Einkommensnachweis bei einem Laufenden Mietvertrag wenn eine Person aus dem Vertrag austritt ?

Hallo Welt,

ich habe mal eine Frage zu meinem Recht als vermieter.

Sachstand: Ich habe einen Mietvertrag mit einer großen Wohnungsgenossenschaft, nun ist meine ehemalige Mitbewohnerin
ausgezogen und der Vermieter will von mir einen neuen Einkommensnachweis so wie Kopie meines Personalausweises und meine Bonität neu prüfen, um Sie dann aus dem Vertrag erst zu lassen.

Meine Ansicht ist, ich habe einen Vertrag mit denen und ich sehe es nicht ein mich neu rechtfertigen zu müssen, Vertrag ist Vertrag.

Personalausweis Kopie darf er nicht bekommen das weiß ich aber wie sieht es mit dem Einkommensnachweis aus, gibt es da irgendwelche Gesetze oder Regelungen das er mich dies erneut fragen darf oder ich es nicht nachzeigen muss ?

Ich will jetzt auch nicht das die dann ankommen mit „wir erhöhen mal schnell die Miete nach dem wir gesehen haben was du verdienst“

(habe zum Einzug schon mal alles abgegeben gehabt, und war da schon mit meinem Gehaltsnachweis alleine über den Mindesteinkommen für die Wohnung.)

Was denn nun ? Bist Du Vermieter oder Mieter ?
ich denke Mieter.

Steht die Mitbewohnerin mit im Mietvertrag drin ?

Nun will sie raus aus dem Vertrag. Das geht nur einvernehmlich, wenn der Vermieter zustimmt !
Und deshalb möchte er nachfragen ob Du auch allein die Miete zahlen kannst.

Ausweis ist Quatsch, wenn Du dich damit bereits einmal ausgewiesen hattest.
Aktueller Einkommensnachweis kann m.E. verlangt werden.
Alternative wäre, Mitbewohner wird nicht aus dem Vertrag gelassen, bleibt also für Mietzahlung haftbar.
Nicht der Vermieter will was, sondern Du willst was , nämlich Vertragsänderung.

MfG
duck313

Hallo,
der Vermieter beurteilt sein hoeheres Risiko, an die Mietzahlungen zu kommen. Einer ist mehr Risiko als zwei. Wenn zwei Mieter gesamtschuldnerisch haften, kann einer pflegebeduerftig werden und der andere zahlt, um es mal
uebertrieben zu formulieren.

Hallo,

du möchtest den Vertrag geändert haben, da dein Mitbewohner ausscheidet.

Damit erhöht sich für den Vermieter das Risiko, da er nun nur noch eine Person (statt vorher zwei) hat, von der er die Miete eintreiben kann.

Das er einen Gehaltsnachweis möchte ist auch verständlich und sinnvoll, denn er kann ja nicht wissen, ob du noch die gleiche Stelle wie damals hast, mittlerweile weniger verdienst oder Teilzeit arbeitest.

Das Thema Personalausweis wurde ja schon besprochen, das ist tatsächlich hinfällig.

Gruß,
Steve

falls Ihr Beide im Mietvertrag steht, dann sie froh, dass die Vermieter Deine Freundin überhaupt aus dem Vertrag lassen denn das machen und müssen vor allem, nicht alle Vermieter.
Solltets Du allein im Vertrag stehen sieht die Sache schon anders aus denn dann hat der VM nicht das Recht Dich erneut um einen Einkommensnachweis zu bitten. ramses90

danke für die Antworten, dann werde ich mal die Nachweise zukommen lassen plus der Boni Einwilligung.

Vielen Dank euch :smile:

MFG

Wohnungsgenossenschaften stehen normalerweise in dem Ruf, als Vermieter nicht halsabschneiderisch zu sein.
Verhandele doch mal denen!

Das genau ist dein Missverständnis.

Nicht DU hast einen Vertrag. IHR habt einen gemeinschaftlichen Vertrag mit dem Vermieter.

Technisch gesehen kündigen die jetzigen Mieter, gleichzeitig macht einer der jetzigen Mieter einen neuen Vertrag.

Es gibt keinen Anspruch, einen einzelnen Mieter aus dem Vertrag zu entlassen.
Es gibt auch keine Möglichkeit, dass ein einzelner Mieter kündigt oder dass man einem einzelnen Mieter kündigt.

Das ist nicht richtig.
Eine Kopie, die DU erstellst und die eindeutig als Kopie zu erkennen ist, darf von dir weitergegeben werden.
Diese Kopie darf dann aber nicht an einen Dritten weitergegeben werden.
Der Vermieter darf die Kopie also von dir bekommen und entsprechend der Datenschutzregeln behalten.
Er darf sie aber nicht weitergeben.

Hier würde ich einfach mal fragen, was die mit der Kopie machen wollen.
Kommt dann eine Antwort, dass diese Kopie an irgendjemand anderen geschickt werden soll, dann ist es deine Entscheidung, ob du den Vermieter über sein gesetzeswidriges Verhalten aufklärst - oder den Schriftsatz an den für dich zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten weitergibst. Letztes wird den Vermieter sehr ärgern, weil diese Leute sehr unangenehme Fragen stellen können, bei deren Beantwortung man kooperieren sollte, wenn man keine Bußgelder zahlen möchte.