Guten Morgen,
aktuell beschäftigt mich folgende Konstellation in der Einkommenssteuererklärung.
Eine Rechnung für eine berufliche Weiterbildung wurde dem Steuerpflichtigen im Jahre 2013 zugestellt. In Jahr 2013 wird diese auch bezahlt. Die Leistung, in dem Fall ein Seminar über mehrere Wochenenden, wird jedoch erst im Jahr 2014 in Anspruch genommen bzw. geboten.
Nun stellt sich die Frage, in welche Einkommenssteuererklärung fließt diese Ausgabe ein?
2013, da hier die Zahlung getätigt wurde oder in die aus dem Jahre 2014, da dort erst die Leistung in Anspruch genommen wurde.
Vorab vielen Dank für Ihre Antworten.
Weiterhin frohe Weihnachten!