Einkommen aus Vormonat, ALG erst Ende des Monats beantragt

Hallo zusammen,

wenn jemand erst ALG 1 bekommt mit Wohngeld, anschließend Arbeit anfängt, sich krankmeldet und gekündigt wird und das Geld erst im Folgemonat bekommt, darf das auf Hartz 4 angerechnet werden?

Kurze Schilderung: Person bekam ALG 1 + zusätzlich Wohngeld. Durch eine Berechnung beim Hartz-4-Amt, stellte sich letzten Monat heraus, dass noch 11 Euro und ein paar zerquetschte ihr zustehen. Diese 11 Euro und etwas wurden auch für Juli überwiesen. Wohngeld ist eingestellt worden und ab diesem Monat wird der Betrag vom Wohngeld + die 11 Euro und kleines gezahlt in Form von Hartz-4-Aufstockung.

Da Person jedoch Arbeit gefunden hat, diese aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht ausführen konnte im Juli, folgte Krankmeldung + Kündigung. Durch diese Situation berechnet Arbeitgeber die zwei Tage Arbeit und Person bekommt Krankengeld. Jedoch ist das Problem, dass der Arbeitgeber den Lohn erst diesen Monat (etwa 20. August) berechnet und zahlt, sprich Person fehlen aus dem Vormonat für 5 Tage Geld, das erst gezahlt wird, wenn Arbeitgeber seinen Pflichten nachkommt.

In der Zeit, in der gearbeitet wurde und auch in der Krankenzeit, wurde auch kein ALG 1 gezahlt.

Brutto dürften das etwas über 230 Euro sein (grob berechnet), Netto würde ich so gegen 180 schätzen (mehr oder weniger).

Inwieweit wird jetzt der Lohn + Krankengeld angerechnet?

Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann.

Gruß

Hallo zusammen,

wenn jemand erst ALG 1 bekommt mit Wohngeld, anschließend
Arbeit anfängt, sich krankmeldet und gekündigt wird und das
Geld erst im Folgemonat bekommt, darf das auf Hartz 4
angerechnet werden?

ja ! dieses Einkommen wird in diesem Folgemonat bei Hartz IV angerechnet.

Hallo

Inwieweit wird jetzt der Lohn + Krankengeld angerechnet?

Betreffs Hartz4 wird immer alles in dem Monat angerechnet, in dem es dem Empfänger aufs Konto kommt (Zuflussprinzip). Bei Wohngeld ist es anders, genau wie, weiß ich aber nicht. Aber ganz eingestellt werden muss es sicher auch nicht, wenn nur ein Einkommen von 180,- Euro für Juli vorliegt. Also auch der Wohngeldstelle so schnell wie möglich bescheid geben. - Moment, da stimmt was nicht. Man bekommt normalerweise entweder Alg II oder Wohngeld. Wieso ist das hier anders?? - Ansonsten könnte es bei einem derartig geringen Einkommen auch sein, dass das Jobcenter alles bezahlt, auch die Kosten für die Unterkunft. - Aber trotzdem: Wohngeld UND Alg II gleichzeiti?? Merkwürdig …

Wenn auch im Juli Hartz-4-Anspruch vorlag, dann müsste doch für den Juli mehr gezahlt werden, da in dem Monat kein Alg I und auch kein Lohn oder Krankengeld gezahlt wurde. Wenn es einen Bescheid über den Juli gibt, sollte man dem so schnell wie möglich widersprechen.

Ich denke, das würde hier auch noch gehen, wenn der Monat ab Bescheid schon vorbei ist, da sich ja ein neuer Sachverhalt ergeben hat. Das müsste aber noch mal geprüft werden, oder von jemandem mit einschlägiger Ahnung beantwortet werden.

Viele Grüße

ja ! dieses Einkommen wird in diesem Folgemonat bei Hartz IV
angerechnet.

Danke, aber inwieweit wird das angerechnet, wenn Wohngeld angerechnet wurde und eine Nachzahlung von 11 Euro und ein bisschen kam?

Wenn ich das gesetzlich richtig sehe, müsste das doch so sein: wenn ich als Beispiel 180 Euro verdient habe (Netto), sind 100 Euro anrechnungsfrei und die 80 Euro könnten eingezogen werden, weil das Wohngeld und die 11 Euro und ein bisschen evtl. überzahlt wurden. Ist das so richtig?

