Einklagbare Grundbedürfnisse

Wie sinnvoll wäre das, Grundbedürfnisse wie Wohnen, Mobilität, Ernährung und Gesundheit zu einklagbaren Rechten zu erklären?

Habt ihr vielleicht sogar Erfahrungen?

Grüße mki

Das elementarste Bedürfnis ist zu leben, so daß ich dafür plädiere, den Tod grundgesetzlich zu verbieten…

Hallo mki,

Wo, beim wem willst du das einklagen können?

Vermutlich würdest du in einigen Orten diese flapsige Antwort bekommen: "Beim Salzamt.

Im Ernst:
Wer sollte dafür zuständig sein?
Wer sollte das bezahlen?

Gruß

dafy

Du stehst hoffentlich auf der BE-zahler-Seite.
Denn geben ist seliger denn nehmen.

Hallo,

diese Grundbedürfnisse stellt doch das System „Staat“ (das wir alle als Gemeinschaft bilden) schon jetzt sicher. Wenn Du nicht in der Lage bist, Dich durch Arbeit selbständig abzusichern, hilft der Staat mit dem was man früher Sozialhilfe, heute offiziell ALG2, im Volksmund Hartz 4 nennt. Im Satz eingerechnet sind die Kosten für Ernährung und Mobilität, den Wohnsatz gibt es oben drauf und die Versorgung bei Ärzten ist ebenfalls mit drin.

Und wenn Dir das Amt zu wenig zusprechen will, kannst Du das Recht einklagen (noch wie wurde vor Sozialgerichten so viel geklagt, wie seit Einführung von Hartz 4…)

Dass der Satz praktisch nicht ausreicht, um in einer realen Lebenswelt die Bedürfnisse tatsächlich zu decken, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Aber wenn ich das mal ganz wortwörtlich nehme:

*Änderungen und Verkürzungen von, damit es einen sinnvollen Satz ergibt.

Bei wem will man die Gesundheit einklagen, wenn man mal nicht gesund ist, zum Beispiel eine Erkältung bekommt? Ich gehe mal davon aus, dass Du Gesundheitswesen (Vorsorge und Behandlung im Krankheitsfall) meinst.

Grüße

Grundbedürfnis?
Wie das?
Sauberes Wasser, das wäre mal was, aber Mobilität?

Mal davon abgesehen, für welche Menschengruppe möchtest du deine Grundbedürfnisse einklagen? Für Deutsche, Syrer, Afghanen, Kenianer oder alle Menschen?

Data

Dem Wortlaut nach (hehehe), deutest Du an, dass Du auch schon bei der Zeugung dabei warst… In echt jetzt? Ist ja irre! :smiley:

Grüße mki

Super. Schon schließt sich ein Gedanke an den anderen. DIE müssen nicht alle schon an der richtigen Stelle auftauchen. Es soll auch DUMME Fragen geben, um es nicht zu verschweigen. Wobei den Ursprungsgedanken ganz sich nicht erst ich hatte und dieser somit NICHT auf mich fällt. HA!

Grüße mki

Was jetzt? Hoffentlich? Da deutet sich vielleicht schon früh an, was dem Ursprungsgedanke im Weg steht. Der nötige Ernst. Gelesen? Vielleicht hab´ ich gesagt. Und das meine ich auch. :relieved: :smirk:

Grüße mki

Sagen wir, dass der Staat einen Teil und zudem nur ansatzweise abdeckt. Ja gut.

Gesundheit ist ein Grundbedürfnis. Dem schließe ich mich an. Die Frage, bei wem, nehmen wir als Gedanken zunächst mit um erst einmal zu sammeln.

Grüße mki

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Ist das nicht Teil des Glücks das JEDERMANN zustehen sollte, sich frei UND unbeschwert bewegen zu können? Ich meine… und damit beziehe ich mich auf die Charta der Menschenrechte (alle Menschen). Nichts neues eigentlich… In was habe ich denn da bei Dir hineingestochen? :scream:

Ja! Sehr gerne. Keine Frage. Damit meinst Du aber nicht hoffentlich nur Dich? :grimacing:

Grüße mki

Sagen wir, dass es praktisch jedem moeglich ist, mehr Grundbeduerfnisse als die bezahlten Betraege brauchen zu wollen.

