Einkommensteuererklärung für Erbengemeinschaft

Hallo liebe Experten!

Ich bin Teil einer Erbengemeinschaft, d.h. meinem Vater gehören Haus und Grundstück, das meine Mutter uns vererbte, zur Hälfte und uns 3 Töchtern zu je einem Sechstel.

Nun soll ich die Einkommensteuererklärung übernehmen. :frowning:

Wie gehe ich das an? Für meine private Einkommensteuer aus meiner beruflichen Tätigkeit habe ich immer die Wiso-Software.
Kann ich diese dann einfach online über Elster machen?

Ich habe gesehen, dass ich dafür ein Elster-Zertifikat benötige.
Dafür wiederum bräuchte ich dann auch eine Steuer-ID der Erbengemeinschaft - ich habe aber nur die Steuernummer der Erbengemeinschaft, nicht die Steuer-ID.

Das Grundstück ist in Niedersachsen, ich lebe in Rheinland-Pfalz. Welches Finanzamt ist denn da zuständig und kann man dort anrufen und diese Fragen alle dort stellen?

Ich weiß, ich klinge furchtbar dumm, und bin das sicher auch in Bezug auf solche Steuersachen. Es wäre trotzdem sehr nett, wenn mir das jemand erklären könnte.

Danke und liebe Grüße
Diva

Das kannst du doch dafür auch nutzen. Du legst einfach eine weitere Steuererklärung an.

Von wem kam die? Bei dem Finanzamt würde ich nachfragen. Zur Not sagen sie dir halt, wer sonst dafür zuständig ist.

1 Like

Danke schonmal! Hört sich gut an!

Liebe Grüße

Einkommensteuer-Erklärungen für Erbengemeinschaften gibt es nicht.
Wenn die Erbengemeinschaft Einnahmen hat (z.B. aus Miete oder aus Kapital) dann ist eine
„gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung“ erforderlich.

Zeugt aber von @Christa s völliger Ahnungslosigkeit.
Muß man sich ja nur mal das ESt-Erklärungs-Formular anschauen. Das ist für Singles oder Ehepaare.
Weit und breit keine Möglichkeit, dort vier Erben einzutragren.

Dann fordere schon mal das Elster-Zertifikat an. :wink:

Du Genie! Ich kenne mich mit Erbengemeinschaften tatsächlich nicht aus, allerdings benutze ich das WISO-Programm schon seit den 90ern.

Wo genau habe ich das geschrieben? :roll_eyes:

Ich habe ihr nur erklären wollen, dass es durchaus möglich ist, in dem WISO-Programm auch mehr als eine Steuererklärung anzugeben, weil sie geschrieben hat, dass sie das bereits benutzt, gleich aber die Frage stellte, ob sie für die andere Steuererklärung Elster nehmen soll. Außerdem habe ich ihr empfohlen, bei dem Finanzamt, von dem die Steuernummer kam, wegen Einzelheiten nachzufragen. Die wären sicherlich auch in der Lage, ihr die Vorgehensweise im Falle einer Erbengemeinschaft zu erklären. Ganz und gar ohne sich aufzuspielen.

Eine Einkommensteuererklärung kann es nicht sein, wie @Gudrun schon schrieb. Meinst Du eine Erbschaftsteuererklärung, zur Frage, ob das erlangte Erbe der Erbschaftsteuer unterliegt? Oder habt ihr Erlöse aus dem Erbe als Erbengemeinschaft, die zu versteuern sind (z.B. Mieteinnahmen aus einer Immobilie)? Dann braucht es zunächst die gesonderte und einheitliche Feststellung für die Erbengemeinschaft, aus der sich dann die Zahlen ergeben, die die einzelnen Erben wiederum in ihrer Einkommensteuererklärung angeben müssen.

Hier steht schon alles zur gesonderten und einheitlichen Feststellung für die Einnahmen der Erbengemeinschaft.

Servus,

dieser Thread ist, finde ich, ein wenig missglückt, weil die Dinge, nach denen Du fragst, dadurch viel komplizierter scheinen als sie sind. Ich erzähle Dir nichts Neues, aber ich hoffe, dass ich das Wesentliche, worum es Dir geht, ein bisselchen knackiger zusammenfassen kann:

  • Du kannst mit einem Elster-Zertifikat beliebig viele Steuererklärungen für beliebig viele Leute übermitteln. Wenn Du noch keines hast bzw. das nicht kennst, das WiSo benutzt, um Deine ESt-Daten zu übermitteln, besorg Dir eines für Dich selbst (mit Deiner Steuer-ID) und arbeite damit.

