Einkommensabrechnung Beratungshilfe

Hallo. Kann mir jemand sagen, ob eine höhere Nachzahlung an Pflegegeld als Einkommen für einen Antrag auf Beratungshilfe angerechnet werden darf?

Nein, das ist doch kein Einkommen. Dieses Pflegegeld steht dir nur zu einem bestimmten Zweck zu und eben nicht zur freien Verfügung. Du kannst und darfst davon ja z.B. auch keinen Anwalt bezahlen.

MfG
duck313

Danke für die Antwort.:blush:

Hallo,
von wem wird das Pflegeled gezahlt ?

Wenn es von der Pflegekasse kommt, dann erhält es der bzw. die zu Pflegende und dies aus dem Grunde, weil die Pflege in der häuslichen Umgebung selbst in vollem Umfang (nur Pflegegeld) oder als Kombinationspflege (Pflegegeld und Sachleistung (Pflegedienst) organisiert und durchgeführt wird. Über die Verwendung des Pflegegeldes ist der Empfänger/in keine Rechenschaft gegenüber der Pflegekasse schuldig und das Pflegegeld zählt auch nicht als beitragspflichtiges Einkommen des zu Pflegenden. Das bedeutet, der Empfänger kann mit dem Geld machen, was er/sie will, also selbst verbrauchen oder alles oder teilweise an die Pflegeperson weitergeben (für die das dann auch nicht als Einkommen zählt, solange sie die Pflege nicht berufsmäßig ausübt.) oder dafür Lotto spielen oder alles auf die 17 setzen :sunglasses:
Was allerdings wichtig ist zu wissen, wenn nur Pflegegeld bezogen wird, also keine Kombi-Pflege,
dann muss, je nach Pflegegrad, in bestimmten Abständen ein „Beratungseinsatz“ eines Pflegedienstes vom zu Pflegenden abgenommen werden, d.h., dann kommt ein Pflegedienst zur Beratung, aber auch zu Überprüfung, ob die häusliche Pflege noch gewährleistet ist. Trifft dies zu, dann wird auch weiterhin das Pflegegeld gezahlt, wenn nicht, dann wird die Pflegekasse das Pflegegeld streichen und dafür die Sachleistung bewilligen, d.h. Pflege durch einen Pflegedienst.
Aber auch hier wird nicht geprüft, für wen oder was der/die zu Pflegende das Geld verbraucht hat.
Fazit - Wenn das Pflegegeld von der Pflegekasse kommt, dann ist die Frage mit „ja“ zu beantworten.
Gruss
Czauderna

Hallo,
nur zur Klarstellung - natürlich muss es heißen, dass das Pflegegeld nicht als Einkommen angerechnet werden darf - was für Krankenkasse und auch für die Steuer gleichermaßen gilt.
Mein Fazit war da missverständlich bzw. klar falsch im Sinne der Fragestellung - sorry.
Ich hatte mich bei meiner Antwort mehr auf die bereits erfolgte Antwort von @Duck313
bezogen.
Gruss
Czauderna

1 Like

Hallo,
und da bin ich noch einmal - hier, zum besseren Verständnis - die Verbindung -https://www.wer-weiss-was.de/t/eingetragene-pflegeperson/9517915/4
Gruss
Czauderna