, die Telefonnummern sind auch in der Broschüre, die ich verlinkt habe.

Gruss
HaegarCH

Hallo Max,

leider kenne ich mich mit Lebensmitteln nicht aus. Aber wenn eure Organisation ein eingetragener bzw. gemeinnütziger Verein ist, dann meine ich mich zu erinnern dass dort andere Freigrenzen gelten.
Da die Schweiz kein sog. Drittland ist, sondern ein sog. EFTA-Staat und ebenfalls dem Schengener Abkommmen beigetreten ist, finden eigentlich an den Grenzstellen bei Privatpersonen keine Kontrollen mehr statt. Aber um evtl. Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen solltest du dich vor Beginn der Abreise genau informieren über die derzeit geltenden Bestimmungen.
Habe dir einen Link über die aktuellen Bestimmungen in der Schweiz eingefügt.

Ebenfalls kann dir die Schweizer Botschaft bzw. die lokale Grenzzollstelle vor Ort beratend zur Seite stehen.
http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/essen_trinke…

Hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen.

Gruß

Hokuspokus

Hallo,

ich befürchte, dass es bei Warenwert größer 300 CHF erheblicher Zoll anfällt. Das Risiko es einfach so zu probieren würde ich nicht eingehen. Siehe:

http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/essen_trinke…

„Darüber hinausgehende Mengen sind ungeachtet ihres Wertes immer abgabenpflichtig. Übersteigt im Weiteren der Gesamtwert der mitgeführten Waren Fr. 300.–, so sind alle Waren abgabenpflichtig. Ein Zusammenrechnen (Kumulation) der Wertfreigrenze für mehrere Personen ist ausgeschlossen.“

Empfehle deine Frage direkt an den Schweizer Zoll zu stellen. Normal bekommst du innerhalb weniger Tagen eine Antwort.

Klaus

Ich hoffe meine Antwort kommt nicht allzu spät. Ich war einen Monat lang im Urlaub und hab vergessen das hier einzustellen… Sorry.
Leider kann ich Dir über die Einfuhrbestimmungen der Schweiz rein gar nichts sagen, da diese dem deutschen (bzw. EU-Zoll) nicht vorliegen. Auf der deutschen Zollseite die Du vermutlich gemeint hast (bezügl. keine Grenzen für Waren tierischer Herkunft aus EU-Ländern) wirst Du auch nicht fündig werden, diese Beschränkungen meinen die Einfuhr solcher Waren aus dem EU-Ausland (Schweiz gehört ja nicht dazu) NACH Deutschland.
In diesem Fall kann Dir nur ein Experte für schweizer Zollrecht weiterhelfen… Sorry.

Mfg, kiribati.