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Hallo,

was Dir vorschwebt, sind ja offensichtlich „soziale Grundrechte“.
Dies kennt das GG zwar nicht, aber durch das Sozialstaatsprinzip der Art. 20 Abs. 1 und 28 Abs. 1 GG ist ein ähnlicher Rahmen geschaffen, wenn es auch streng genommen keine konkreten Rechte, sondern nur ein gesetzgeberisches „Postulat“ ist.

Zwar kannte zB die WRV in den Art. 119,122 eine Art sozialer Grundrechte,
http://www.demokratiegeschichte.eu/fileadmin/user_upload/Material/Grundrechte_und_Grundpflichten_1919__Material_.pdf

die Realität nicht nur in D hat aber gezeigt, daß auch eine verfassungsmäßige Verankerung von sozialen Grundrechten nicht unbedingt diese Rechte stärkt. Denn die konkrete Ausgestaltung dieser Rechte (die Rechte an sich und auch der Leistungsumfang) sind letztendlich bei beiden Konstruktionen Teil des demokratischen Aushandlungsprozesses und damit auch sehr zeitbezogen. Aus diesem Grund sind auch soziale Grundrechte, so es sie denn gibt, relativ abstrakt. Eine zu konkrete verfassungsmäßige Definition sozialer Grundrechte muß nämlich im Laufe der Zeit nicht unbedingt vorteilhaft sein.
So könnte zB ein früher immer wieder gefordertes „Recht auf Arbeit“ durchaus in der Ausgestaltung zB mit dem Konzept des „bedingungslosen Grundeinkommens“ in Konflikt geraten.
Deswegen macht eine konkrete verfassungsmäßige Verankerung sozialer Grundrechte mE nur dann Sinn, wenn ansonsten die Gefahr bestünde, daß der Sozialstaat an sich zur Disposition stünde.

Grundbedürfnisse sind Bedürfnisse, die individuell unabdingbar und allgemein geboten sind. Anhang: Das ist meine Meinung.

Dabei wäre zu berücksichtigen, was auch in Hinblick auf künftige Generationenen noch im Rahmen des vertretbaren liegt.

Und manche Personen sind umständehalber oder auch aus eigener Unfertigkeit außer Stande, sich zu beteiligen. Aber kann man einfach vergessen?

Ich bin die nächsten zwei Tage nicht da.

Grüße mki

Hallo mki,

warum fühlst du dich denn angegriffen und reagierst so heftig (nicht nur bei meiner Antwort)?

Gruß

dafy

Hallo mki,

nochmals meine Frage:

Bei wem sollen/können Grundbedürfnisse eingeklagt werden?

Ich denke da an Menschenrechte und den Europäischen oder auch den internationalen Gerichtshof.

Dazu müssten alle (!) Staaten das auch unteschreiben! Da habe ich Bedenken.
Oder soll dann in den Staaten, die die von dir angesprochenen Grundrechte beachten/einklagbar machen von allen (!) Menschen auf der Erde Klagen eingebracht werden können, weil die anderen ja nicht…?

Kannst du mir das bitte ohne weitere heftige verbale Angriffe erklären?

Gruß

dafy

Hallo Dafy,

ich hatte nichts vorgeschlagen sondern hinterfragt.

Grundbedürfnisse einzuklagen kommen meiner Anschti nach dem Versuch gleich ein rohes Ei an die Wand zu nageln.

Dennoch besteht in so weit Einigkeit, dass es Grundbedürfnisse gibt. Die Vorstellungen im einzelnen gehen aber sehr auseinander. Abhängig von der persönlichen Befindlichkeit. Ich wünsche mir, dass es darüber mal ein Meinungsmarkt entsteht. Das scheine ich aber nicht mit meiner Eingangsfrage zu bewirken. Pech.

Die Antworten sind überwiegend phantasielos bis ziemlich blöd. Fast keinem wird klar, dass er sich selbst daran hindert Gedanken zu entwickeln, was für sie/ihn ein Grundbedürfnis ist oder sein könnte. Welches Bedürfnis gefährdet ist oder in Zukunft gefährdet sein wird und wie sich diese/s Grundbedürfnis/se politisch vielleicht realisieren ließe.

Luft, Lärm, Umweltgifte, Bildungschancen egal …

Grüße mki

Ja. absolut.

Grüße mki

Fühlst Du dich brüskiert? Wenn ja wodurch?

Grüße mki