Einkommen aus Vermietung

Hallo zusammen,

ich habe Einkünfte aus der Vermietung einer Wohnung die auf mich allein im Grundbuch eingetragen ist.
Bei der Einkommenssteuer sind mein Ehepartner und ich zusammen veranlagt.
Meine Frage nun: Kann ich in der Steuererklärung die Einkünfte aus der Vermietung meinem Partner zuordnen?,
weil er ab nächstem Jahr in den Genuß des Altersentlastungsbetrages kommt
Gruß und
vielen Dank schon mal

Hallo,

bei der Zusammenveranlagung ist es so, dass alle Einkünfte einer der beiden Partner zusammengezählt werden und dann versteuert. Die Einkommen welches Sie aus ihrem Arbeitsverhältnis haben erwirtschaften Sie ja auch nicht zusammen.
Daher: Ja, Sie können/müssen die Mieteinnahmen als Einkünfte eintragen und versteuern.
Grüße

Bitte frage Deinen Steuerberater.

Hallo,
ich habe mich hiermit noch nicht beschäftigt. Gegenfrage: hat denn der Partner gar keine Einkünfte die dann den Gesamtbetrag der zu versteuernden Einkünfte ermäßigen?
Einfach dem anderen Partner die Einkünfte zuordnen geht bestimmt nicht so einfach.
Viele Grüße
H. Schneider
:

ich habe Einkünfte aus der Vermietung einer Wohnung die auf
mich allein im Grundbuch eingetragen ist.
Bei der Einkommenssteuer sind mein Ehepartner und ich zusammen
veranlagt.
Meine Frage nun: Kann ich in der Steuererklärung die
Einkünfte aus der Vermietung meinem Partner zuordnen?,
weil er ab nächstem Jahr in den Genuß des
Altersentlastungsbetrages kommt
Gruß und
vielen Dank schon mal

Ja,

  1. im Mietvertrag sollte als Vermieter den Ehepatrtener stehen (also Vertrag neu schreiben und vom ieter unterschreiben lassen)
  2. die Überweisung sollte auf ein Koto des neuen Vermiteres gehen (muss aber nicht, wenn nur ein gemeinsames Konto existiert)
    So wären die Mieteinnahmen defakto umgelegt.

Ggf. könnte (privat) eine schenkung durch den Ehepartner an Sie erfolgen. Jeder kann schenken und zwar steuerfrei bis zu gewissen Grenzen.

Nur: wenn Sie keine Mieteinnahmen haben, bleiben alle Kosten (Grundsteuer …) bei Ihnen und sei können diese nicht in der Überschussabrechung verrechenen, d.h. i.d.R. höhere Steuern bzw. nicht Absetzbarkeit.

Also Steuerberater befragen!

Hallo,
nach meiner Meinung ist es nicht wichtig, dies extra zu zuordnen, da ich denke ihr lebt in Gütergemeinschaft. Auch glaube ich nicht, dass man von der Eintragung runterkommt. Die Wohnung läuft nun mal auf Dich, wie es ja auch bereits seit einigen Jahren gegenüber dem Finanzamt angegeben wurde. Genaue Antwort ist vom Finanzamt zu erfahren.
mfg tummle

Sehr geehrte Frau…/ Herr…

erst einmal möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Vermietungseinkünfte grundsätzlich dem Eigentümer des zu vermietende Objekt zugeordnet wird. Dies macht sich nur bei der Einzel- oder getrennten Veranlagung bemerkbar.
Bei einer Zusammenveranlagung werden die gesamten Einkünfte der Ehepartner zwar getrennt erfasst und auch die Vergünstigungen ( wie in Ihrem Fall der Altersentlastungsbetrag )Aber die Steuer wird für beide Ehegatten als Gesamtheit ermittelt. ( incl. Vergünstigungen )
Um Ihnen dies zu veranschaulichen :
Ein negatives Beispiel dafür ist die Kirchensteuer :
Ein Ehepartner ist in der Kirche und der andere nicht. Bei der Zusammenveranlagung wird die Kichensteuer immer für das gesamte Einkommen festgesetzt. D.h. bei der Zusammenveranlagung zahlen beide Ehepartner lieb und brav ihre Kirchensteuer, obwohl der eine Ehepartner gar nicht einer Regilionsgemeinschaft angehört.( somit komme es in solchen Fällen immer zur Kirchensteuernachzahlung )
Das postitive Beispiel ist der Altersentlastungsbetrag. Dieser wird letztendliche bei der Steuerfestsetzung bei beiden Einkünften berücksichtigt.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Auskunft weiter helfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen

Kinematze

Hallo,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Ich sehe das genauso, war mir nur nicht ganz so sicher. In meinem schlauen Steuertippsbuch steht

„evtl. sollten Sie hier die Möglichkeit wahrnehmen, durch - Vereinbarungen - Einkünfte auf den anderen Ehegatten zu verlagern, sodass jeder seinen Altersentlastungbetrag voll ausschöpfen kann“.

Ich nehme an, dass mit „Vereinbahrung“ nicht gemeint ist, dass ich gleich zum Notar gehen muss.

Vielen Dank nochmal und
freundliche Grüße
juppella

Hallo,
versuchen kann man das. Wir mußten nach jahrelangen Zuordnung auf meinen Partner alles wieder entsprechend der Grundbucheintragung zuordnen.
MfG
Kley

Hallo Kley,

was war passiert und hat es eine Nachzahlung ergeben?
Gruß

Hallo,
passiert war nichts. Im Zuge einer Einkommenserklärung wurde nach den eingetragenen Eigentümer gefragt und anschließend die Objekte den entsprechenden Eigentümer zugeord
MfG
Kley

Hallo Kley,

was war passiert und hat es eine Nachzahlung ergeben?
Gruß

Hallo juppella, ich bin zwar kein Steuerberater, aber dieser Fall ist sinngemäß auch bei mir zutreffend.
Die Einkünfte aus Vermietung müssen Sie zwar getrennt von Ihrer Ehefrau in Ihrer gemeinsamen EStE ,Anlage V als Einkünfte des Ehemanns angeben (abzüglich der Ausgaben für Vermietung), aber als zusammenveranlagte Ehepartner (keine getrennte, sondern gemeinsame EStE auszufertigen) werden Ihre beiden zu versteuernden Einkommen am Ende vom FA zusammen veranlagt. So wird also auch der Altersentlastungsbetrag der Ehefrau ebenfalls für Sie bzw. beide Einkonmmen wirksam.
Freundliche Grüsse und alles Gute in 2012 von
Littleservice