Hallo
Lastschrifteinzüge können innerhalb einer bestimmten Frist
einfach zurückgewiesen werden. Beim Onlinebanking geht das mit
nur zwei oder drei Klicks, eine Begründung der Zurückweisung
ist nicht erforderlich.
Die Rückgabe erfolgt direkt oder indirekt mit der Begründung, dass keine Einzugsermächtigung besteht.
Die Bank prüft das nicht, sondern _glaubt_ den Beteiligten.
Sie glaubt dem Lastschrifteinreicher, dass eine Einzugermächtigung besteht. Sie glaubt auch Ihrem Kunden, wenn der die Lastschrift mit der Begründung das keine besteht zurückweist.
Die Bank befindet sich hier in der Stellung eines Dritten, eines Dienstleisters.
Ist eine Bank berechtigt, wenn sie eine Lastschrift von einem
Kontoinhaber ihrer Einrichtung einzieht, dieses einfache
Vorgehen zu verweigern und ihn zu zwingen, einen
Schriftverkehr zu beginnen, in dem er seine Verweigerung
begründen muss?
Hier ist die Bank direkt als Gläubiger involviert. Die Bank _weiß_, dass eine Einzugermächtigung existiert.
MfG Frank