Einkommensnachweise Betreuung

Hallo. Mal angenommen jemand hat eine Betreuung, in der zwar Behörden erwähnt werden, aber nicht Finanzen. Nun bekommt der Betreute seine Einkommensnachweise ewig über die Betreuung, anstatt direkt von den Behörden. Diese Einkommensnachweise werden jedoch für andere Zwecke benötigt, wo die Betreuung überhaupt nichts mit zu tun hat. Und der Betreute möchte nicht jedesmal den Namen des Betreuers auf diesen Nachweisen haben, weder sie schwärzen müssen. Sind die Behörden nicht auf Verlangen verpflichtet dem Betreuten diese Nachweise auch direkt zukommen zu lassen, wenn der Betreuer sich einen Kehricht schert das abändern zu lassen. ? Wenn ja auf welchen Artikel kann man sich da beziehen ?

Danke

Man müsste den genauen Umfang der Betreuungsanordnung kennen.

Was sind denn das für Einkommensnachweise, von wem erhältst du Einkommen ?
Hast du z.B. Arbeitseinkommen oder sind das Sozialleistungen ?

Und bei wem musst Du Nachweise über Einkommen vorlegen ? Zu welchem Zweck ?

Da du ja selbst schreibst dass von Anfang der Betreuung auch dein Einkommen über die Betreuung läuft muss das ja in der Verfügung geregelt sein.

MfG
duck313

Hallo. Welche Art Einkommensnachweise das sind ist doch egal. Es sind und bleiben Nachweise des Betreuten über seine Einkünfte. Und es ist auch egal, für wen sie bestimmt sind. Fakt ist, das dort drauf steht, was die Lebenseinkünfte sind und das die Adresse der Betreuung darauf nichts zu suchen hat, wenn der Betreute diese z.b. für eine Kreditanfrage benutzen möchte ect. Die Betreuung umfasst nur das Thema Behörden, Gesundheit und Mietrecht.

Und es geht nicht jedem etwas an, das derjenige eine Betreuung hat, da es nicht das Umfeld des Betreuers betrifft.

ja, daran habe ich auch gedacht.

Wende dich an das Betreuungsgericht oder lies die betreuungsanordnung genau durch falls sie dir vorliegt.

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Wenn es stimmt die Betreuung umfasst nur die 3 Punkte, dann hättest du sicher Recht. Aber nochmals,wieso und auf welcher rechtlichen Grundlage gehen die Einkommensnachweise an den Betreuer. Leider sagst du ja nicht was das für Einkommen ist,woher es kommt, also ob aus einer regulären Arbeit oder aus Sozialleistungen (was ja wieder Behörden wären)
Ohne Vollmacht aus der Betreuungsverfügung geht das nicht, also ich bin schon recht sicher dass auch das erlaubt und nötig ist.

Und ich frage ich ernsthaft wie einer/eine die in Sachen Behörden,Mietrecht und Gesundheit einen Betreuer braucht, aber finanzielles allein regeln kann ?

Übrigens, es gibt zum Thema Betreuung Beratungsstellen bei Sozialverbänden z.B. oder auch bei einem Anwalt für das Fachgebiet.

MfG
duck313

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Servus,

Wie war die Reaktion bei der fraglichen Behörde denn, als Du bei der fraglichen Behörde angerufen hast und um Zweitschriften der Bescheide gebeten hast, auf denen der Name des Betreuers nicht erwähnt ist?

Schöne Grüße

MM

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Die Behörden meinten das würde gehen den Datenschutz verstoßen!!! Alles liefe über Betreuung da in der Vollmacht Behörden stehen würde und dieser sich dort ausgewiesen hätte…
Und noch mal es geht hier nicht um mich.