Moment, da stimmt was nicht. Man bekommt normalerweise
entweder Alg II oder Wohngeld. Wieso ist das hier anders?? -
Ansonsten könnte es bei einem derartig geringen Einkommen auch
sein, dass das Jobcenter alles bezahlt, auch die Kosten für
die Unterkunft. - Aber trotzdem: Wohngeld UND Alg II
gleichzeiti?? Merkwürdig …

Das Wohngeld wurde eingestellt, weil die Dame vom Jobcenter meinte, dass man das verrechne und der Überschuss noch gezahlt wurde, also die 11 Euro und ein bisschen. Für einen Monat ALG 1 + Wohngeld + ALG 2, weil sonst zu wenig. Ab nächsten Monat kommt kein Wohngeld mehr sondern nur ALG2-Aufstockung. Wurde alles so ausgemacht mit der Dame vom ALG-2-Amt.

Wenn auch im Juli Hartz-4-Anspruch vorlag, dann müsste doch
für den Juli mehr gezahlt werden, da in dem Monat kein Alg I
und auch kein Lohn oder Krankengeld gezahlt wurde. Wenn es
einen Bescheid über den Juli gibt, sollte man dem so schnell
wie möglich widersprechen.

Nein, im Juli wurde nicht mehr gezahlt, da dem Hartz-4-Amt nichts gesagt wurde. Hauptträger war und ist ALG 1. ALG 1 wurde jedoch für die Zeit, in der gearbeitet wurde, nicht gezahlt. Im Grunde ist es ja auch irgendwo mies, dass der Arbeitgeber über einen Monat braucht um die Lohnabrechnung zu machen für zwei Arbeitstage und beinahe auch kein ALG 1 gezahlt wurde, weil Unterlagen fehlen vom Arbeitgeber, wenn auch vom Arbeitgeber nicht gesetzeswidrig.

Ich denke, das würde hier auch noch gehen, wenn der Monat ab
Bescheid schon vorbei ist, da sich ja ein neuer Sachverhalt
ergeben hat. Das müsste aber noch mal geprüft werden, oder von
jemandem mit einschlägiger Ahnung beantwortet werden.

Rein theoretisch müsste es ja folgendermaßen sein: ALG 1 ist ca. 633 Euro (bei vollem Monat) + ca. 86 Euro (Wohngeldbetrag + 11 Euro und ein bisschen, was für diesen Monat verrechnet wurde) ALG 2. Da an 2 Tagen gearbeitet wurde + 3 Tage Krankengeld, wurde auch kein ALG 1 gezahlt, was fast 150 Euro vom ALG 1 für 5 Tage gewesen sind, die vom ALG 1 fehlen. Da beim ALG 2 die Bescheinigung vom ALG 1 für vollen Monat gezeigt wurde, dürften die grob geschätzten 180 Euro (davon ca. 30 Euro Überschuss aus dem Vormonat von ALG 1), die vom ehemaligen Arbeitgeber kommen werden (ca. 20. August, ab dann wird auch beim ALG 1 und der Krankenkasse wegen Krankengeld das fehlende Formular nachgereicht), die 30 Euro als Einkommen angesehen werden und die sind nicht anzurechnen, da die 100 Euro nicht übersteigen.

Ich hoffe, dass ich das richtig sehe und die Formulierung verstanden wird :wink:. Sorry für die vielen Erklärungen in Klammern!

Hallo

Hauptträger war und ist ALG 1. ALG 1 wurde jedoch für die Zeit, in der gearbeitet wurde, nicht gezahlt.

Aber das können doch nur ein paar Tage gewesen sein, in denen gearbeitet bzw. Krankengeldabspruch bestanden hat (wieso bestand eigentlich so früh dieser Anspruch? Ich musste 6 Wochen krank sein, bevor ich Krankengeld bezogen habe. Davor musste der Arbeitgeber Lohnfortzahlung leisten).

Wenn eine Kündigung ausgesprochen wird, muss man doch sofort wieder bei der Arbeitsagentur vorsprechen. Und auch einen neuen Antrag auf Harz 4 stellen.

Ich gehe doch davon aus, dass dem Hartz-4-Amt gesagt wurde, man habe jetzt Einkommen, und dass der Bezug beendet werden soll. Oder nicht?

ALG 1 ist ca. 633 Euro (bei vollem Monat) + ca. 86 Euro (Wohngeldbetrag + 11 Euro und ein bisschen, was für diesen Monat verrechnet wurde) ALG 2.

Da an 2 Tagen gearbeitet wurde + 3 Tage Krankengeld, wurde auch kein ALG 1 gezahlt, was fast 150 Euro vom ALG 1 für 5 Tage gewesen sind, die vom ALG 1 fehlen.

Wurde im Juli gar kein Alg 1 gezahlt, oder 633 - 150?

