Einladung der Arge, Bewerbungsnachweis

Hallo zusammen,

es geht um einen Bewerbungsnachweis für die Arge. Ich habe mal wieder eine Einladung des „JOBCENTERS“, davor ARGE, bekommen. Als erstes fiel mir auf, dass meine alte SB nicht mehr da ist, sondern eine neue SB. Aber naja.
Es ist das übliche Standardschreiben, ich möchte mit Ihnen über ihre persönliche Situation, usw. sprechen. Neu ist, dass ich BEWERBUNGSNACHWEISE mitbringen soll.

Ich habe so eine Liste, in der ich alle Adressen usw. notiere, meinen die das?

PS: Ich arbeite zwar trotzdem, aber auf Minijob Basis.
Ich denk, dass die neue SB sich ein Bild über Ihre „Kunden“ machen will oder muss.

DAnke für Euro Antworten

Gruss Karin

Hallo Karin, das die SB wechseln ist nicht ungewöhnlich. Mir hat mal einer gesagt, die SB sollen sich nicht mit ihren Kunden anfreunden bzw. an sie gewöhnen, darum gibt es in regelmäßigen Abständen einen Wechsel.
Das Du Deine Bewerbungsnachweise mitbringen sollst, ist so ein Standardsatz, der auf jeder Einladung steht. Als Bewerbungsnachweis bringe in dem Fall die Anschreiben der letzten Monate mit. Wenn Du Dich telefonisch beworben hast, bringst Du eine Liste mit Firmenname, Name des Ansprechpartners, Tel.-Nr., mit. Damit sind die dann zufrieden. Wenn Du jetzt zu Deiner SB gehst, frage auf jeden Fall nach dem Antrag auf Kostenerstattung von Bewerbungen. Wie die Erstattung bei Euch funktioniert, kann ich Dir nicht sagen, aber das kannst Du erfragen. Wenn Du dazu noch was wissen willst, kannst Du mich ja wieder anschreiben.
Liebe Grüße
Winnie

Hallo,
die neue ARGE Mitarbeiterin ist dazu angehalten nachzuprüfen, ob ihre „Kandidaten“ regelmäßig ihrer Verpflichtung nachkommen und sich auf dem freien Arbeitsmarkt bewerben.
Dazu müssen Sie ihr eine Liste vorlegen mit den Kopien der getätigten Bewerbungen (Anschreiben, Datum der Bewerbungen, Adressen der Firmen usw…).
Wer sich nicht um Arbeit bemüht = also bewirbt, kann den Anspruch auf Leistungen verlieren.
Eine reine Adressenliste reicht hier wohl als Bewerbungsnachweis nicht aus, es muß Ihrerseits schon nachgewiesen werden, daß auch schriftliche Bewerbungen erfolgt sind. Adress-Listen kann sich ja jeder machen.
Und den Minijob müssen Sie ihr anzeigen (seit wann, Höhe des Einkommens, Lohnbescheinigung usw…).
Viel Glück wünscht…siebengebirgler

Hallo Karin,

die Liste ist als Bewerbungsnachweis schon mal gut. Noch besser ist, wenn in der Liste auch drin steht, wann wer kontaktiert wurde. Und das Ergebnis (Vorstellungsgespräch, Warteschleife, Absage, …)

Manche ARGE´n verlangen auch eine Kopie der (aller) Bewerbungsschreiben.

Viel Erfolg

Hallo zusammen,
Du bist verpflichtet dich selbst zu bewerben und da wollen die sehen, ob du das gemacht hast, günstig ist, wenn du adressen hast auch den ansprechpartner dazu schreiben und wann du dich dort vorgstellt hast, oder telefoniert hast oder die kopie der bewerbung. Ich weiß nicht, ob du schon eine Eingliederungsvereinbarung hast, das kann dann sein, das sie das beim nächsten gespräch mit dir machen
ich habe mal wieder eine Einladung des „JOBCENTERS“, davor
ARGE, bekommen. Als erstes fiel mir auf, dass meine alte SB
nicht mehr da ist, sondern eine neue SB. Aber naja.
Es ist das übliche Standartschreiben, ich möchte mit Ihnen
über ihre persönliche Situation, usw. sprechen. Neu ist, dass
ich BEWERBUNGSNACHWEISE mitbringen soll.

Ich habe so eine Liste, in der ich alle Adressen usw.
notiere, meinen die das?