  • Zuständig für die Erbengemeinschaft ist das FA, in dessen Bezirk die Person wohnt, die die Angelegenheiten der Erbengemeinschaft verwaltet. Wenn es bereits eine Steuernummer für die Erbengemeinschaft gibt, kannst Du an den ersten beiden Ziffern der Steuernummer erkennen, welches Finanzamt sie vergeben hat - bei diesem würde ich bleiben, um unnötige Komplizierung zu vermeiden.

  • Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung einer Erbengemeinschaft werden genau gleich ermittelt wie die einer ESt-pflichtigen Person, die Anlage V sieht dafür genau gleich aus.

  • Anders ist, dass in der Feststellungserklärung für die Erbengemeinschaft ein Formular ist, in dem die einzelnen Beteiligten und deren Steuernummern angegeben werden, und eines, in dem angegeben wird, wie genau die Einkünfte laut Anlage V unter den Mitgliedern der Erbengemeinschaft aufgeteilt werden.

Wenn es sonst keine Einkünfte gibt, ist mit diesen drei Formularen der Käse gegessen.

Schöne Grüße

MM

1 Like

Warum antwortest Du dann?

Dann kennst Du doch das ESt-Erklärungs-Formular und hättest wissen können, daß das nicht paßt.
Wie ich oben schon schrieb:

Mein Post war eine Antwort an Diva, ergo war das eine Empfehlung an Diva.

Das steht schon in der WISO-Reklame, daß bis zu 5 Erklärungen möglich sind.
Die Frage ist aber, ob WISO auch Feststellungs-Erklärungen „kann“.

Ich würde einfach das Finanzamt-Schreiben, mit dem die Steuernummer zugeteilt wurde, durchlesen.
Da steht garantiert mehr drin als nur eine Steuernummer.

Hi Gudrun!

Nun, ich bin davon ausgegangen dass deutlich ist, dass ich keine Ahnung von Steuern habe.

Deshalb vielen Dank für den wertvollen Link!!

Liebe Grüße, Diva

Wenn Dir das Ganze zu kompliziert erscheint, dann beauftrage (einmalig) einen Steuerberater mit der Feststellungs-Erklärung. Diese kannst Du dann als „Muster“ verwenden und die Folgejshre über Elster selbst erledigen.

Ja, das kostet im Zweifel ein paar Hundert Euro - abhängig von der Höhe der (Miet-)Einnahmem. Die Kosten sind von der Erbengemeinschaft zu tragen und sind im Folgejahr anrechenbare Werbungskosten.

Wenn die Miterben Dir diese „Last“ für „umsonst“ aufbürden, bist Du selber schuld. :wink:

1 Like

Ja, das sähe ich wohl auch so. Allerdings besteht die eigentliche Last (für die man sich ja auch entlohnen lassen kann) darin, den Vorgang einmal anzulegen und davor den inneren Widerstand bzw. die „Angst“ davor abzulegen. Ansonsten ist die Steuererklärung für eine Immobilie (ganz gleich, ob vermietet oder nicht) dieser Größe kein Hexenwerk, sondern besteht i.W. aus Fortschreibung der Vorjahreswerte.

Gruß
C.

Hi Wiz!

Mein Vater vermietet ein halbes Dutzend Garagen und für diese Einnahmen müssen wir Steuern zahlen. Gudruns Link ist wirklich sehr hilfreich. Danke auch für deinen Hinweis!!

Liebe Grüße, Diva

Das Anlegen der Stammdaten für 4 Personen (Namen, Anschrift, Geb.datum, Steuer-Nr.+ FA, Steuer-ID) sehe ich jetzt nicht unbedingt als Last. Das sind feststehende einmalige Daten.

Schwieriger wird die Einnahmen-/Kostenseite…
Als Kosten fallen mir bei

nur die Gebäudeversicherung und das Niederschlagswasser ein. Da muß vielleicht jetzt ein bißchen rumgerechnet/gemessen werden, um auf die anteiligen Beträge zu kommen.
Davon ab, könnte es auch nioch Instandhaltungskosten geben.

Mit dem „inneren Widerstand“ gebe ich Dir allerdings recht.

Gruß

Ich will Dir gar nicht widersprechen, aber es ist für Menschen oft schwer, sich zu überwinden, sich mit einem völlig neuen Sachverhalt nicht absehbarer Komplexität zu befassen. Dass sich dann hinterher oft herausstellt, dass die Sache so dramatisch gar nicht war, weiß man ja vorher nicht.

3 Like