Einkommensteuer Angabe der Fahrtkosten?

Guten Tag,

ich habe einen weiten Weg zur Arbeit.
Bei den Fahrtkosten mit PKW und Fahrgemeinschaft bin ich daher im letzten Jahr über die 4.500 Euro gekommen.
Bei dieser Summe muss ich Nachweise für meine Kosten erbringen.
Das kann ich nicht.

Ich möchte die Einkommensteuererklärung jetzt so gestalten, dass ich bei diesen 4.500 Euro rauskomme.
Frage 1, kann ich das einfach runter rechnen mit den Tagen? Oder Zugfahrten ohne Beleg angeben?
Frage 2 ist das dann auch rechtens?

Danke!

Nein, denn du bist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

In Fahrgemeinschaftsfällen gelten die Fahrten, bei denen du Mitfahrer bist, nicht als Fahrten mit dem eigenen Pkw. Dies ist entsprechend anzugeben und wirkt sich auch bei der Höchstbetragsregelung aus, weil deine Fahrten als Mitfahrer zwar mit der Pauschale von 30 Cent berücksichtigt werden, jedoch durch den Höchstbetrag von 4.500€ gedeckelt sind.

P.S.: Belege werden nur benötigt, wenn die Kosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel höher sind als die Pauschale, dies ist üblicherweise nur im Nahbereich der Fall. Ansonsten ist gegebenenfalls die Pkw-Nutzung glaubhaft zu machen, beispielsweise durch Tankbelege oder Nachweis von Gesamtjahresfahrleistung des Pkw.

OK. Danke!

Ich habe nicht gezählt, wie oft ich gefahren bin und wie oft ich mitgefahren bin.

Die 30 Cent werden doch unabhängig gezahlt?

Viele Grüße

Die Entfernungspauschale ist erst einmal gleich, egal ob du Fahrer oder Mitfahrer bist. Als Mitfahrer gilt aber der Höchstbetrag von 4.500 €.

Beispiel: Du bist Fernpendler mit 120 km Arbeitsweg. Im Rahmen einer Fahrgemeinschaft fährst du bei 210 Arbeitstagen jeden 3. Tag, die anderen 2 Tage bist du Mitfahrer.

Fahrten eigener Pkw: 70 Tage x 120 km x 0,30€ = 2.520€
Fahrten als Mitfahrer: 140 Tage x 120 km x 0,30€ = 5.040€, jedoch höchsten 4.500€
Entfernungskostenpauschale gesamt = 2.520€ + 4.500€ = 7.020€

Umgekehrt. du fährst jeden 3. mit, die anderen 2 Tage fährst du selbst:

Fahrten eigener Pkw: 140 Tage x 120 km x 0,30€ = 5.040€
Fahrten als Mitfahrer: 70 Tage x 120 km x 0,30€ = 2.520€, Höchstbetrag wird nicht erreicht
Entfernungskostenpauschale gesamt = 5.040€ + 2.520€ = 7.560€

Die Deckelung wirkt sich also bei den Mitfahrten aus.

Eine sachgerechte Schätzung der Anzahl der Fahrten ist ausreichend, das Finanzamt verpflichtet dich nicht zur Führung eines Fahrtenbuchs o.ä. Allerdings verlangt das Finanzamt bei Fernpendlern häufig eine Glaubhaftmachung der Pkw-Nutzung (des nicht gedeckelten Teils), also irgendwelche geeignete Unterlagen, die das untermauern, was du da ansetzt.

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Verstehe ich das richtig, wenn ich mit dem eigenen PKW Unter 4500 Euro bleibe und als Mitfahrer ebenfalls, dann bekomme ich die vollen Kosten angerechnet, auch wenn ich über 4500 Euro komme?
Bei mir sind es 4000 Euro eigener PKW und 2500 Euro als Mitfahrer.

Danke

grüße
lipi

Ergibt 6.500€, kann in dieser Höhe angerechnet werden.