Hallo Welt,
ich habe mal eine Frage zu meinem Recht als vermieter.
Sachstand: Ich habe einen Mietvertrag mit einer großen Wohnungsgenossenschaft, nun ist meine ehemalige Mitbewohnerin
ausgezogen und der Vermieter will von mir einen neuen Einkommensnachweis so wie Kopie meines Personalausweises und meine Bonität neu prüfen, um Sie dann aus dem Vertrag erst zu lassen.
Meine Ansicht ist, ich habe einen Vertrag mit denen und ich sehe es nicht ein mich neu rechtfertigen zu müssen, Vertrag ist Vertrag.
Personalausweis Kopie darf er nicht bekommen das weiß ich aber wie sieht es mit dem Einkommensnachweis aus, gibt es da irgendwelche Gesetze oder Regelungen das er mich dies erneut fragen darf oder ich es nicht nachzeigen muss ?
Ich will jetzt auch nicht das die dann ankommen mit „wir erhöhen mal schnell die Miete nach dem wir gesehen haben was du verdienst“
(habe zum Einzug schon mal alles abgegeben gehabt, und war da schon mit meinem Gehaltsnachweis alleine über den Mindesteinkommen für die Wohnung.)