Eingeschränktes Halteverbot

Hallo!

Da keine Pfeile im nachfolgenden Verkehrsschild vorhanden sind…
Gehe ich recht in der Annahme, dass das Halteverbot in der Zeit von 9-11 Uhr in Fahrtrichtung ab dem Schild gilt, ich also vor diesem Schild auch innerhalb der Zeit parken darf?

Am Anfang der Straße ist auch ein Schild, welches aktuell aber mit Folien verhängt ist.

Vielen Dank und viele Grüße
Whitby

Meines Erachtens nach ja, denn das Zeichen 286 gilt ab Standort in Fahrrichtung für die Straßenseite bis zur nächsten Einmündung.

Wahrscheinlich ist zwischen diesem Schild und dem vorherigen(verhüllt) noch eine Seitenstraße. Sonst würde es keinen rechten Sinn ergeben.
Das Schild 286 (ohne Pfeil) gilt ja immer ab Standort bis Einmündung.
Das würde dann da passen.

mfG
duck313

Nein, es ist keine Einmündung dazwischen. Die Straße ist eine Sackgasse mit Wendehammer am Ende. Auch auf der anderen Seite sind diese Zeichen.

Grünes Kreuz = das verhüllte Schild (vermutlich aufgrund einer Baustelle an der Hauptstraße vorne)

Gelbes Kreuz = Verkehrszeichen aus dem Eröffnungspost.

Hallooo und schönen guten Abend

Also, so wie ich das sehe ist das kein Halteverbot sondern ein Parkverbot.
Dort kannst als 10 Minuten lang stehenbleiben um div Sachen zu erledigen
(Parkverbot ==> 1 Querstrich)
(Halteverbot ==> 2 gekreuzte Querstriche)
gerne euer Pepperl

die 10 minuten Treffen in Östereich wohl zu, in Deutschland sind es 3 Min und der Fahrzeugführer darf das KFZ nicht verlassen.

Ich würde halt gerne vor diesem Schild von 8 - 15 Uhr parken.

Darf ich das nun oder nicht?

Ja. Es kann allerdings aus verschiedenen Umständen trotzdem verboten sein.

Die da wären?

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Na, wo man halt sonst nicht parken darf:

O.K., davon trifft im dargestellten Beispiel aber nichts zu.

Es ist eine ganze normale Seitenstraße ohne abgesenkte Bordsteine, Einfahrten, Einmündungen oder sonst was.

Im Normalfall eben auch durchgängig mit besagtem Schild versehen, aber aktuell ist eben das erste Schild verhangen.

Wo hast du das denn her?
Wie soll ich denn mein Fahrzeug be- oder entladen oder meiner Oma aus ihm heraus helfen, ohne es zu verlassen?

StVO:
"Eingeschränktes Halteverbot
Es verbietet das Halten auf der Fahrbahn über 3 Minuten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. "

Wenn du schon StVo davor schreibst, dann bitte richtige Verlinken und § dazu.

So wie §12Stvo abs 2

(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

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Mhhh, nu lese ich gerade im Bußgeldkatalog:
Gar keine Pfeile: Das Halteverbot gilt im ganzen Bereich

Warum? Würde das etwas an der Sachlage ändern? Ich mache doch hier kein juristisches Staatsexamen.

Ja und wo steht hier, dass der Fahrzeugführer im eingeschränkten Halteverbot sein Fahrzeug nicht verlassen darf?
Fazit: Deine Aussage diesbezüglich ist falsch!

Übrigens, Straßenverkehrs-Ordnung wird abgekürzt „StVO“ geschrieben und nicht „StVo“ oder „Stvo“.

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Du bist in die Definitionsfalle der StVO getappt!

Der §12 Abs.2 sagt zwar: „Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.“
Aber diese Definition wird nur benötigt für die weiteren Regelungen zum Halten und Parken innerhalb des „Fließtextes“ der StVO.

Für die Anwendung des Zeichen 286 - eingeschränktes Haltverbot - ist das, was zuvor als „Parken“ definiert wurde, unerheblich. Denn das Wort „Parken“ kommt in der Erklärung des Zeichens nicht vor:

Ge- oder Verbot

  1. Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht länger als drei Minuten auf der Fahrbahn halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen.
  2. Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden.

Ich darf also im eingeschränkten Haltverbot DURCHAUS „parken“ (im Sinne des §12 Abs.2).
Insbesondere darf das Fahrzeug auch mal beim Be- und Entladen (z.B. eines LKW) 20min lang dort stehen.

Vor einem abgesenkten Bordstein darf ich also anhalten und mein Fahrzeug entladen (wenn ich beim Fahrzeug bleibe und das weniger als 3min dauert).
Wenn 5m dahinter eingeschränktes Haltverbot ist, dann darf ich an dieser Stelle beliebig lange anhalten und mein Fahrzeug entladen, solange die Ladetätigkeit dauert und zügig erfolgt, ich darf mich dazu auch mal vom Fahrzeug entfernen.

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Ich würde auch sagen, dass man vor dem Schild parken darf.