Hallo,
ich habe folgendes Szenario: ich habe als Gesellschafterin einer Grundstücksgesellschaft Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb. Außerdem habe ich ein kleines Einkommen aus einer freiberuflichen Tätigkeit und seit 1.1. jetzt auch noch einen Midijob. Für die Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb muss ich natürlich Einkommensteuer bezahlen, für die freiberufliche Tätigkeit auch, soweit ist mir das klar. Aber der Midijob macht mir Kopfzerbrechen. Dieser ist an sich ja lohnsteuerbefreit, da gehen also nur die Sozialbeiträge vom Brutto weg. Wie verhält sich der Midijob jetzt aber bei meiner Einkommensteuer? Muss ich mein Nettogehalt zu meinem restlichen Einkommen dazu rechnen und entsprechend für alles Einkommensteuer bezahlen? Oder gar das Bruttogehalt? Und wenn Freiberufliches und Gewerbebetrieb zusammen unterhalb der einkommensteuerpflichtigen Grenze lägen, müsste ich den an sich einkommrnsteuerfreien Midijob dazu addieren , was insgesamt dann natürlich über dem Einkommensteuerfreibetrag läge?
Ich blicke leider nicht durch hier…
Servus,
du bezahlst Einkommensteuer auf Dein zu versteuerndes Einkommen.
Das setzt sich zusammen aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte minus Sonderausgaben minus Außergewöhnliche Belastungen und sonst noch ein paar Kleinigkeiten.
Wie ermittelt sich jetzt der Gesamtbetrag der Einkünfte?
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Freiberufliche Tätigkeit (die vermutlich keine ist, sondern Gewerbebetrieb, aber das tut jetzt nichts zur Sache): Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben = Einkünfte
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Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (nein, das sind nicht Einkünfte aus Gewerbebetrieb): Das, was in der Feststellungserklärung bzw. dem Feststellungsbescheid steht.
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Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit: Genau das, was auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen ist. Da ist nix lohnsteuerfrei, alles ist Punkt für Punkt in die ESt-Erklärung zu übernehmen (oder, einfacher, als „vorausgefüllte“ Steuererklärung abzurufen.
Wenn jetzt noch was unklar ist, bitte weiter fragen, bevor Du Dich noch weiter in so gruseligen Knubbeln verrennst.
Schöne Grüße
MM