Hallo.
es geht darum ich bin seid 2014 selbsständig
durch mehrere private Umstände habe ich es versäumt 2015 und 16 die Steuererklärung abzugeben und nun eine haftandrohung bekommen.
das schwierige an der Sache ich habe von 15/16 keinerlei unterlagen mehr weder Ausgabenbelege noch Einnahmen oder die geschriebenen Rechnungen die kompletten Unterlagen waren auf dem Rechner meiner damaligen freundien und diesen Rechner gibt es nicht mehr sowie es das Bankkonto von damals nicht mehr gibt.
wie kann soll ich jetzt hierzu eine Steuererklärung abgeben was kann ich tun mir ist es nicht möglich diese Unterlagen wiederzubeschaffen
Servus,
indem Du die Einnahmen und Ausgaben sorgfältig schätzt und daraus eine Überschussrechnung machst. Packe eine separate Anlage dazu, in der Du darauf hinweist, dass Dir die Festplatte, auf der Du alle Scans abgelegt hattest, nicht mehr zur Verfügung steht und die EÜR geschätzt ist.
Auf diese Weise hast Du immerhin pflichtgemäß ESt-Erklärungen abgegeben. Was dann nachher noch kommt, sind wohl eher Ordnungswidrigkeits- als Strafverfahren.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
bei der Bank sollte man die Kontoauszüge von 2015 und 2016 gegen Gebühr doch noch bekommen können.
Grüße
Karin
Hallo.
Das einzig richtige ist, einen Steueranwalt einzuschalten. Jedenfalls billiger, als die Kosten, die vom FA verlangt werden.
Sch
Dann hast du aber auf eine ganze Latte von Anschreiben des FA nicht reagiert.
Auch nicht in Papierform? dass du eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren hast, ist dir bekannt?
Es geht doch nichts über ein ordentliches, regelmäßiges Backup - dafür gibt es mehr als genug Anbieter im Netz - die soooo teuer auch nicht sind.
Das wird dir für die Vergangenheit nicht helfen, aber für die Zukunft solltest du an diese Dinge denken.
Und wenn du dich überfordert fühlst mit der Buchführung: dafür gibt es Steuerberater, deren Kosten du sogar von der Steuer absetzen kannst.
Hallo @brum,
statt des dämlichen „Downvote“ hättest Du ja eigentlich auch den Schneid haben können, mir in klaren Worten zu sagen, was Dir an meinem Rat nicht passt. Ich habe Dir erklärt, wie Du das jetzt angehen kannst, und ich darf Dir wg. des modischen allerheiligsten Äffaaahungswisn von Tante Erna auch versichern, dass die insgesamt zwei Fälle bei Mandanten, die ich in exakt dieser Weise bearbeitet habe, recht gut verlaufen sind.
Und jetzt Du:
Was hättest Du denn gerne gehört, was passt Dir nicht?
Übrigens: Alleine die wiederbeschafften Kontoauszüge machen noch keine Überschussrechnung, sondern genau das, was ich Dir ans Herz gelegt habe: Eine sorgfältige Schätzung. Mehr nicht.
Und jetzt kommst Du, ich warte
MM