Eingenprivileg von Banken bei Lastschrifteinzug?

Hallo,

Lastschrifteinzüge können innerhalb einer bestimmten Frist einfach zurückgewiesen werden. Beim Onlinebanking geht das mit nur zwei oder drei Klicks, eine Begründung der Zurückweisung ist nicht erforderlich.

Ist eine Bank berechtigt, wenn sie eine Lastschrift von einem Kontoinhaber ihrer Einrichtung einzieht, dieses einfache Vorgehen zu verweigern und ihn zu zwingen, einen Schriftverkehr zu beginnen, in dem er seine Verweigerung begründen muss?

Grüße
Carsten

Hallo,

Ist eine Bank berechtigt, wenn sie eine Lastschrift von einem
Kontoinhaber ihrer Einrichtung einzieht, dieses einfache
Vorgehen zu verweigern

ja, natürlich. Die LS-Rückgabe per Klick ist eine vereinfachte Vorgehensweise, die ein Kreditinstitut nicht anbieten muß.

und ihn zu zwingen, einen
Schriftverkehr zu beginnen, in dem er seine Verweigerung
begründen muss?

Begründen muß man gar nichts, allerdings sollte sich der Kunde über die Sinnlosigkeit und Folgen seines Tuns im Klaren sein: das Kreditinstitut hat nach den AGB zur Besicherung aller Forderung ein Pfandrecht an allen Werten, die sich beim betreffenden KI auf Konten und Depots befinden.

Je nach Geschäftsumfang, Art und Höhe der Forderung sowie bisherigem Verhalten des Kunden wird nach der Ausübung des AGB-Pfandrechtes u.U. auch noch gleich die Kündigung der Geschäftsbeziehung folgen.

Gruß
C.

Hallo,

Ist eine Bank berechtigt, wenn sie eine Lastschrift von einem
Kontoinhaber ihrer Einrichtung einzieht, dieses einfache
Vorgehen zu verweigern und ihn zu zwingen, einen
Schriftverkehr zu beginnen, in dem er seine Verweigerung
begründen muss?

nein. Es reicht eine Mitteilung an die Bank.

Wie schon gepostet wurde wird die Rückgabe einer rechtmäßigen (!) Lastschrift bei uns wie das Platzen einer Lastschrift gewertet. Auch eine Bank kann ein Konto kündigen…

Also, einfach etwas bestellen und per Lastschrift bezahlen, und bei einwandfreier Lieferung die Lastschrift zurückgehen lassen (z.B. um mehr Liquidität auf dem Konto zu schaffen) geht fast immer böse nach hinten los.
Es ist rechtlich auch voll daneben, z.B. die Lastschrift zurückgehen zu lassen, wenn der Gegenstand innerhalb der Frist nach Fernabsatzgesetz zurückgegeben wird.

Grüße
Carsten

Grüße

Erdbeerzunge

Hallo,

Also, einfach etwas bestellen und per Lastschrift bezahlen,
und bei einwandfreier Lieferung die Lastschrift zurückgehen
lassen (z.B. um mehr Liquidität auf dem Konto zu schaffen)
geht fast immer böse nach hinten los.

ich glaube, Du hast die Frage falsch verstanden. Es ging darum, daß das betreffende Kreditinstitut die Rückgabe eigener Lastschriften (also Zinsen, Gebühren, Raten usw.) nicht per Mausklick (wie bei Lastschriften Dritter) ermöglicht.

Gruß
C.

Kommentar und Zusatzfrage
Hallo,

ich finde es schade, dass mir kriminelle oder zumindest unseriöse Absichten unterstellt werden, anstatt meine Frage zu beantworten.

Dass eine Bank kündigen kann, wenn ein Kunde sich unseriös oder lästig verhält, ist logisch. Der Kunde kann das aber umgekehrt auch. Aber beides ist nicht Thema meiner Frage.

Ich gehe eigentlich davon aus, dass eine Bank sich selbst keine ungesetzmäßigen Privilegien einräumen darf, weil es für sie so einfacher ist. Deshalb meine Ergänzungsfrage:

Wie heißt das Gesetz, in dem steht, dass man Lastschrifteinzüge innerhalb einer gegebenen Frist ohne Begründung zurückweisen kann?

Grüße
Carsten

Dass eine Bank kündigen kann, wenn ein Kunde sich unseriös
oder lästig verhält, ist logisch. Der Kunde kann das aber
umgekehrt auch. Aber beides ist nicht Thema meiner Frage.

Wenn Du nur Deine Frage beantwortet haben willst, bitte:

Wie heißt das Gesetz, in dem steht, dass man
Lastschrifteinzüge innerhalb einer gegebenen Frist ohne
Begründung zurückweisen kann?

So steht das in keinem Gesetz.

ich glaube, Du hast die Frage falsch verstanden. Es ging
darum, daß das betreffende Kreditinstitut die Rückgabe eigener
Lastschriften (also Zinsen, Gebühren, Raten usw.) nicht per
Mausklick (wie bei Lastschriften Dritter) ermöglicht.

Ich habe die Frage schon verstanden, und darauf hingewiesen, daass Lastschriften durch einfache Mitteilung an die Bank zurückgegeben werden können. Falls die Bank dann doof spielt, ist das eine Sache für den Ombudsmann oder RA.

Es scheint aber seinen Grund zu haben, weshalb bei dem konkreten Kunde die Bank mehr Infos haben möchte…

Wie steht es denn in einem Gesetz?
Und welches ist es?
Schließlich haben sich alle danach zu richten.

