Hallo,
angenommen jemand würde seine Steuererklärung für 2018 erstellen wollen.
Er würde dies zum ersten Mal selber machen anstatt es den Steuerberater machen zu lassen, daher wäre die Abgabefrist nicht der 31.12.2019 sondern der 31.07.2019.
Angenommen die Nebenkostenabrechnung der Wohnung die er vermietet hat würde noch nicht vorliegen, weil die Eigentümerversammlung auf der diese vorgelegt würde, immer im September stattfinden würde.
Könnte er die Nebenkostenabrechnung dem Finanzamt nachreichen?
Oder wie wäre am besten vorzugehen?
Gruß
Darius