Hallo,
ich bin gerade dabei einen Antrag auf Aufnahme meiner Frau in die Familienversicherung zu stellen. Dabei ist mir unklar, wie die Krankenkasse die Anspruchsvoraussetzungen prüft. Insbesondere möchte ich verstehen, aus welchen Zahlen die Krankenkasse errechnet, ob die zulässigen 385 € monatliches Gesamteinkommen überschritten werden.
Folgender Sachverhalt:
- ich bin verheiratet, beziehe eine Erwerbsminderungsrente, bin bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert
-meine Frau ist Angestellte, ebenfalls pflichtversichert bei der selben GKK - meine Frau hat zum 1.8. gekündigt, wird sich danach nicht arbeitslos melden, wird keine Rente beziehen, keine geringfügige Beschäftigung aufnhemen
-wir haben keine Gütertrennung vereinbart
-Meine Frau unterhält Tagesgeldkonten und Wertpapierdepots. Desweiteren unterhalten wir ein als Gemeinschaftskonto geführtes Wertpapierdepot.
-Die Einnahmen bestehen aus Zinsen für Tagesgeld und Dividenden.
-Die Zahlungen der Tagesgeldzinsen und Dividenden erfolgen teils je Quartal, je Halbjahr oder jährlich.
Nun meine Fragen:
-Wie soll ich den Betrag - für „Sonstige regelmäßige monatlich Einkünfte …“ - im Antragsformular für die Familiensversicherung berrechnen?
-Wie genau ist der Begriff „sonstige REGELMÄSSIGE MONATLICHE“ Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts definiert
Diese Frage hat mir meine Krankenkasse bisher noch nicht beantworten können/wollen.
Als einzige Antwort erhielt ich die Auskunft, ich bräuchte die Einkünfte nicht selber zu berrechnen. Ich solle einfach den Einkommensteuerbescheid aus 2011 oder 2012 einreichen.
Die Einkunftsdaten, die diesen Bescheiden zugrunde liegen, sind jedoch völlig anders, als die Einkünfte, die meine Frau ab ihrem Kündigungszeitpunkt erzielen wird.
Die einzigen Einkünfte, die sie ab dem beantragten Versicherungsbeginn erzielen wird, sind Einkünfte aus Kapitalerträgen. Diese kommen aber weder monatlich noch regelmässig.
Darf die Krankenkasse die Anspruchsvoraussetzungen auf Zahlen aus den Vorjahren ermitteln. Widersprüchlich ist ebenfalls, dass mich die Krankenkasse darauf hinweist, dass ich sie bei Änderungen der Einkommensverhältnisse „unverzüglich“ zu informieren habe, damit sie die Anspruchsprüfung erneut durchführen können.
Um nicht in die Gefahr zu laufen, plötzlich mit einer Nachforderung für Krankenvesicherungen konfrontiert zu werden, möchte ich das Berechnungsverfahren der Krankenkasse genau verstehen. Was und auf welchen Zahlen prüft die Krankenkasse und auf welche Vorshriften berufen sie sich, wenn sie die Zahlen aus den Einkommensteuerbescheiden der Vorjahre heranziehen?
Viele Fragen! Es wäre toll, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Vielen Dank schon mal im Voraus
Volker