Hallo. Ich möchte gerne in Polen etwas im Einzelhandel kaufen und dann wieder hier in Deutschland mit meiner Firma verkaufen. Wie erhalten ich die gezahlte Steuer in Polen zurück? Einen Steuerberater habe ich, aber er konnte es mir auch nicht sagen. Im Internet finde ich nur Firmen, die für diese Information Geld haben wollen.
Danke.
Hallo!
Wechsle bloß den Steuerberater, der ist ja völlig inkompetent, wenn der diese Frage nicht beantworten kann.
http://www.ihk-ostbrandenburg.de/html/1403-Rueckerst…
MfG
duck313
Hallo Fanny,
keine Chance. Ein Vorsteuervergütungsverfahren kommt hier nicht in Frage, der Umsatz hätte von vornherein umsatzsteuerfrei behandelt werden müssen.
Wenn Du als Unternehmerin in Polen einkaufst, musst Du dort Deine deutsche USt-Identifikationsnummer (NIP, Numer Identyfikacji Podatkowej ) vorlegen, der Umsatz ist dann für den polnischen Unternehmer als innergemeinschaftliche Lieferung USt-frei.
Achtung! Vorher mit dem polnischen Händler klären, ob er da mitspielt - hinterher geht nix mehr.
Schöne Grüße
MM
Hallo duck313,
der StB hat Recht: Das Vorsteuervergütungsverfahren ist nicht für innergemeinschaftliche Lieferungen vorgesehen. Es wäre völlig falsch, wenn er das empfähle.
Erstattungsfähig sind im polnischen Vorsteuervergütungsverfahren bloß:
– Messekosten
– LKW- Diesel, Reparatur und Zubehör
– Anschaffung und laufende Aufwendungen für PKW und LKW mit einem
Ladevolumen von über 500 KG
Die einzige Möglichkeit, Ware aus Polen als deutscher Unternehmer von der polnischen USt befreit zu bekommen, ist, dass man dem polnischen Lieferanten seine deutsche USt-Identifikationsnummer gibt und ihm nachweist, dass die Ware aus Polen in ein anderes Land im Gemeinschaftsgebiet gelangt (bei Abholung erfolgt der Nachweis durch einen Frachtbrief).
Schöne Grüße
MM