Servus,
nein, Sonderausgaben und Außergewöhnliche Belastungen können immer nur in dem Jahr geltend gemacht werden, in dem die Zahlung erfolgt - es gibt bei regelmäßigen Zahlungen Anfang Januar eine Sonderregelung, aber die spielt hier keine Rolle.
Das macht bei den Außergewöhnlichen Belastungen (Zuzahlungen für Medikamente) nichts weiter aus, weil da eine Menge zusammenkommen muss, bis überhaupt die Zumutbare Belastung erreicht wird.
Es ist beiläufig sehr gut möglich, dass da auch weiterhin keine ESt festzusetzen sein wird - in diesem Fall bräuchte man nicht weiter nach Ausgaben suchen, weil die sich eh nicht auswirken.
Schöne Grüße
MM