Eingeschränkte Halteverbotfläche blockiert

Hallo,

ist es Anwohnern erlaubt, im Bereich eines eingeschränkten Halteverbotes (9-17 Uhr), Verkehrshütchen aufzustellen, um Autofahrern dort das Halten nicht zu ermöglich? Kann ich als Autofahrer, wenn ich dort für 1-3 Minuten halten möchte, die Hütchen einfach wegnehmen und mich dort hinstellen?

Gruß Diana

Hallo,

ist es Anwohnern erlaubt, im Bereich eines eingeschränkten
Halteverbotes (9-17 Uhr), Verkehrshütchen aufzustellen, um
Autofahrern dort das Halten nicht zu ermöglich? Kann ich als
Autofahrer, wenn ich dort für 1-3 Minuten halten möchte, die
Hütchen einfach wegnehmen und mich dort hinstellen?

nein und ja.

Gruß
C.

Bedeutungsloser Fülltext zur Umgehung einer sinnlosen technischen Sperre:

Der Artikel enthält kaum eigenen Text. Der zitierte Anteil beträgt 92%. Bitte zitiere nur den Teil, auf den du dich direkt beziehst!
… mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/article/write

Moin,

Verkehrsleitkegel, also Hütchen, darf kein Anwohner aufstellen. Ebensowenig erlaubt sind Flatterbänder an Klappstühlen oder Mülltonnen.
Das selbstständige Aufstellen ohne Genehmigung von Absperrungen jeglicher Art ist eine Ordnungswidrigkeit (§32 Abs.1 StVO).
Je nach Absperrung und Gegebenheit kann es sogar eine Straftat sein (§315b StGB).
Solange also laut StVO das Halten erlaubt ist, aber durch Leitkegel die von Anwohnern aufgestellt wurden nicht möglich ist, darfst Du die Kegel entfernen und dort halten.

Diese eigenmächtigen Absperrungen verbreiten sich wie die Pest. Selbst Bauunternehmen sparen sich das Geld für eine Genehmigung und gehen vermehrt dazu über irgendwelche Paletten auf die Strasse zu legen. Das entspricht natürlich keinesfalls der RSA-95. Allein schon wegen der fehlenden Beleuchtung.

Gruss Jakob

Hallo,

der von mir erstellte Artikel habe ich selber formuliert und nicht wie Sie behaupten es sei ein bedeutungslose Fülltext zur Umgehung einer sinnlosen Sperre und enthält kaum eigene Text. Der von Ihnen eingestellte Link funktioniert nicht, wenn ich mich also informieren soll, dann bitte den richtigen Link einstellen.

gruß Diana

Hallo,

danke für die Antwort.
Wenn die Anwohner eine Genehmigung haben, dann dürfen sie die Hütchen also aufstellen? Um das herrauszukriegen, müßte ich sie fragen.

O.k. danke und gruß Diana

Hallo,

der von mir erstellte Artikel habe ich selber formuliert und
nicht wie Sie behaupten es sei ein bedeutungslose Fülltext zur
Umgehung einer sinnlosen Sperre und enthält kaum eigene Text.
Der von Ihnen eingestellte Link funktioniert nicht, wenn ich
mich also informieren soll, dann bitte den richtigen Link
einstellen.

das hier war meine Antwort auf Deine Frage(n):
nein und ja.

Darauf erschien diese Fehlermeldung:
Der Artikel enthält kaum eigenen Text. Der zitierte Anteil beträgt 92%. Bitte zitiere nur den Teil, auf den du dich direkt beziehst!

Früher konnte man diese ignorieren und den Artikel trotzdem abschicken. Heute geht das nicht mehr und weil ich keine Lust habe, sinnlos Buchstaben zu tippen, um eine hirnrissige Abfrage zu umgehen, habe ich die Fehlermeldung einkopiert.

Der Link entsteht dabei automatisch, d.h. immer, wenn man aus einem WWW Artikel mehr als vier Worte kopiert; eine weitere grandiose neue Erfindung von wer-weiss-was. Da ich mich auch nicht in der Pflicht sehe, diese Unsinnigkeit durch eigene Aktivitäten auszumerzen, blieb der Link halt stehen.

Du siehst: alles ist gut.

Gruß
C.

Hallo und Guten Abend,

dann muß ich mich bei Ihnen Entschuldigen. SORRY!

Diana

Moin,

Wenn die Anwohner eine Genehmigung haben, dann dürfen sie die
Hütchen also aufstellen?

Meines Wissens bekommen die dann offizielle Halteverbotsschilder.
Meines Wissens kann alles, was nicht „offizell“ ist, bedenkenlos entfernt werden (mal abgesehen von anderen Folgen wie Nachbarschaftsstreit, die sich viel länger und schlimmer auswirken können, als einmal keinen Parkplatz zu finden und 500m weiter laufen zu müssen).

Liebe Grüße,
-Efchen

Moin,

wie Efchen schon schrieb werden dann in der Regel Halteverbotsschilder aufgestellt.
Eine Genehmigung für das Austellen von Verkehrsleitkegeln ist mir nicht bekannt.

Gruss Jakob

Moin,

(mal abgesehen von anderen Folgen
wie Nachbarschaftsstreit, die sich viel länger und schlimmer
auswirken können, als einmal keinen Parkplatz zu finden und
500m weiter laufen zu müssen).

Also bei uns ist Parkraum sehr knapp und hier im Viertel ziehen an jedem Wochenende Leute um. Einen Parkplatz vor dem Haus zu finden ist wie ein 6er im Lotto :smile:
Aber die Leute, die Klappstühle aufstellen und dann zwecks Absperrung mit Flatterband verbinden, sollten mal etwas Mass halten.
Es ist nicht notwendig einen Raum von 5 Fahrzeuglängen bereits 3 Tage vor dem Termin abzusperren. Sowas räume ich beiseite.
Ausserdem ist es immer eine Frage der Art und Weise.
Es ist schon ein Unterschied ob da ein Schild steht „Liebe Nachbarn, bitte haltet uns ein wenig Platz für den Umzug am XX.XX frei“ oder ob da einfach nur wild abgesperrt wird mit einem Schild „Freihalten wegen Umzug“.
Dass das eigenmächtige Absperren nicht zulässig ist wissen viele offenbar nicht.
Da kann man natürlich um Platz bitten, aber einen Anspruch hat man nur bei einer erteilten Sondergenehmigung.

Gruss Jakob

1 Like

Solange also laut StVO das Halten erlaubt ist, aber durch
Leitkegel die von Anwohnern aufgestellt wurden nicht möglich
ist, darfst Du die Kegel entfernen und dort halten.

Diese eigenmächtigen Absperrungen verbreiten sich wie die
Pest.

Mal ne Frage zur Abwehr dieser Krankheit:

Mal angenommen, man würde soche Hindernisse aus dem Verkehr ziehen:
Wohin damit?

Wäre es nicht das Beste, selbige in den Kofferraum zu verfrachten und anschließend bei der nächsten Polizeidientsstelle als Fundsache deklariert abzugeben?

Sonst würde man ja selber durch das Umsetzen zum Aufsteller - nur halt an anderer Stelle.