Einkünfte durch Hausmeistertätigkeit Steuererklär

Hallo,
Person A erhält 80 EUR monatlich für die Tätigkeit als Hausmeister und für die Gartenpflege im Haus das er als Mieter bewohnt.

Frage: Muss das in der Steuererklärung angegeben werden? Und wenn ja, wo wird es eingetragen?

Also meines Wissens müsste Person A ein Gewerbe (Kleingewerbe) anmelden, sonst wäre das ganze Schwarzarbeit!
Ein Gewerbe anmelden ist ganz einfach, kostet 20,-€
(Rathaus-Gewerbeamt).
Bei der Steuererklärung gibt es dann ein zusätzliches Blatt „Einkünfte aus selbständiger Arbeit“. Je nach Einkommen muss das dann versteuert werden.

Gruß Manfred T.

hallo,

kommt darauf an:
ist es der einzige verdienst: nein.
ist gewerbe hierfür angemeldet: ja.
erhält er daneben lohnersatzleistungen: ja.
übt der hausmeister einen ahuptberuf aus: ja.

anzugeben unter „nebeneinkünfte/weitere einkünfte“ (anlage n).

saludos, borito

Sorry hier kann ich nicht helfen.

Hallo,

wenn’s dafür Belege gibt (Lohnsteuerkarte, Rechnung,…) würde ich’s eintragen.

Viele Grüße

Paola

Hallo,

sicherlich bekommst du darüber eine monatliche Lohnabrechnung, oder? So wäre es jedenfalls korrekt. Dann musst du dies als Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit angeben.

Anders sieht die Sache aus, wenn du die 80€ dirket vom Eigentümer bekommst. Dann können die Einkünfte als verminderte Miete betrachtet werden.

Liebe Grüße