Mausklick (wie bei Lastschriften Dritter) ermöglicht.

Ich habe die Frage schon verstanden, und darauf hingewiesen,
daass Lastschriften durch einfache Mitteilung an die Bank
zurückgegeben werden können.

Das weiß ich und hatte es selbst schon erwähnt. In dem Fall wegen dessen ich anfrage, setzt sich die Bank aber zu eigenen Gunsten über die Regel hinweg.

Falls die Bank dann doof spielt,
ist das eine Sache für den Ombudsmann oder RA.

Das ist doch ein brauchbarer Hinweis.

Es scheint aber seinen Grund zu haben, weshalb bei dem
konkreten Kunde die Bank mehr Infos haben möchte…

Schon wieder eine Unterstellung. Wieso scheint das seinen Grund zu haben? Kennst du die Bank, kennst du den Fall?

Wie steht es denn in einem Gesetz?

So: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__676b.html

Daß Lastschriften überhaupt (in allgemeiner Form) und auch nur teilweise im BGB geregelt sind, ist relativ neu. Daher ist es eben auch nicht damit getan, den Gesetzestext zu kennen, weil dieser sehr allgemein ist und Dein Problem letztlich nicht tangiert. Auch das Studium der AGB (generell empfehlenswert) hilft bei Deinem Problem nicht weiter. Und auch das Lastschriftabkommen ist wenig hilfreich, weil das nur die Rechtsbeziehungen zwischen den Kreditinstituten regelt. Hier geht es aber um eine Lastschrift, die ein Kreditinstitut bei seinem eigenen Kunden einzieht.

Und welches ist es?

Darin steht aber vor allem nichts davon, daß das Kreditinstitut für alle Lastschriften den gleichen Rückgabeweg anbieten muß. Und genau das ist die Antwort auf Deine Frage - zumindest, wenn man sich - wie von Dir gewünscht - auf die Beantwortung der gestellten Frage beschränkt.

Gruß
C.

Es scheint aber seinen Grund zu haben, weshalb bei dem
konkreten Kunde die Bank mehr Infos haben möchte…

Schon wieder eine Unterstellung. Wieso scheint das seinen
Grund zu haben? Kennst du die Bank, kennst du den Fall?

Z.B. ich habe noch nie im Leben eine Lastschrift von meinem Konto zurückgegeben. Das könnte daran liegen, dass ich z.B. bei zwielichtigen Lieferanten gar nicht erst bestelle. Einmal hatte ein Mobilfunkanbieter zuviel abgebucht. Da habe ich dort angerufen, und umgehend wurde die Differenz zurücküberwiesen.

Jemand, der öfter mal Lastschriften zurückgibt, zeigt, dass er mit unseriösen Partnern zu tun hat. Entweder wegen des eigenen unseriösen Umfeldes, oder aus Dummheit. Das ist ein Bestandteil des Kundenkonto- Scorings.

Hallo

Lastschrifteinzüge können innerhalb einer bestimmten Frist
einfach zurückgewiesen werden. Beim Onlinebanking geht das mit
nur zwei oder drei Klicks, eine Begründung der Zurückweisung
ist nicht erforderlich.

Die Rückgabe erfolgt direkt oder indirekt mit der Begründung, dass keine Einzugsermächtigung besteht.
Die Bank prüft das nicht, sondern _glaubt_ den Beteiligten.

Sie glaubt dem Lastschrifteinreicher, dass eine Einzugermächtigung besteht. Sie glaubt auch Ihrem Kunden, wenn der die Lastschrift mit der Begründung das keine besteht zurückweist.

Die Bank befindet sich hier in der Stellung eines Dritten, eines Dienstleisters.

Ist eine Bank berechtigt, wenn sie eine Lastschrift von einem
Kontoinhaber ihrer Einrichtung einzieht, dieses einfache
Vorgehen zu verweigern und ihn zu zwingen, einen
Schriftverkehr zu beginnen, in dem er seine Verweigerung
begründen muss?

Hier ist die Bank direkt als Gläubiger involviert. Die Bank _weiß_, dass eine Einzugermächtigung existiert.

MfG Frank

Hallo,

Sie glaubt dem Lastschrifteinreicher, dass eine
Einzugermächtigung besteht. Sie glaubt auch Ihrem Kunden, wenn
der die Lastschrift mit der Begründung das keine besteht
zurückweist.

der Kunde muß die Rückgabe nicht begründen.

Vorgehen zu verweigern und ihn zu zwingen, einen
Schriftverkehr zu beginnen, in dem er seine Verweigerung
begründen muss?

Hier ist die Bank direkt als Gläubiger involviert. Die Bank
_weiß_, dass eine Einzugermächtigung existiert.

Sicher?

Warum sollte ein Kreditinstitut von seinen eigenen Kunden eine Einzugsermächtigung verlangen? Um sich die Einzugsermächtigung bei einer Anfrage durch sich selbst vorlegen zu können?

Fällige Forderungen können eingezogen werden. Auch ohne Einzugsermächtigung.

Einzugsermächtigungen werden ohnehin überbewertet - erst recht, seit der ganze SEPA-Plunder im BGB steht. Ob nun eine Einzugsermächtigung vorliegt oder nicht: eine Lastschrift ist eine nicht autorisierter Zahlungsvorgang mit den entsprechenden Konsequenzen.

Gruß
C.

Meine Güte, hast du eine Phantasie!