HALLO
Spätaussiedlern aus der ehemaligen UDSSR, Estland, Lettland oder Litauen gewährt das Bundesverwaltungsamt auf Antrag eine Pauschale Eingliederungshilfe für erlittenen Gewahrsam.
Voraussetzungen für die Gewährung der pauschalen Eingliederungshilfe:
Spätaussidler gem.§ 4 BVFG aus der ehemaligen UDSSR, Estland, Lettland oder Litauen ( Ehegatten oder Abkömmlinge von Spätaussiedlern na § 7 Abs. 2 BVFG, die nicht selbst Spätaussiedler sind, erhalten keine pauschale Eingliederungshilfe )
Meine Frage lautet: bekommen auch die die Eingliederungshilfe die nicht nach Deutschland eingereist sind ( in meinem Fall ist das mein Vater, er ist 1978 gestorben ) aber von der Nationalität her ist er deutscher. Das ist mir schon klar das nicht der tote die Hilfe bekommt, sondern vielleicht seine Frau, ( meine Mutter )
Ich weis das diese Eingliederungshilfe nur die bekommen die vor dem 01 April 1956 geboren sind, mein Vater ist 1954 geboren
Viele Grüße