Einkünfte aus V+V Werbungskosten.?

Fall.

Jemand hat eine Immobilie gekauft.

100 qm bewohnt er selbst , 45 untervermietet. Mündlicher Mietvertrag Brottomiete um 600 E.

Kann er Umlagen , als Werbungskosten absetzen?

Ist die Vorfälligkeitsentschädigung, die enstanden ist , Zinsen = Werbungskosten aus V+V

Danke liebes Team-.

Servus,

jein.

Werbungskosten sind außer anteiliger AfA und anteiligen Finanzierungskosten (dazu gehört das Vorfälligkeitsdingens) die auf den untervermieteten Teil anteilig entfallenden Betriebskosten (31 Prozent nach Fläche, nach Köpfen umgelegte Beträge anteilig nach Köpfen, vermutlich 50 Prozent), ohne Rücksicht darauf, ob sie umlegbar wären oder nicht, natürlich mit Ausnahme der Einzahlung in die Instandhaltungsrücklage (dafür andererseits deren Verbrauch im jeweiligen Jahr, auch flächenanteilig oder durch direkte Zuordnung ermittelt).

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank lieber Aprilfisch mit Mond im Widder!.

Das hat den Fall gelößt.

Das freut mich.

Aber ich glaube, Du hast das selber auch schon gewusst, und Dir nur nicht zugetraut, dass Du das weißt.

Moral: Kaum macht man’s richtig - schon geht’s!

Schöne Grüße

MM