Hallo zusammen, ich habe eine Frage an die Steuerexperten. Ich habe eine Einkommensteuererklärung per „Mein Elster“ gemacht und ans Finanzamt geschickt. Zusammenveranlagung mit meiner Frau, beide Steuerklasse 4. Leider hatte ich die Eintragungen zur Altersvorsorge vertauscht und somit meinen Betrag bei meiner Frau und umgekehrt eingetragen. Die Differenz hierbei betrug ca. 500,- €. Das Programm spuckte für uns beide eine Nachzahlung von 580 Euro aus. Als der Bescheid nun vom Finanzamt kam, fielen wir aus allen Wolke. Wir sollten 1400,- Euro nachzahlen. Also dort angerufen und siehe da: Meiner Frau wurden fälschlicherweise Kirchensteuerbeiträge berechnet, obwohl keine Religion angegeben war. Zusätzlich von der netten Dame der Hinweis, dass ich die Beiträge zur Altersvorsorge vertauscht hätte. Wir bekommen einen neuen Bescheid. Dieser wies nun „nur“ noch 1100,- Nachzahlung auf.
Ich habe mir also Mein Elster erneut aufgerufen, die vertauschten Daten korrigiert und eine neue Berechnung durchgeführt. Und wieder sagte das Programm 580,- €. Also Einspruch eingelegt und die Berechnung als Anlage hinzugefügt mit dem Hinweis, dass nun auch bei korrigierter Eingabe das Programm 580,-€ berechnet und nicht wie das Finanzamt fordert 1100,- €.
Der Einspruch wurde nun abgelehnt mit dem Hinweis, ich hätte ja schließlich die Beträge vertauscht.
Puh, so viel Text. Ich hoffe, das Problem ist nun überhaupt verständlich
Meine Hauptfrage ist nun, macht es eigentlich einen Unterschied, welche Altersvorsorgebeträge bei wem eingetragen werden? Denn das Programm berechnet ja den gleichen Wert. Egal ob meine bei mir oder bei meiner Frau und umgekehrt eingetragen werden!?
Zur Sicherheit habe ich mal ganz andere Werte genommen um zu sehen, ob das Programm überhaupt rechnet. Das funktioniert aber. Also an „Mein Elster“ liegt es nicht. Kann es denn sein, dass das Programm beim Finanzamt auf 1100 kommt und mein Elster auf 580?