Ich beziehe mich auf folgende Aussage in Bezug auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung:
Fragen hierzu:
- Zählt man alle Sanierungsarbeiten zusammen (also zB Sanitär, Fliesenlegearbeiten, Elektro)?
- Man zieht die jeweiligen Nettobeträge heran, richtig?
- Spielt es eine Rolle, dass bei den Kosten Gegenstände verbaut wurden, die länger genutzt werden (zB Badewanne, Toilette, Waschbecken)?
- Wie ist es, wenn man im Jahr der Anschaffung unter den 15 Prozent liegt? Im fiktiven Beispiel könnten man dann für den Veranlagungszeitraum alles sofort absetzen. Aber man muss ja drei Jahre betrachten. Heißt das, man könnte rechtmäßig alles absetzen, wenn aber später innerhalb der Drei-Jahres-Frist noch mehr saniert wird, wird rückwirkend nochmal alles geändert?
- Wenn in den drei Jahren die Heizung repariert werden musste (also nicht neu gemacht, sondern einfach instandgesetzt), gilt das dann unabhängig davon auf jeden Fall als Werbungskosten?
Danke für alle Hilfestellungen.