Eingeschränktes Halteverbot für eine Zone

Guten Tag,

ist es rechtens ein Knöllchen zu erhalten, wenn man um 20 Uhr im Geltungsbereich des Schildes „eingeschränktes Halteverbot für eine Zone“ mit dem Zusatzschild: „22-6h“ parkt?

Ich dachte ein Parkverbot würde hier nur ab 22 und bis 6 Uhr gelten.

Wie ist die Rechtslage?

Danke im Voraus.

Hallo!

Dieses Zeichen und darunter das kleine weiße Zusatzschild mit der Zeitangabe ?

http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Zeichen_290.svg

Der Zusatz erläutert den Umfang oder die Ausnahme von dem eigentlichen Verbot laut großem Schild.

Das wäre auch richtig: Gültig ab 22 h bis morgens früh 6 h.

Sonst frei.

Aber :
In einer solchen Zonen können andere Schilder stehen, die unabhängig von den Einfahrschildern an der Zoneneinfahrt sind und die können abweichen.

Es kann in der Zone ein absolutes Halteverbot stehen, was rund um die Uhr gilt.

es müsste in der Verwarnung ein Hinweis stehen, welches Verkehrszeichen für den Verstoß gelten sollte. Da steht "Zeichen 290 " oder etwas anderes.

MfG
duck313

Hallo duck313,

ja genau, das ist das Schild. Im „Tatvorwurf“ steht: Zeichen 290.1, 292.2 Kommentar: Parken im eingeschr. Halteverbot für eine Zone.

Also liege ich doch richtig, dass man um 20 Uhr dort parken darf.

Marion

Moin!
Ich denke ja!
M.E. darf dort zwischen 22:00 u. 6:00 Uhr geparkt werden, zwischen 6:00 u. 22:00 jedoch nicht, um z.B. Verkehrsbehinderungen aufgrund höheren Verkehrsaufkommens tagsüber (an parkenden Fahrzeugen müsste evtl. auf der Gegenfahrbahn vorbeigefahren werden, dadurch evtl. Staubildung und Unfallgefahr) zu vermeiden. Warum sollte man tagsüber, wenn Betrieb ist und parkende Autos auf stark frequentierten Straßen wirklich zum Hindernis und zur Gefährdung werden, das Parken gestatten, aber nachts , wenn nichts los ist und an parkenden Fahrzeugen gefahrlos (da kaum Gegenverkehr) vorbeigefahren werden kann, verbieten.Wäre irgendwie unlogisch…
Obwohl: deutsche Gesetze und Logik…naja…
Gruß Walter

Guten Abend,

das Schild steht in einer Einbahnstraßee, die abgelegen und komplett gepflastert ist. In der gleichen Straße steht auf der anderen Seite ein Bewohnerparkplätze- Schild.

Vielleicht sollen nachts die Plätze zusätzlich für die Anwohner frei gehalten werden- warum auch immer, jedenfalls bestärken mich beide Antworten darin, das ich doch richtig lag und um 20 Uhr noch parken gestattet ist.

Danke dafür.