Eingetragene Pflegeperson

Hallo. Ich möchte meine Frage erstmal hier stellen. Ich habe Pflegegrad 2. Mein Bruder ist als Pflegeperson eingetragen. Ein Pflegeverein kümmert sich. Alle 6 Monate kommt eine Tante vorbei die kontrolliert ob die Pflege sichergestellt ist…

Muss ich eigentlich eine Pflegeperson bei der Krankenkasse eintragen lassen ? Im Internet steht nein. (?).
Muss die Pflege überhaupt durch jemand sicher gestellt sein, wenn ich selbst noch einigermaßen mobil bin und mir mit dem Pflegegeld das Leben trotzdem erleichtern kann, z.b. in dem unterschiedliche Freunde ab und zu helfen. ?

Vielen Dank

Ich habe auch einmal gepflegt.
Es wurde automatisch der Kasse gemeldet und das war durchaus zu meinem Vorteil, es zählte für die Rentenversicherung.

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Hallo,
die Pflege, die man an sich selbst vornimmt, die zählt nicht zu den Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Pflegegeld. Entscheidend ist das, was im Erstgutachten steht. Es kann natürlich sein, dass sich mehrere Personen die Pflege teilen und es muss auch keine „Tante“ sein, die alle sechs Monate kommt, sondern eben eine Pflegefachkraft , die von den zu Pflegenden selbst beauftragt wird und die überprüfen muss ob die Pflege im häuslichen Bereich auch sichergestellt ist. Das Pflegegeld bekommt der bzw. die zu Pflegende selbst, und was die mit dem Pflegegeld macht, das bleibt allein ihr überlassen. Und wenn sie das Pflegegeld jeden Monat im Casino auf die 17 setzt, dann geht das niemand etwas an.
Wenn allerdings der bei der Überprüfung festgestellt wird, dass die häusliche Pflege nicht sichergestellt ist, dann kann die Pflegekasse das Pflegegeld verweigern und nur noch Sachleistungen zur Verfügung stellen, d.h., all das, was lt. Gutachten von dritten Personen eigentlich erbracht werden soll, kann künftig dann nur durch Einsatz eines Pflegedienstes erfolgen zulasten der Pflegekasse.
Übrigens - es gibt auch noch die Möglichkeit der Kombinationspflege, d.h., ein Teil der Pflege wird durch einen Pflegedienst geleistet und der Rest selbst organisiert - in diesem Fällen entfällt die regelmäßige Überprüfung.
Gruss
Czauderna

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Hallo und danke für die Antwort. Das verstehe ich jetzt aber nicht so richtig. Meine Pflege wird durch die Verhinderungspflege abgerechnet üner ein Haushaltshilfeverein. Mein Pflegegeld erhalte ich ausgezahlt. Die Krankenkasse hat aber gesagt, das ich trotzdem alle 6 Monate jemand ins Haus kommen lassen muss, der prüft ob die Pflege noch sichergestellt ist und das obwohl meine Pflege zeitlich nicht begrenzt ist.

Hallo,
dieser Verein ist aber nicht dazu befugt gegenüber der Pflegekasse zu bestätigen, dass die Pflege als solche im häuslichen Bereich sichergestellt ist. Allein der Name sagt schon aus, dass es sich hier um Privatpersonen handelt, die im Haushalt, also bei der wirtschaftlichen Versorgung eine Unterstützung leisten und Verhinderungspflege wird nur dann geleistet, wenn die sonst tätigen Personen verhindert sind. Würde diese Verhinderungspflege von einem Pflegedienst geleistet werden und diese Pflege mindestens einmal pro Halbjahr stattfinden, dann würde sich meiner Meinung nach ebenfalls dieser, sonst notwendige Einsatz erübrigen.
Was ich beim letzten Beitrag noch vergessen hatte - Dieser Einsatz nennt sich offiziell übrigens „Beratungseinsatz“, denn er ist auch dazu da, die zu Pflegenden und deren Pflegepersonen hinsichtlich der Durchführung der Pflegeleistungen aktiv zu beraten.
Was die Begrenzung angeht - im Erstgutachten steht drinnen, ob und ggf. wann eine Wiederholungsbegutachtung erfolgen soll. Da wird die Pflegekasse von sich aus tätig. Steht da
z.B. „auf Dauer“ oder " bei Änderung der Pflegebedürftigkeit (Höherstufungsantrag)", dann gilt die Einstufung erst mal als unbefristet.
Gruss
Czauderna

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