Einkommen bei Hilfe zum Lebensunterhalt --> NICHT Hartz IV

Hallo in die Runde!

Ich bekomme seit ein paar Jahren befristete volle Erwerbsminderungsrente und zusätzlich Hilfe zum Lebensunterhalt. 2019 bekam ich für ein paar Monate eine stundenweise Beschäftigung und die Bearbeiterin der Hilfe zum Lebensunterhalt meinte, ich würde dann bei ihr abgemeldet, da mein Verdienst über den ca. 300 Euro der Hilfe zum Lebensunterhalt liege und es bei der HzL KEINEN Freinbetrag gäbe.
Nun hab ich seit Anfang Mai wieder eine stundenweise Beschäftigung und teilte es meiner (neuen) Barbeiterin der HzL mit, um mich bei ihr abzumelden. Sie schrieb dann zurück, ich solle meinen Kontoauszug mit dem ersten Lohn ihr zusenden, denn ich bekäme ja auch einen Freibetrag.
Bitte nicht verwechseln mit Grundsicherung oder Hartz IV - da gelten andere Regelungen.

Vielen Dank im Voraus für eine Antwort, vielleicht mit Link zum Gesetzestext oder so (ich hab leider nichts Eindeutiges gefunden :confused: )

Einen schönen Abend wünsche ich allerseits :slight_smile:

Hallo,

den wünsche ich dir auch, aber ich sehe in deinem Beitrag keine Frage. Eine Frage wäre an einem Fragezeichen zu erkennen. :wink:

Also, was möchtest du wissen? Dann kann dir evtl. @Albarracin weiterhelfen.

Viele Grüße
Christa

Hallo Christa
also die eine Bearbeiterin sagte 2019, es gäbe kein Freibetrag bei HzL. Die jetzige Bearbeiterin schrieb mir, es gäbe einen Freibetrag.
Ich war davon ausgegangen, dass sich daraus die Frage erschließt :wink:
Gibt es einen Freibetrag bei einem Einkommen, wenn man Hilfe zum Lebensunterhalt erhält?
2019 bekam ich nämlich keinen.

Viele Grüße zurück :slight_smile:

Da:


steht es unter: Freibetrag drin
Und laß Dich jetzr nicht von: Leistungen der Sozialhilfe irritieren!
Hilfe zum Lebensunterhalt ist da eine extra Eintragung.
2019, in 3 Jahren kann sich da ja was geändert haben, sprich Deine Bearbeiterin halt darauf an.
ramses90
3 Like

Vielen Dank @ramses90

Schönen Sonntag! :slight_smile: