Hallo. Mal angenommen jemand hat eine Betreuung, in der zwar Behörden erwähnt werden, aber nicht Finanzen. Nun bekommt der Betreute seine Einkommensnachweise ewig über die Betreuung, anstatt direkt von den Behörden. Diese Einkommensnachweise werden jedoch für andere Zwecke benötigt, wo die Betreuung überhaupt nichts mit zu tun hat. Und der Betreute möchte nicht jedesmal den Namen des Betreuers auf diesen Nachweisen haben, weder sie schwärzen müssen. Sind die Behörden nicht auf Verlangen verpflichtet dem Betreuten diese Nachweise auch direkt zukommen zu lassen, wenn der Betreuer sich einen Kehricht schert das abändern zu lassen. ? Wenn ja auf welchen Artikel kann man sich da beziehen ?
Danke