Guten Abend,
wenn man im Ausland einkauft und einen bestimmten Betrag überschreitet, müssen in Deutschland die MwSt. dafür entrichtet werden. Das ist klar.
Wie sieht es aber bei folgendem Fall aus. Jemand geht ins europäische Ausland für ein Studium. Diese Person meldet sich also aus Deutschland ab; also im Ausland gemeldet. Neben dem Studium wird eine Teilzeitstelle ausgeübt und ensprechend Steuern im Studienort gezahlt. Nun kauft sich diese Person dort ein teures technisches Gerät (das nichts mit dem Studium zutun hat) im vier stelligen Bereich.
Nun beendet diese Person das Studium aus persönlichen Gründen vorher und kehr nach 10 Monaten um. Gekauft wurde das Objekt nach 4 Monaten aufenthalt.
Wie sieht es aus? Muss Steuertechnisch etwas angepasst werden oder ist das alles soweit in Ordnung?