Einkommensteuererklärung, Verpflegungsmehraufwand, 3-Monatsfrist

Wenn man vom AG keine Spesen bekommt und einer Einsatzwechseltätigkeit als Monteur nachgeht, kann man bei der Einkommensteuererklärung Verpflegungsmehraufwand von 14€ / 28€ als Werbungskosten geltend machen.

Dies ist allerdings nur für 3 Monate möglich, es sei denn, zwischendurch gab es eine Unterbrechung von mindestens 4 Wochen, dann sind wieder 3 Monate möglich.

Diese Unterbrechung fand statt, wie trägt man aber nun die Angaben ein?
Ist es richtig, sie unter „Reisekosten“ jeweils als „Einzelne Auswärtstätigkeit“ für den betreffenden Zeitraum anzugeben?

Ich nutze Wiso-Steuersparbuch. Leider scheinen hier nur die ersten 3 Monate Berücksichtigung zu finden, bei weiteren Eingaben ändert sich nichts mehr am voraussichtlichen Erstattungsbetrag.

Zwei Links dazu:


Mache ich etwas falsch oder kann das am Programm liegen und das Finanzamt würde meine Angaben so berücksichtigen?

Gruß, Crack

Hallo,

ich kann dir keine Antwort auf deine konkrete Frage liefern, aber ehrlich gesagt habe ich auch keine Lust, in der Hilfe des Programms zu suchen. Ich habe dort nur „Einsatzw“ eingegeben, der erste Vorschlag lautete „Einsatzwechseltätigkeiten“ und es gibt SEHR viele Treffer dazu. Arbeite doch mal bitte die ganzen Hinweise durch und prüfe, ob du das richtig ausgefüllt hast. :slight_smile:

Gruß
Christa