Einkommenssteuer/Aussergewöhnliche Belastung ?

Hallo Liebe/-r Experte/-in,
vor Jahren habe ich um zu Helfen und aus Gutmütigkeit für einen nahen Verwandten (Gastronom) eine Bürgschaft 50.000€ bei einer Bank übernommen (Größter Fehler meines Lebens). Nachdem dieser vor 3 Jahren einen Offenbarungseid geleistet hat und nun von Harz4 lebt wurde die Bürgschaft von der Bank mir gegenüber Fällig gestellt und mit Titel erwirkt. Es gab nach Verhandlungen mit dieser Bank Anfang 2011 einen Zahlungsvergleich über 30.000€ in einer Summe. Diese Summe konnte ich nur durch Auflösung u. Kündigung einer über 20 Jahre alten Lebensversicherung aufbringen. Wie kann und muss ich diese Situation in meiner Einkommens- erklärung eintragen? Bei Aussergewöhnliche Belastungen?
Kann ich die Anwaltskosten zu diesem Verfahren ebenfalls absetzen? Wie wirkt sich das ganze in meiner Steuererklärung aus?
Viele Fragen aber vielleicht kann mir jemand auch nur ansatzweise Raten! Vielen Dank im voraus. Gruss Felinoy

Hi!

Ich könnte mir eine Abziehbarkeit als Außergewöhnliche Belastung vorstellen. Falls das zutrifft, sind auch Anwaltskosten abziehbar.

Außergewöhnliche Belastungen sind Aufwendungen die einem zwinged entstehen. Hier ist es evtl. nachteilig, dass die Bürgschaft freiwillig hingegeben wurde und und unfreiwillig bedient werden musste.

Evtl. macht es hier Sinn, die Steuererklärung direkt von einem Steuerberater erstellen zu lassen. Der soll das auf jeden Fall die Abziehbarkeit - evtl. auch an anderer Stelle - prüfen und das Absetzen dann versuchen.

MfG

Hallo Felinoy,

Sie können in Ihrer Steuererklärung diesbezüglich rein gar nichts ansetzen. Das ist Ihr privates Risiko und hat nichts mit der Steuer zu tun.
Anwaltskosten können nur im Rahmen einer Scheidung als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden.

MfG
Corinna

Sehe ich keinerlei Möglichkeit! Falls einer eine Lösung hat bitte dringenst an mich weiterleiten!

Da bin ich leider der falsche Ansprechpartner, ich berate vorwiegend bei Fragen zu Steueroptimierung offshore und Geldanlage

Hallo

ich würde im Mantelbogen die außergewöhnlichen Belastungen aus der Inanspruchnahme des Bürgen erfassen.

Viele Grüße

Das würde ich durchaus in den Privat-Bereich einordnen. Wenn Sie am Unternehmer beteilligt gewesen wären, könnte man das als Betriebsausgabe absetzen.
Und selbst, wenn Sie einen Darlehnsvertrag haben, könnten Sie die Kosten nicht absetzen, da Einkünfte aus Kapitalvermögen positiv sein müssen.
Sie können es ja spaßeshalber als außergewöhnliche Belastung in die Steuererklärung eintragen, die Chance auf Anerkennung sehe ich aber bei 0%.

Hallo Felinoy.

Ich kann keinen Anspruch auf steuerliche Geltendmachung Ihrer persönlichen Umstände erkennen.

Sofern Unterhalt für bedürftige Personen vorläge, könnte man einen Ansatz versuchen.

Auch ist das vorzeitige Auszahlen einer Lebensversicherung, wenn diese vorher steuerlich geltend gemacht wurde mMn mit Vorsicht zu betrachten.

Wenn Sie Gewissheit haben möchten, wenden Sie sich an einen Stb, der gibt Ihnen s.w. verbindliche Auskünfte.

Freundliche Grüße

Sprengli

Hallo Felinoy,

das ist etwas defizil und ich glaube nicht wirklich im Rahmen der Steuererklärung absetzbar. Wenn dann allefalls als Sonderausgaben, oder eher als Verlust aus Gewerbebetrieb. Da es hier nicht gerade um geringe Summen geht, würde ich Ihnen hier den Gang zu einem Steuerberater empfehlen. Wenn ein Betrag absetzbar ist, dann mit Sicherheit auch alle Nebenkosten.

Viele Grüße

Mirko

Danke

Danke.

1 Like

Danke…

Danke…

Danke…

Danke…

ok

Da bin ich leider der falsche Ansprechpartner, ich berate
vorwiegend bei Fragen zu Steueroptimierung offshore und
Geldanlage

Danke

Sehe ich keinerlei Möglichkeit! Falls einer eine Lösung hat
bitte dringenst an mich weiterleiten!

Bitte :wink:

Danke

Antwort derzeit nicht möglich

Hallo !
Soweit Sie für die Bürgschaft Geld erhalten haben, wären dies WK bei den Einkünften aus Kapitalvermögen.
Lieben Gruss
Zingelmann