Da beim ALG 2 die Bescheinigung vom ALG 1 für vollen Monat gezeigt wurde, …

Wann wurde die denn gezeigt? Wenn man das dann in Wirklichkeit gar nicht kriegt, muss man es dem Alg 2 Amt doch mitteilen.

dürften die grob geschätzten 180 Euro (davon ca. 30 Euro Überschuss aus dem Vormonat von ALG 1)

Wo kommt denn jetzt dieser Überschuss her?

, die vom

ehemaligen Arbeitgeber kommen werden (ca. 20. August, ab dann
wird auch beim ALG 1 und der Krankenkasse wegen Krankengeld
das fehlende Formular nachgereicht),

die 30 Euro als Einkommen angesehen werden und die sind nicht anzurechnen, da die 100 Euro nicht übersteigen.

Wieso das denn? Ich denke, es sind 180 + 30 Euro.
Meines Wissens wird übrigens nur 100 Euro von Erwerbseinkommen nicht angerechnet. Wird Alg 1 denn wie Erwerbseinkommen behandelt?

Die 180 Euro werden wohl nicht voll angerechnet, also davon nur ca. 60,- Euro - obwohl, ich weiß nicht, wie es bei Krankengeld ist. Aber wie gesagt, ich verstehe nicht, wieso es schon nach 2 Tagen Arbeit Krankengeld gibt. - Lohnfortzahlung wird auf jeden Fall nicht anders behandelt als Lohn.

Geht es eigentlich nur um die Zahlung im August, oder auch um die Zahlung im Juli?

Viele Grüße

ja ! dieses Einkommen wird in diesem Folgemonat bei Hartz IV
angerechnet.

Danke, aber inwieweit wird das angerechnet, wenn Wohngeld
angerechnet wurde und eine Nachzahlung von 11 Euro und ein
bisschen kam?

Meine Antwort bezog sich auf diesen Satz:

anschließend Arbeit anfängt, sich krankmeldet und gekündigt wird und das Geld
erst im Folgemonat bekommt, darf das auf Hartz 4 angerechnet werden?

Also nicht auf das Wohngeld, sondern auf das Arbeitsentgelt.

Gruß Merger

Hallo,

Krankengeld wird auch in der Probezeit gezahlt. Wusste Person auch nicht, ist aber so.

Person hat sich sofort bei der Agentur für Arbeit gemeldet. Die wollte erst für die Zeit nach der Arbeit, sprich ab Tag der Arbeitslosigkeit für Juli nicht zahlen, weil das Formular vom Arbeitgeber fehlt. Arbeitgeber schickt die Sachen ca. am 20. August zu. Was heißen würde, dass Person noch nicht mal hätte Miete zahlen können. Sie konnte das Problem jedoch klären.

Bevor es jetzt zu weiteren genaueren Beschreibungen geht: Hartz 4 wurde erst am 31. Juli beantragt und aufgestockt, also musste Person nur bei der Arbeitsagentur bescheid sagen, was auch gemacht wurde. Somit fehlen diese 5 Tage Geld (633 - 150). Quatsch, sind bei 5 Tagen etwas über 100 Euro.

Damit das jetzt nicht zu weiteren Fragen / Diskussionen kommt, ist folgendes mein genaues Anliegen: Für Juli fehlen ca. 100 Euro vom ALG 1, Aufstockung von ALG 2 sind 86 berechnet worden. ALG 2 weiß noch nicht, dass ALG 1 nicht ganz gezahlt wurde. Grob geschätzte Zahlung (Netto) vom Arbeitgeber + Krankengeld 180. Wie ist das zu berechnen? Wird auf die fehlende Zahlung von ALG 1 Rücksicht genommen oder ist das egal?

Gesetzlich gesehen fehlt ein Teil von ALG 1, was auch nachzuweisen ist und dürfte eigentlich nicht als Einkommen angerechnet werden, wenn es die fehlenden 100 Euro (5 Tage) + 80 (Zahlung vom Arbeitgeber + Krankengeld = ca. 180 - fehlende 100 Euro) nicht zu weit übersteigt. Sehe ich das richtig?

Bitte jetzt keine Erklärungen zur Zuflusszeit oder dass die ersten 100 Euro anrechnungsfrei sind, sondern lediglich wie das mit dem fehlenden ALG1-Geld ist, ob das berücksichtigt wird oder nicht.

Für eine genaue Antwort wäre ich dankbar.

Hallo

Die wollte erst für die Zeit nach der Arbeit, sprich ab Tag der Arbeitslosigkeit für Juli nicht zahlen, weil das Formular vom Arbeitgeber fehlt. Arbeitgeber schickt die Sachen ca. am
20. August zu.

Heißt das, dass die Alg-1-Zahlung für Juli erst im August erfolgt? Oder gar erst im September?

