Einfuhrsteuer und Zoll nachzahlen aber wie?

Hallo,
ich habe von mehreren Verkäüfern aus China Waren bestellt. (Gewerbe und eori Nummer habe ich schon).

Nun kommen die ersten Bestellungen an.
Ich hatte gedacht das ich es vom Zoll abholen muß und die Einfuhsteuer dort bezahle, aber die Sendungen (Briefsendung per Einschreiben) sind direkt zu mir nach Hause gekommen.

Irgendwie muß ich ja jetzt die Einfuhrsteuer und Zoll nachzahlen aber wie mache ich das?
Muß ich beim Zoll anrufen oder gibt es dafür ein Ausfüllformullar oder ähnliches?

Gruß

Hallo,be einer Biefsendug fällt im Normalfall kein Zoll an.
Die Ware in der Briefsedungeinfach vereinnahmen und den Zoll vergessen.
Bei größeren Sendungen gehen diese automatisch über den Zoll und werden verzollt.
Viele Grüsse aus China
Bruno Lang
Lang Sourcing Co., Ltd.
Unit 3A04, Building A, Yong Jing Ting, Jian Yi Tian Di,
Heng Zeng Road, Chang An Town, Dong Guan City,
Guang Dong, PR China
邮编: 523880
Post code: 523880
Phone Nr.: +86 0769 81627525
Fax: +86 0769 81627525
Mobil phone: +86 13926831919

Hallo,

unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Sendungen von Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 Euro, einfuhrabgabenfrei (Artikel 23 und 24 ZollbefreiungsVO). Dies gilt für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.
Bei einem Wert zwischen 22 Euro und 150 Euro sind die Sendungen zwar zollfrei, aber nicht frei von Einfuhrumsatzsteuer.
Hiervon erfasst werden nicht nur durch die Deutsche Post AG beförderte Pakete, Päckchen, Briefe usw., sondern auch von anderen Dienstleistungsunternehmen (z.B. Kurierdienste) transportierte Sendungen.

Die Befreiung gilt bei direkter Versendung aus einem Drittland an einen Empfänger im Zollgebiet der Gemeinschaft, wobei die Sendung auch kommerzieller Art sein kann. Eine Sendung ist dabei die Warenmenge, die an demselben Tag von demselben Lieferanten an denselben Einführer abgesandt worden ist und von derselben Zollstelle abgefertigt wird, auch wenn diese aus mehreren Packstücken besteht.

Gruß