PS: Ich arbeite zwar trotzdem, aber auf Minijob Basis.
Ich denk, dass die neue SB sich ein Bild über Ihre „Kunden“
machen will oder muss.

DAnke für Euro Antworten

Gruss Karin

Hallo Karin,

dass sich die Sachbearbeiter bei den ARGEN gelegentlich ändern, ist völlig normal und sollte Sie nicht weiter beunruhigen. Falls es mit dem neuen Bearbeiter Probleme geben sollte, kann man immer noch darüber reden. Aber vorerst hat das mal nichts negatives zu bedeuten.

Was die Bewerbungsnachweise angeht, muss man sehr gut aufpassen! In der Regel wird beim ersten Beratungsgespräch eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung zwischen dem Arbeitsvermittler und Ihnen abgeschlossen, die von beiden Seiten unterschrieben wird. In dieser Eingliederungsvereinbarung wird festgelegt, wie viele Bewerbungen Sie monatlich oder wöchentlich mindestens schreiben müssen.
Sehen Sie deshalb vor dem Termin unbedingt nach, zu vielen Bewerbungen Sie verpflichtet sind. Sollten Sie die Anzahl nicht eingehalten haben, kann man Sie sanktionieren, sprich die Leistungen kürzen.
Die Liste mit den Adressen ist so in etwa eine Nachweisliste. Viele Arbeitsvermittler verlangen aber zusätzlich zu dieser Liste die Bewerbungsschreiben oder Antwortschreiben der Firmen. Das ist natürlich auch verständlich, denn beliebige Adressen in eine Liste schreiben kann schließlich jeder.

Also kurz zusammen gefasst: Sehen Sie nach wie viele Bewerbungen Sie monatlich schreiben müssen und nehmen Sie zu Ihrem Termin entsprechend viele Nachweise mit - dann kann Ihnen nichts passieren.

Grüße

Hallo, Karin! Ja, es ist immer blöd, wenn die Person weschselt, mit der man bisher zu tun hatte. Aber das kann man ja nun nicht ändern.
Ja, du hast recht: es handelt sich um Liste, in die du deine Bewerbungsaktivitäten eintragen sollst. Abgesehen davon, dass du ja auch 5,00 € pro Bewerbung (im Jahr maximal 280,00 €) erstattet bekommst. Ich hoffe, du hast irgentwann in der Vergangenheit einen Antrag auf Bewerkungskostenübernahme gestellt? Wenn nicht, mach es umgehend, damit du wenigstens in der Zukunft deine Kosten geltend machen kannst.
Sehr gut wäre es übrigens, wenn du auch evtl. Absagen gesammelt hast, die du vorweisen kannst und aus denen eine k o m p e t e n te!!! Sachbearbeiterin (hoffentlich hast du so jemanden???!!) auch evtl. Lücken und Fehler in deinen Bewerbungen herauslesen kann.
Alles Gute und Gottes Segen, Klaus

Hallo,
also es ist allgemein üblich bei der Arge/Jobcenter das die Zuständigkeit alle 6 Monate gewechselt wird, um eine positive wie auch negative Abhängigkeit zu umgehen. Wenn deine SB von dir Nachweise der Bewerbungsaktivitäten (Bewerbungsnachweise) haben möchte, muss dieses in der Eingliederungsvereinbarung stehen… am Besten zu schaust mal nach was da drin steht… denn nur das ist rechtsverbindlich für beide Seiten. Da man dir aber bereits diese Liste ausghändigt hat, wird es wohl drin stehen in der Eingliederungsvereinbarung. Dann wird es höchste Zeit diese Liste auszufüllen. Ich kenne Leute die das Branchenbuch rauf und runter abschreiben… .

Ich hoffe dir geholfen zu haben

lg deern50

Hallo KarinJonas,

wenn Du die Bwerbungsnachweise mitbringen sollst, meinen Sie die Liste, in der Du alle Adressen usw. notiert hast und nehme auch noch jeweils eine Kopie von
den Bewerbungsschreiben mit.

Gruss Claus

Danke für die schnelle Antwort.
In meiner EGV die bis 11.1.2011 noch gültig ist, steht lediglich, dass ich mich nur auf Stellenangebote seitens der ARge, zeitnah bewerben muss. Außerdem steht drin, dass ich mein zwei Minijobs beibehalten muss.

Eine Liste für Bewerbungen habe bis nicht.

Gruss Karin

Hei Karin,

endlich mal eine unkomplizierte Anfrage, die du fast schon von selba beantwortet hast.

