Einkommen nach Rentenantrag höher als Rente

Hallo,

gehen wir mal davon aus, dass jemand in Hessen eine Rente von 2100€/Monat bekommt.
Jetzt gibt es bei erreichen der Rentenalters ein Arbeitsangebot für 6000€/Monat brutto. Also blieben am Ende des Monats netto mehr übrig als die Rente.

Wenn man vom Rentenamt einen Bescheid bekommt von 2100€ Rente:
Wieviel % wird davon ungefähr versteuert?

Was kann man in solch einem Fall machen, um das Maximum aus Rente und Arbeitsgeld zu bekommen? Vielen Dank schon mal.

Mit freundlichen Grüßen,
mx22

Hallo,

gehen wir mal davon aus, dass jemand in Hessen eine Rente von 2100€/Monat bekommt.

wie alt ist „jemand“ und seit wann bekommt er die Rente.

Gruß

Nordlicht

Wenn der jemand schon in Altersrente ist, kann er unbegrenzt dazu verdienen, ohne dass er Abzüge seiner Rente hat. 

Seit 2005 gilt das AltEinkG. Demnach ist die gesetzliche Rente mit dem Prozentsatz zu versteuern, der im entsprechenden Jahr galt. Zusätzliches Einkommen wird ganz normal versteuert. Das Maximum ist also wohl beide Einkünfte addiert.

Hallo Nordlicht,
Danke zuerst mal.
Die Person ist im März 1949 geboren. Es soll angeblich bis Mitte Februar der Rentenantrag abgegeben werden.

Hallo,

Die Person ist im März 1949 geboren. Es soll angeblich bis Mitte Februar der Rentenantrag abgegeben werden.

wie Volker schreibt: Wenn man Regelaltersrente biezieht, kann man unbeschränkt dazu verdienen.

Gruß

Nordlicht

Vielen Dank Volker,

also werden bei Personen, die dieses Jahr im Alter von 65 in Rente gehen 68% besteuert.

In der Hauskasse wird folgendes sein:

knapp unter 1800€ Rente
+
zusätzilch ca. 4400€ normal versteuerten Nettolohn
(die einzige Versicherung die wegfällt wird Rentenversicherung)

Danke :smile:

-)

zusätzilch ca. 4400€ normal versteuerten Nettolohn
(die einzige Versicherung die wegfällt wird
Rentenversicherung)

es fällt außerdem die Arbeitslosenversicherung weg und in der Krankenversicherung wird nur der ermäßigte Beitrag von 7,9% für den AN fällig. Allerdings ist der Rentner mit 6.000 € brutto über der Jahresentgeltgrenze, sodass hier eine private KV oder weiterhin die gesetzliche KV greift. Die 7,9% gelten nur für die gesetzliche Krankenversicherung.

Viele Grüße

Gesine