Einkommensteuerberechnung, Einspruch Problem. Wer kennt sich aus?

Hallo zusammen, ich habe eine Frage an die Steuerexperten. Ich habe eine Einkommensteuererklärung per „Mein Elster“ gemacht und ans Finanzamt geschickt. Zusammenveranlagung mit meiner Frau, beide Steuerklasse 4. Leider hatte ich die Eintragungen zur Altersvorsorge vertauscht und somit meinen Betrag bei meiner Frau und umgekehrt eingetragen. Die Differenz hierbei betrug ca. 500,- €. Das Programm spuckte für uns beide eine Nachzahlung von 580 Euro aus. Als der Bescheid nun vom Finanzamt kam, fielen wir aus allen Wolke. Wir sollten 1400,- Euro nachzahlen. Also dort angerufen und siehe da: Meiner Frau wurden fälschlicherweise Kirchensteuerbeiträge berechnet, obwohl keine Religion angegeben war. Zusätzlich von der netten Dame der Hinweis, dass ich die Beiträge zur Altersvorsorge vertauscht hätte. Wir bekommen einen neuen Bescheid. Dieser wies nun „nur“ noch 1100,- Nachzahlung auf.
Ich habe mir also Mein Elster erneut aufgerufen, die vertauschten Daten korrigiert und eine neue Berechnung durchgeführt. Und wieder sagte das Programm 580,- €. Also Einspruch eingelegt und die Berechnung als Anlage hinzugefügt mit dem Hinweis, dass nun auch bei korrigierter Eingabe das Programm 580,-€ berechnet und nicht wie das Finanzamt fordert 1100,- €.
Der Einspruch wurde nun abgelehnt mit dem Hinweis, ich hätte ja schließlich die Beträge vertauscht.

Puh, so viel Text. Ich hoffe, das Problem ist nun überhaupt verständlich :laughing:

Meine Hauptfrage ist nun, macht es eigentlich einen Unterschied, welche Altersvorsorgebeträge bei wem eingetragen werden? Denn das Programm berechnet ja den gleichen Wert. Egal ob meine bei mir oder bei meiner Frau und umgekehrt eingetragen werden!?

Zur Sicherheit habe ich mal ganz andere Werte genommen um zu sehen, ob das Programm überhaupt rechnet. Das funktioniert aber. Also an „Mein Elster“ liegt es nicht. Kann es denn sein, dass das Programm beim Finanzamt auf 1100 kommt und mein Elster auf 580?

Hallo,

das kann alles gut sein, aber eben nicht nur aufgrund der Vertauschung. Was steht denn sonst im Bescheid? Wurde evtl. etwas nicht anerkannt, oder hast du irgendwas vergessen anzugeben, wovon das Finanzamt aus anderer Quelle erfahren hat?

Es ist trotzdem etwas ungewöhnlich, wenn auch nicht ausgeschlossen, eine so hohe Summe bei der Klassenkombination nachzahlen zu müssen. Hier hat z. B. auch jemand das Problem gehabt, und es sind einige mögliche Erklärungen für die Ursache angegeben, musst du gucken, ob etwas auf euch zutrifft oder nicht: https://www.finanzfrage.net/g/frage/trotz-steuerklasse-4---4-nachzahlung

Wäre auch interessant, mit dem Programm nachzustellen, was bei einer getrennten Veranlagung rausgekommen wäre.

Gruß
Christa

Im Bescheid steht sonst leider nichts. Und auf die Antwort zum Einspruch nur, dass die Beiträge zur Altersvorsorge vertauscht wurden.

Ich kann es nicht ganz ausschließen, kann mir das aber auch nicht so recht vorstellen.
Kannst du mal den Text, der nach den ganzen Tabellen steht, abfotografieren und hier einstellen? Ggf. Persönliches unkenntlich machen, aber ich glaube, da stehen eher allgemeine Formulierungen drin, ich weiß es nicht mehr genau.

Trifft irgendwas von dort auf euch zu oder nicht?

Hast du das schon mal gemacht? Die Daten hast du schon drin, du musst nur die andere Art der Veranlagung wählen und dir das Ergebnis anschauen.

Wie sieht’s mit dem Verdienst aus? Verdient ihr beide ungefähr gleich viel? Ansonsten ist die Kombination IV/IV auch nicht unbedingt die beste Wahl.

Servus,

das ist nicht wahr.

Im Bescheid steht Punkt für Punkt aufgedröselt, wie der Gesamtbetrag der Einkünfte und alles, was zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens davon abgezogen wurde, berechnet ist.

Und genau diese Berechnung kannst Du Dir auch von Elster aus Deinen Eingaben machen lassen.

Und diese beiden legst Du nebeneinander und vergleichst sie Punkt für Punkt - nur so kannst Du feststellen, wo die Unterschiede liegen.

Ganz am Ende kommt dann die Abrechnung - das ist das Unwichtigste von allem, obwohl selbstverständlich auch da Unterschiede liegen können, wenn z.B. ein anderer Ausdruck zur Lohnsteuerbescheinigung an die Arbeitnehmer herausgegeben worden ist als die letzte ans FA übermittelte.

Schöne Grüße

MM

Scheint ja nicht mehr wichtig zu sein, seit einer Woche keine Reaktion. :roll_eyes:

Viele Grüße
Christa

Schade eigentlich - es hätte mich schon interessiert, wie bei den skizzierten Verhältnissen die Zuordnung der Beiträge zur Altersversorgung eine so starke Auswirkung haben kann. Mir kommt es vor, als stünde hinter dem „vertauscht“ noch was ganz anderes, z.B. einer von beiden Beamter oder „unternehmerähnlicher“ Geschäftsführer oder sowas.

Schöne Grüße

MM