Hallo,
ein rein hypothetischer Sachverhalt:
Ein Ehepaar. Ehemann ist Rentner, Ehefrau ohne Arbeit (nicht arbeitslos gemeldet!).
Die Ehefrau war bis Ende.7.2013 beschäftigt und gesetzlich krankenversichert. Seit 8.2013 bis heute (Ende März 2014) war die Ehefrau beitragsfrei über die Familienversicherung des Mannes mitversichert. (Die Beitragsfreistellung wurde von der Krankenkasse anhand des EST-Bescheids für 2012) festgestellt.
Neben der Rente (EM) des Ehemanns, erzielt das Ehepaar Kapitaleinkünfte. Die Kapitaleinkünfte stammen aus Konten der Ehefrau, sowie eines Depots, das als Gemeinschaftskonto geführt wird (Aufteiling 50:50).
Aus den Steuerbescheinigungen der Banken für 2013 ergäbe sich nun, dass die Einkünfte der Ehefrau geringfügig (ca. 150 €) über der Einkommensgrenze für die beitragsfreie Fam. versicherung lägen (385 * 12 + 801 Freibetrag).
Wie könnten theoretisch die Einkünfte der Ehefrau für 2013 so gesenkt werden, dass sie weiterhin von der GKV beitragsfrei gestellt wird.
Die Fragen:
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Ein erheblicher Anteil der Kapitalerträge stammen aus einem Depot, das als Gemeinschaftskonto geführt wird. Können diese Erträge (in einem anderen Verhältnis als die Vermögensaufteilung des Gemeinschaftskontos z.Bsp. mit 80:20) in der Einkommensteuererklärung für 2013 dem Ehemann zugeteilt werden, um die Kapitaleinkünfte der Ehefrau zu reduzieren.
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Die Kapitalerträge aus dem Gemeinschaftskonto stammen aus Dividendenzahlungen, die im Mai 2013 geflossen sind, also noch während die Ehefrau beschäftigt war. Darf die Krankenkasse diese Erträge trotzdem bei der Prüfung des regelmässigen monatlichen Einkommens der Ehefrau berücksichtigen?
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Sollte die Krankenversicherung zu dem Ergebnis kommen, dass die Einkünfte die Grenze für die Beitragsfreiheit übersteigen.
3.1 Darf sie dann für 2013 Beiträge rückwirkend nachforderrn?
3.2 Kann eine erneute Beitragsfreiheit wieder beantragt werden? Wenn ja, wann? Erst mit Einkommensteuerbescheid für 2014 oder bereits früher?
In dem Theoretischen Fall soll davon ausgegangen werden, dass die Kapitaleinkünfte der Ehefrau für 2014 deutlich geringer ausfallen, da die Zinsleistungen der Banken gesunken sind und auch mit weniger Dividendenzahlungen zu rechnen ist.
Grüße