Hallo zusammen,
wir möchten ein Grundstück verkaufen, auf dem im Grundbuch ein Vorkaufsrecht „durch ein benachbartes Grundstück“ eingetragen ist. Ich gehe nicht davon aus, dass der aktuelle Eigentümer dieses Grundstück an unserem derzeit interessiert ist. Bevor ich ihn frage, wollte ich für mich ein paar Punkte klären.
Wenn wir einen Interessenten haben und uns einig sind, ist der Vorkaufberechtigte natürlich zu fragen, ob ebenfalls zu den gleichen Konditionen Interesse hat. Wenn nicht und der Kauf mit dem Interessenten zustande kommt, erlischt dann das eingetragene Vorkaufsrecht?
Wenn nicht, was kann man machen?
Wiedermal Danke, Gruß
H.