Einkommenssteuererklärung als Vermieter ohne Nebenkostenabrechnung?

Hallo,

angenommen jemand würde seine Steuererklärung für 2018 erstellen wollen.

Er würde dies zum ersten Mal selber machen anstatt es den Steuerberater machen zu lassen, daher wäre die Abgabefrist nicht der 31.12.2019 sondern der 31.07.2019.

Angenommen die Nebenkostenabrechnung der Wohnung die er vermietet hat würde noch nicht vorliegen, weil die Eigentümerversammlung auf der diese vorgelegt würde, immer im September stattfinden würde.

Könnte er die Nebenkostenabrechnung dem Finanzamt nachreichen?

Oder wie wäre am besten vorzugehen?

Gruß

Darius

Servus,

indem in die Anlage V alle tatsächlichen Einnahmen und alle tatsächlichen Ausgaben aufgenommen werden, die im Kalenderjahr 2018 angefallen sind.

Alles andere ist eine Seiltänzerei, mit der man eigentlich nur auf die Nase fallen kann. Schon allein die Recherche, welche Abweichungen von der grundsätzlichen Regelung in § 11 EStG unter welchen Bedingungen geduldet werden, ist eine ganz überflüssige Akrobatik.

Das Einkommensteuerjahr fängt am 01.01. an und hört am 31.12. auf. Alles, was auf Kontoauszügen zu sehen ist, die in diesen Zeitraum fallen, gehört in die Anlage V für dieses Jahr. Und alles andere eben nicht.

Hinweis: Mach Dir das Leben nicht so schwer - einfacher ist besser!

Schöne Grüße

MM