Hallo zusammen,
wenn jemand erst ALG 1 bekommt mit Wohngeld, anschließend Arbeit anfängt, sich krankmeldet und gekündigt wird und das Geld erst im Folgemonat bekommt, darf das auf Hartz 4 angerechnet werden?
Kurze Schilderung: Person bekam ALG 1 + zusätzlich Wohngeld. Durch eine Berechnung beim Hartz-4-Amt, stellte sich letzten Monat heraus, dass noch 11 Euro und ein paar zerquetschte ihr zustehen. Diese 11 Euro und etwas wurden auch für Juli überwiesen. Wohngeld ist eingestellt worden und ab diesem Monat wird der Betrag vom Wohngeld + die 11 Euro und kleines gezahlt in Form von Hartz-4-Aufstockung.
Da Person jedoch Arbeit gefunden hat, diese aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht ausführen konnte im Juli, folgte Krankmeldung + Kündigung. Durch diese Situation berechnet Arbeitgeber die zwei Tage Arbeit und Person bekommt Krankengeld. Jedoch ist das Problem, dass der Arbeitgeber den Lohn erst diesen Monat (etwa 20. August) berechnet und zahlt, sprich Person fehlen aus dem Vormonat für 5 Tage Geld, das erst gezahlt wird, wenn Arbeitgeber seinen Pflichten nachkommt.
In der Zeit, in der gearbeitet wurde und auch in der Krankenzeit, wurde auch kein ALG 1 gezahlt.
Brutto dürften das etwas über 230 Euro sein (grob berechnet), Netto würde ich so gegen 180 schätzen (mehr oder weniger).
Inwieweit wird jetzt der Lohn + Krankengeld angerechnet?
Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Gruß