Hallo,
im letzten Jahr habe ich das erste mal in meinem Leben echte Dienstreisen im Auftrag meines Arbeitgebers unternommen. Mein AG hat mir den Verpflegungskostenmehraufwand, sowie sämtliche Auslagen wie Fahrt- und Hotelkosten erstattet.
Muss ich jetzt diese Dienstreisen nochmal in der Einkommenssteuerklärung angeben?
Grüße
Pierre