Bevor es jetzt zu weiteren genaueren Beschreibungen geht Hartz 4 wurde erst am 31. Juli beantragt …

Und für die Zeit vor dem 31. Juli gab es auch keinen Antrag auf eine andere Sozialleistung, z. B. Wohngeld? Wenn ja, dann könnte der Antragstermin auch auf Alg 2 übertragen werden. Das gilt aber nur für Sozialleistungen, also nicht für Alg 1.

Damit das jetzt nicht zu weiteren Fragen / Diskussionen kommt, ist folgendes mein genaues Anliegen: Für Juli fehlen ca. 100 Euro vom ALG 1, Aufstockung von ALG 2 sind 86 berechnet worden. ALG 2 weiß noch nicht, dass ALG 1 nicht ganz gezahlt wurde.

Als wurde Alg 1 schon gezahlt, oder wird es noch?

Wird auf die fehlende Zahlung von ALG 1 Rücksicht genommen oder ist das egal?

Bei Alg II zählt immer das, was tatsächlich gezahlt wird, und zwar immer für den Monat, in dem es auf dem Konto eingeht. Wenn also Alg 1 für Juli, August und September im September eingeht, dann zählt es alles für den September. Allerdings würde das Jobcenter in dem Falle davon ausgehen, dass der Geldeingang von September auch in den folgenden Monaten für den Lebensunterhalt verwendet werden kann. Da gibt es so ein Berechnungsmuster, das mir leider nicht geläufig ist.

Es kann aber ohne weiteres passieren, dass in einem solchen Falle das Alg 1 außerdem noch für den August angerechnet wird. Da muss der Antragsteller immer drauf achten und auf Zack sein. Es passieren sehr viele Fehler bei den Alg-2-Bescheiden.

Aber vielleicht wurde es ja im Juli ausgezahlt, das ist irgendwie noch nicht ganz klar.

Gesetzlich gesehen fehlt ein Teil von ALG 1, was auch nachzuweisen ist und dürfte eigentlich nicht als Einkommen angerechnet werden, wenn es die fehlenden 100 Euro (5 Tage) + 80 (Zahlung vom Arbeitgeber + Krankengeld = ca. 180 - fehlende 100 Euro) nicht zu weit übersteigt. Sehe ich das richtig?

Das verstehe ich überhaupt nicht. Das fehlende Alg 1 soll die fehlenden 100 Euro + irgendwas nicht zu weit übersteigen? Fehlendes Geld wird gar nicht angerechnet.

Bitte jetzt keine Erklärungen zur Zuflusszeit oder dass die ersten 100 Euro anrechnungsfrei sind, sondern lediglich wie das mit dem fehlenden ALG1-Geld ist, ob das berücksichtigt wird oder nicht. .

Ach so. Warum fragst du dann so kompliziert?

Viele Grüße

Hallo,

Heißt das, dass die Alg-1-Zahlung für Juli erst im August
erfolgt? Oder gar erst im September?

Nein, das ALG 1 kam im Juli. In der Woche, in der gearbeitet wurde, wurde auch ordnungsgemäß kein ALG 1 gezahlt.

Und für die Zeit vor dem 31. Juli gab es auch keinen Antrag
auf eine andere Sozialleistung, z. B. Wohngeld? Wenn ja, dann
könnte der Antragstermin auch auf Alg 2 übertragen werden. Das
gilt aber nur für Sozialleistungen, also nicht für Alg 1.

Wohngeld wurde für einen Monat verrechnet auf ALG 2 und mittlerweile auch eingestellt. Dem Antragsteller entstehen dadurch keine Kosten, da das so besprochen wurde mit der Dame vom ALG2-Amt.

Als wurde Alg 1 schon gezahlt, oder wird es noch?

ALG 1 wurde gezahlt, nur diese 5 Tage nicht und Arbeitgeber lässt auf sich warten. Ist rechtlich ok so.

Das verstehe ich überhaupt nicht. Das fehlende Alg 1 soll die
fehlenden 100 Euro + irgendwas nicht zu weit übersteigen?
Fehlendes Geld wird gar nicht angerechnet.

Vielleicht habe ich das zu kompliziert erklärt, gemeint war, dass wenn 100 Euro im Vormonat fehlen und 180 Euro im laufenden Monat kommen, sind doch eigentlich 80 Euro Einkommen oder komplett 180?

Falls die 180 Euro als Einkommen zählen sollten, wie würde das dann bei bereits gezahlten 86 Euro berechnet werden? Die ersten 100 Euro werden abgezogen, von den 80 Euro 20 % Abzug (16 Euro). Demnach müsste ich 64 Euro zurück zahlen bzw. würden im Folgemonat dann angerechnet werden, richtig?