Einkommenssteuererklärung - Rechnung aus 2013 und Leistung in 2014

Guten Morgen,

aktuell beschäftigt mich folgende Konstellation in der Einkommenssteuererklärung.

Eine Rechnung für eine berufliche Weiterbildung wurde dem Steuerpflichtigen im Jahre 2013 zugestellt. In Jahr 2013 wird diese auch bezahlt. Die Leistung, in dem Fall ein Seminar über mehrere Wochenenden, wird jedoch erst im Jahr 2014 in Anspruch genommen bzw. geboten.

Nun stellt sich die Frage, in welche Einkommenssteuererklärung fließt diese Ausgabe ein? 
2013, da hier die Zahlung getätigt wurde oder in die aus dem Jahre 2014, da dort erst die Leistung in Anspruch genommen wurde.

Vorab vielen Dank für Ihre Antworten.

Weiterhin frohe Weihnachten!

Stelle die Frage hier ein mal im Forum Einkommenssteuer.
Dort melden sich u.a. Experten und es ist ein Fachforum - wenn auch es auch einer Firma - zugehörig ist.

Nun stellt sich die Frage, in welche Einkommenssteuererklärung fließt diese Ausgabe ein? 

Wenn es sich bei dem Steuerpflichtigen nicht um einen bilanzierenden Selbständigen handelt gehören die Kosten in die 2013-Erklärung.

Eigentlich schon beantwortet.
Wenn es sich nicht um eine Firma handel, greift die IST Besteuerung, d.h. in welchem Zeitraum ist das Geld geflossen. Hier eindeutig im Jahr 2013. Also gehören die Kosten auch dorthin. Das Finanzamt wird das sicher auch so sehen. Anders verhält es sich mit Fahrtkosten zur Weiterbildung. Die entstehen jas erst in 2014 und können nur dort geltend gemacht werden.

Beste Grüße

FS