Einkommenssteuer höher als Lohnsteuer?

Moin.Wenn ich im Lohnsteuerrechner ein Jahreseinkommen von 36.000,- € eingebe, berechnet der mir eine Lohnsteuer von 5.187,- € unter Berücksichtigung der Steuerklasse 2, weil ich alleinerziehend bin, und eines halben Kinderfreibetrages. Wenn ich dasselbe Einkommen in einen Einkommensteuerrechner eingebe, habe ich keine Möglichkeit zur Angabe meines Status´, außer alleinstehend oder verheiratet. Es errechnet sich eine Steuerlast von 7.991,- €. Wie kann das sein? Sind Selbständige da soviel schlechter gestellt als Angestellte? Oder muss ich das Einkommen dann anders berechnen?

Bin dankbar für jeden Tipp :o)

Auch moin,
ich glaube, ich wiss, wo das grundproblem ist: Als Angestellte hast Du eine Steuerkarte, als Selbststaendige nicht. Wenn Du Deine Steuererklaerung abgibst, erschliesst sich Dein sozialer Status (u.s.) aus dn Angaben in der Steuerkarte bzw. (neu) den Gehaltsaufrechnungsbescheinigungen Deines Arbeitgebers. Als Selbststaendige musst Du Dein Einkommen/Gewinn angeben, und alles Uebrige im Privatbereich gesondert, so dass das Finanzamt eine entsprechende Einstufung erkennen und vornehmen kann.
Ein hilfreicehr Link:
http://www.steuerklassen.com/steuerklasse-fuer-selbs…

Gruss
Bernhard

Damit ist der Einkommensteuer-Online-Rechner quasi unnütz, weil er relevante Daten nicht berücksichtigt…

Hallo,

ich versuche es mal kurz zu beantworten (ist aber im deutschen Steuerrecht gar nicht so einfach, haha).
Lohnsteuerklassen haben nur nichtselbstständig Beschäftigte. Letztlich ist die Klasse auch egal, da immer gleich viel Steuer anfällt. Die Klasse berücksichtigt aber diverse besondere Umstände. Bei verheirateten etwa starke Einkommensunterschiede für die Berechnung der Einkommensteuer vorauszahlungen. Nichts anderes ist die Lohnsteuer.
Bei der Lohnsteuervorauszahlung wird dann beispielsweise schon berücksichtigt, dass es eine Werbekostenpasuchale gibt. Um die werden die 36.000€ schon gekürzt und lediglich der Rest versteuert.
Beim Selbstständigen gibt es keine Werbungskosten. Wenn der mit dem Auto fährt, dann mindert das seinen Gewinn. Der kommt also nicht auf 36.000€, sondern würde bspw. gleich nur noch 35.000€ Gewinn haben.
Der Unterschied geht also im Wesentlichen darauf zurück, dass beim Unternehmensgewinn bestimmte Dinge wie Arbeitszimmer, Fahrkosten schon als Betriebsausgaben abgezogen sind, die beim Arbeitnehmer erst noch vom Brutto abgezogen werden müssen. Auf der anderen Seite wurde der Gewinn des Selbstständigen noch nicht mit solchen Dingen wie Krankenversicherung, Altersvorsorge usw. belastet. Auch dies wird wiederum bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt.
Der Unternehmer zieht also von den 35.000€ erst noch die entsprechenden Beträge ab und nur der Rest ist dessen zu versteuerndes Einkommen.
Wichtig für die Steuer ist also nicht die Größe Bruttoeinkommen oder Gewinn, sondern das zu versteuernde Einkommen. Erst diese beiden Größen können verglichen werden. Und da würde dann der Selbständige bei 35.000€ genausoviel bezahlen wie der Arbeitnehmer.

Grüße

Hi!

Er ist nicht unnütz, es werden nur zwei Grundverschiedene Dinge dort berechnet. Beim Lohnsteuerrechner gibt man den Bruttolohn ein. Beim Einkommensteuerrechner das zu versteuernde Einkommen.

Beim zu versteuernden Einkommen muss man „manuell“ den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (1308€) und die Vorsorgeaufwendungen (Krankenkassen, etc.) abziehen, das ist im Lohnsteuerrechner schon mit eingerechnet.

Als Hinweis: Im Einkommensteuerrecht wird nicht unterschieden ob jemand selbständig, Arbeitnehmer oder Student, ein Kind oder ein Greis ist. Jeder Mensch zahlt die selbe Steuer, hat ein selbständiger ein zu versteuerndes Einkommen von 20.000 € zahlt er exakt die gleiche Steuer wie ein Arbeitnehmer.

Gruß

derschwede77

Also muss ich mein Einkommen als Selbständiger nach Abzug der Ausgaben für die Sozialversicherung angeben, das macht natürlich schon einen großen Unterschied. Danke :o)

Vielen Dank, auch das hilft mir schon gut weiter! :o)