Hallo,
die Pflege, die man an sich selbst vornimmt, die zählt nicht zu den Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Pflegegeld. Entscheidend ist das, was im Erstgutachten steht. Es kann natürlich sein, dass sich mehrere Personen die Pflege teilen und es muss auch keine „Tante“ sein, die alle sechs Monate kommt, sondern eben eine Pflegefachkraft , die von den zu Pflegenden selbst beauftragt wird und die überprüfen muss ob die Pflege im häuslichen Bereich auch sichergestellt ist. Das Pflegegeld bekommt der bzw. die zu Pflegende selbst, und was die mit dem Pflegegeld macht, das bleibt allein ihr überlassen. Und wenn sie das Pflegegeld jeden Monat im Casino auf die 17 setzt, dann geht das niemand etwas an.
Wenn allerdings der bei der Überprüfung festgestellt wird, dass die häusliche Pflege nicht sichergestellt ist, dann kann die Pflegekasse das Pflegegeld verweigern und nur noch Sachleistungen zur Verfügung stellen, d.h., all das, was lt. Gutachten von dritten Personen eigentlich erbracht werden soll, kann künftig dann nur durch Einsatz eines Pflegedienstes erfolgen zulasten der Pflegekasse.
Übrigens - es gibt auch noch die Möglichkeit der Kombinationspflege, d.h., ein Teil der Pflege wird durch einen Pflegedienst geleistet und der Rest selbst organisiert - in diesem Fällen entfällt die regelmäßige Überprüfung.
Gruss
Czauderna