Wer als Rentner einen Nebenjob ausübt (Kleinunternehmer), muss Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf das zusätzliche Einkommen zahlen. Doch bei welchem Brutto-Einkommen endet die Verpflichtung, KV- und PV-Beiträge abzuführen? Zählen zu dieser Obergrenze auch die Rentenzahlungen bzw. Betriebs- und Zusatzrenten?