Angenommen, Steuerzahler Z hat einen Einkommensteuerbescheid erhalten. Neben vergessenen Kosten möchte Z auch eine grundsätzliche Änderung bewirken: Er argumentiere, dass er bestimmte Vorbildungen hatte, so dass sein Studium kein Erststudium war und er daher Kosten als Werbungskosten absetzen kann. Zwischen einem BFH-Urteil 2011 und einer Gesetzesänderung 2015 könnte das möglich sein.
Muss er dazu einen Einspruch einlegen oder reicht auch ein einfacher Antrag auf Änderung?
Danke im Voraus!