Hallo zusammen,
bei meinem Arbeitgeber bin ich im AVR DD Tarifvertrag eingruppiert.
Ich wurde im Dezember 2016 von der Stufe 7 in Stufe 8 hochgestuft. Bis dort hin war ich bereits über ein Jahr in Stufe 7 in der Basisstufe beschäftigt. Gleicher Arbeitgeber, gleiche Stelle. Meine Verweildauer in der Basisstufe wurde in Stufe 8 jedoch nicht angerechnet. Das heißt, ich bin erst nach über 5 Jahren anstatt nach 4 Jahren in die erste Erfahrungsstufe vorgerückt.
Es ist zwar schon eine Weile her, jedoch frage ich mich, ob dies so rechtens war, da ich zufällig folgenden Absatz gelesen habe:
„Bei einer Höhergruppierung (§ 12) um bis zu zwei Entgeltgruppen erhält die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter vom Beginn des Monats an, in dem die Höhergruppierung wirksam wird, das Grundentgelt der höheren Entgeltgruppe in der gleichen Entgeltstufe. 2Die Verweildauer (Erfahrungszeit) in der bisherigen Stufe wird auf die entsprechende Stufe der höheren Entgeltgruppe übertragen.“
Diese Passage stammt jedoch von 2019. Wie sah es 2016 aus?
Ist es korrekt, dass mir die Verweildauer in der Basisstufe - trotz gleicher Arbeitstätigkeit - nicht angerechnet wurde?
Vielen Dank für eure Hilfe!