Eingruppierung Erfahrungsstufe AVR DD

Hallo zusammen,

bei meinem Arbeitgeber bin ich im AVR DD Tarifvertrag eingruppiert.
Ich wurde im Dezember 2016 von der Stufe 7 in Stufe 8 hochgestuft. Bis dort hin war ich bereits über ein Jahr in Stufe 7 in der Basisstufe beschäftigt. Gleicher Arbeitgeber, gleiche Stelle. Meine Verweildauer in der Basisstufe wurde in Stufe 8 jedoch nicht angerechnet. Das heißt, ich bin erst nach über 5 Jahren anstatt nach 4 Jahren in die erste Erfahrungsstufe vorgerückt.
Es ist zwar schon eine Weile her, jedoch frage ich mich, ob dies so rechtens war, da ich zufällig folgenden Absatz gelesen habe:

„Bei einer Höhergruppierung (§ 12) um bis zu zwei Entgeltgruppen erhält die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter vom Beginn des Monats an, in dem die Höhergruppierung wirksam wird, das Grundentgelt der höheren Entgeltgruppe in der gleichen Entgeltstufe. 2Die Verweildauer (Erfahrungszeit) in der bisherigen Stufe wird auf die entsprechende Stufe der höheren Entgeltgruppe übertragen.“

Diese Passage stammt jedoch von 2019. Wie sah es 2016 aus?
Ist es korrekt, dass mir die Verweildauer in der Basisstufe - trotz gleicher Arbeitstätigkeit - nicht angerechnet wurde?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Hallo,

wieso wirst Du jetzt nach 5 Jahren aktiv?

Selbst wenn Du damals nicht korrekt eingruppiert wurdest, sind sämtliche Geltendmachungsfristen schon seit Jahren abgelaufen.
Außerdem bist Du doch innerhalb derselben Stufe höher gruppiert worden. In dem von Dir zitierten Text steht nichts darüber, daß auch die innerhalb einer Stufe zurückgelegten Zeiten bei Höhergruppierung angerechnet werden müssen.

&tSchüß
Wolfgang

Ich habe meinem Arbeitgeber vertraut und bin nur zufällig diese Woche auf die zitierte Passage gestoßen. Es würde mich einfach nur interessieren.

Ich bin außerdem nicht in derselben Stufe höher gruppiert worden - das habe ich oben auch beschrieben. Ich bin eine Entgeltstufe höher gestiegen und im zitierten Text heißt es: Die Verweildauer (Erfahrungszeit) in der bisherigen Stufe wird auf die entsprechende Stufe der höheren Entgeltgruppe übertragen. Da ich schon über ein Jahr in der Basisstufe verweilt habe, müsste laut Auszug die Verweilzeit in der bisherigen Stufe aus die Stufe der höheren Entgeltgruppe übertragen werden.