Hi, ich mache meine Einkommensteuererklärung für 2018.
An einigen Tagen habe ich 7 Std gearbeitet, mein weg zur Arbeit beträgt 30 Minuten.
Demnach bin ich 8Std von zuhause weg.
Kann ich für diese Tage Verpflegungsmehraufwand absetzen.
Hi, ich mache meine Einkommensteuererklärung für 2018.
An einigen Tagen habe ich 7 Std gearbeitet, mein weg zur Arbeit beträgt 30 Minuten.
Demnach bin ich 8Std von zuhause weg.
Kann ich für diese Tage Verpflegungsmehraufwand absetzen.
Nein.
awM
Zitat „Eintägige Auswärtstätigkeit: Abwesenheit von der Wohnung oder der ersten Tätigkeitsstätte beträgt mehr als 8 Stunden“
Quelle https://www.steuertipps.de/lexikon/v/verpflegungsmehraufwand
Ich weise darauf hin das ich für meinen Arbeitgeber an verschiedenen Orten tätig bin.
Fahre von zu Hause aus direkt zum Auftragsort. Halbe Stunde ein Fahrt.
7h Arbeit + 1h Fahrt = 8h Abwesenheit von zuhause.
Steht aber nicht in der Ausgangsfrage.
Und 8 Stunden sind nun mal zu wenig.
awM
namd,
willst du auf 8 Stunden und 1 Sekunde hinaus, oder bist du nur generell falsch informiert?
grüße
lipi
Muss man ja. Bei Einsatzwechseltätigkeit sind 8 Std. + x nun mal Voraussetzung.
awM
hi,
vielleicht parkt er ja auf der Straße.
grüße
lipi
Es geht nicht darum, ob und was man tut, sondern um Vertrauensarbeitszeit und Leistung am Ende der Abrechnungsperiode. Gilt im Wesentlichen für Vertriebler, oder Servicetechniker usw.
awM
Das ist nett, dass du das nach über 2 Stunden machst. Wo genau stand das im Ausgangsposting?
Finde den Fehler.
da darauf herumgeritten wird nochmal vereinfacht.
Ich arbeite an wechselnden Orten.
7h Dauert die Schicht bei Ort X.
ich bin mindestens 8h und eine Sekunden von zuhause weg (was durch die Fahrtzeit von mindesten 1h und 1 Sekunde) entsteht.
Kann ich Verpflegungsmehraufwand absetzen?