Hätte mal Fragen zur steuerlichen Behandlung von realisierten Kursgewinnen bzw. Kursverlusten.
Soweit ich weiß werden von realisierten Kursgewinnen seit einigen Jahren auch Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag abgezogen, also 25 % vom Gewinn und davon die 5,5 % Soli. Können die abgezogenen Beträge wie bei Zinserträgen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden, so dass jemand, der einen niedrigeren persönlichen Steuersatz als 25 % hat, die zu viel abgezogene KESt/Soli ganz oder teilweise wieder zurück bekommt?
Und wie sieht es eigentlich aus, wenn (realisierte) Kursgewinne und –verluste anfallen? In gleichen Jahr können diese soweit ich weiß miteinander verrechnet werden, aber geht auf ein „Vor- oder Rücktrag“ in andere Kalenderjahre?
Was ist z. B. bei folgenden angenommenen Fällen (jeweils natürlich immer realisierte Gewinne/Verluste)?
2020:
Kursgewinn 2.000 €, Kursverlust 1.500 €. Kann der Verlust mit dem Gewinn verrechnet werden und es sind saldiert nur 500 € Kursgewinn zu versteuern?
2020:
Kursgewinn 2.000 €, Kursverlust 3.000 €. Braucht hier nichts versteuert werden, aber der Kursverlust von saldiert 1.000 € kann nicht von anderen Einkunftsarten in der Einkommensteuererklärung 2020 abgezogen werden?
Angenommen, es fallen im zuletzt angenommen Fall 2021 realisierte Kursgewinne von 4.000 € an, können die saldiert 1.000 € Kursverlust von 2020 mit den 4.000 € Kursverlust verrechnet werden, also nur 3.000 € zu versteuern? Und geht das auch umgekehrt, dass realisierte Kursverluste in 2021 mit eventuellen Kursgewinnen in 2020 verrechnet werden? Und wenn ja, wie lange kann „nachgetragen“ werden?
Vielen Dank im Voraus für die Bemühungen.
Robert