Einkommensteuer 2013 Umzugskosten

Angenommen, eine Person zieht mit Ehepartner und Kind um, 120 km, weil er dort einen besseren Job bekommen hat (besserer Verdienst).

Ist dieser Umzug dann als Werbungskosten anzusehen/abzusetzen?

Vielen Dank vorab…

Hallo,

die Kosten eines Wohnungsumzuges sind als Werbungskosten absetzbar, wenn der Wohnungswechsel beruflich veranlasst ist.
Beruflich veranlasst ist ein Umzug, wenn er wegen erstmaliger Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit erfolgt ist oder weil eine neue Arbeitsstelle angenommen wurde oder weil eine Versetzung vorliegt oder sich durch den Umzug die Fahrzeit zwischen Wohnung und Arbeitsplatz erheblich verkürzt hat ( Emässigung der Dauer der täglichen Hin- und Rückfahrt insgesamt (wenigstens zeitweise ) um mindestens eine Stunde ).

Gruss