Hallo Leute!
Folgende Situation:
am Montag soll ich 2 Verträge abschließen: einen für den Kauf (Ausland) und einen für den Verkauf (Inland). Die Lieferung erfolgt auf DDU Basis, d.h. mein Käufer zahlt Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, beide haben wir Umsatzsteueridentifikationsnummern. Soweit so gut, aber wie soll der Kunde verzollen? Für den ist ja der Warenwert anders als für mich. Soll er dann die Zollpapiere zusammen mit meiner Rechnung zu seinem Verzollungsagenten schicken und er Zahlt dann auf diese Zoll und Einfuhrumsatzsteuer? Ich kann ja dann ihm keine Umsatzsteuer in die Rechnung stellen, er zahlt ja schon die Einfuhrumsatzsteuer.
Meine Firma ist ein Kleinunternehmen. Durch diese Verträge würde die Umsatzgrenze für ein Kleinunternehmen um das Vielfache überschritten. Kann ich dann einfach beim Finanzamt anrufen und sagen: so, ab heute habe ich große Umsätze und meine Firm ist ab jetzt kein Kleinunternehmen mehr?
Ich spreche über einen Umsatz von €35.500,-/Monat
Danke für die wertvollen Tipps!
Hallo,
am Montag soll ich 2 Verträge abschließen: einen für den Kauf
(Ausland) und einen für den Verkauf (Inland).
Also kaufst du die Ware im Ausland, sie ist bei der Einfuhr dein Eigentum. Dass es einen weiteren Vertrag gibt, nachdem du dich zum Verkauf der Waren im Inland verpflichtest, ist für den Import uninteressant.
Die Lieferung
erfolgt auf DDU Basis, d.h. mein Käufer zahlt Zoll und
Einfuhrumsatzsteuer, beide haben wir
Umsatzsteueridentifikationsnummern. Soweit so gut, aber wie
soll der Kunde verzollen? Für den ist ja der Warenwert anders
als für mich. Soll er dann die Zollpapiere zusammen mit meiner
Rechnung zu seinem Verzollungsagenten schicken und er Zahlt
dann auf diese Zoll und Einfuhrumsatzsteuer? Ich kann ja dann
ihm keine Umsatzsteuer in die Rechnung stellen, er zahlt ja
schon die Einfuhrumsatzsteuer.
Die Ware ist zum Zeitpunkt der Einfuhr dein Eigentum und du hast für die Ware einen bestimmten Preis bezahlt. Dieser Preis, dokumentiert auf deiner Einkaufsrechnung, ist auch die Berechnungsgrundlage für den Zoll. Dass der Lieferant die Importgebühren für dich zahlt, ist nett. Die Einfuhrabgaben-Berechnung richtet trotzdem nach dem Warenwert, der dir in Rechnung gestellt wurde weil du der Einführer der Ware bist. Es kommt nicht so sehr darauf an, wer bezahlt, sondern wer der Eigentümer der Ware ist und welchen Wert diese hat. Und für dich ist der Wert das, was du bezahlt hast - nicht, welchen Selbstkostenpreis der Anbieter / Hersteller vorher hatte.
Es wäre anders, wenn der Verkäufer den Import komplett alleine abwickeln und dir die Ware erst hier verkaufen würde. Aber du bist ja durch den Kaufabschluss im Ausland bereits der Eigentümer der Ware.
Meine Firma ist ein Kleinunternehmen. Durch diese Verträge
würde die Umsatzgrenze für ein Kleinunternehmen um das
Vielfache überschritten. Kann ich dann einfach beim Finanzamt
anrufen und sagen: so, ab heute habe ich große Umsätze und
meine Firm ist ab jetzt kein Kleinunternehmen mehr?
Ich spreche über einen Umsatz von €35.500,-/Monat
Danke für die wertvollen Tipps!
Dazu kann ich leider nichts sagen, ich bin kein Steuerexperte.
Gruß,
MecFleih
PS: generelle Infos hier /t/faq-zoll-und-import/4873917
Servus,
für Steuerfragen ist das Brett „Steuern“ - unter "Business und Finanzen - gut geeignet. Bitte hier wie dort FAQ:1129 beachten, sonst wird das enttäuschend.
Schöne Grüße
MM