Denn mit Berwerbungsnachweisen meinen die vom Hiob-Center den Vordruck, plus Bewerbungsschreiben. Und wenn du Absagen bekommen hast, dann will die deine Fall-Managerin auch sehen. Und sei es auch nur, um nen blöden Kommetar abzulassen.

Daß du EUR 5 pro Bewerbung bekommst, allerdings nur für die ersten 52 Stück, weißt du hoffentlich. Ach ja, und weils beim Aamt viele Erbsenzähler gibt, tust du gut daran, das vorher zu beantragen - am besten jedes Jahr. Ich bin momentan auf Kur, und habe gerade erfahren, daß das mit der Alimentierung Geschichte ist. Der Typ kommt allerdings aus Thüringen, will sagen, das ist von Bundesland unterschiedlich geregelt.

Ich lasse mich übrigens immer erstmal krank schreiben, wenn ich sone Einladung bekomme. Meistens zwei Mal, denn die vons Aamt sollen ja wissen, daß man krank ist. Offensichtlich findest du auch keine Arbeit in deinem erlernten Beruf und bräuchtest eine Umschulung.

LG

Martin

Ein Minijob ist nicht optimal, denn davon kann man nicht leben! Du musst gem § 2 SGBII alles tun, um deine Notlage zu beseitigen. Dazugehört in jedem Fall das regelmäßige Bewerben! Du solltest eine Eingliederungsvereinbarung besitzen in der festgelegt ist (im 3. Kasten) in welcher Form Du nachzuwesien hast, und wieviel Du Dich auf SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHTIGE Stellen mindestens bewerben musst, um ALGII-Leistungen vom Staat zu erhalten. (Ausnahme: du hast ein Kind unter 3 Jahren , oder bist schwerbehindert, möchtest aber arbeiten). Im Regelfall steht da so drin ca. 10 Bewerbungen jeden Monat, kann aber individuell verschieden sein. Diese Bewerbungen: (also die Kopien der Anschreiben!) will dein pers. Ansprechpartnerin (=pAp nicht SB!) sehen. - falls Du keine solche Eingliederungsvereinbarung unterschrieben hast, oder die alte in der Gültigkeit abgelaufen sein sollte, kann sie es nicht zwingend verlangen, sie wird aber eine neue Vereinbarung mit Dir treffen. Bringe mindestens eine Musterbewerbung und einen Lebenslauf mit. Wenn die Ok sind und Du deine Bemühungen nachweisen kannst Dich mindestens auf evtl. Vermittlungsvorschläge vom Jobcenter beworben zu haben dürfte das reichen. - Falls Dein Bewerbung nicht der Norm entspricht (du also damit keine Chance hast je ausgewählt zu werden!) ist es Ihre Pflicht, Dir ein berufliches Training zu geben, in dem Du lernen kannst, wie man richtig Bewerbungen schreibt. Deshalb will sie als Bewerbungsnachweis sehen, ob Du das kannst, denn sie kennt Dich ja noch nicht. - Wenn Du Dich nicht laufend bewirbst und meinst ein 400 Euro Job reicht, dann bist Du leider auf dem Holzweg und die pers. Ansprechpartnerin kann Dein Geld für 3 Monate aufgrund mangelnder Mitwirkung sperren. Aber das wird im Regelfall nicht im Erstgespräch beim neuen pAp passieren.

Gruß Gwenhyfar

Hast Du bei Deinem letzten ARGE-Gespräch eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben? Da steht drin, wieviele Bewerbungen du pro Monat nachweisen mußt.
Das ist bei jedem unterschiedlich!
Eine Liste ist auf jeden Fall dann dringend nötig denn irgendeinen Nachweis brauchst Du.
Bei telef. Bewerbungen notiere die Firma, den Ansprechpartner, Tag, Uhrzeit und das Ergebnis des Telefonates.
Bei schriftlichen Bewerbungen mach ich eine Kopie, fasse 3 Wo. danach telef. nach und notiere das Ergebnis.
So hast Du einen nachvollziehbaren Bewerbungsnachweis .

Hallo Karin,
In den standartisierten Briefen der ARGE(jetzt Coba) Ist es immer aufgeführt das du deine Bewerbungbemühungen mitbringen sollst.
Zu deiner Frage: Ja, der Zettel mit Firma - Anschrift der Firma - Bewerbungsdatum und Bewerbungsart ist der „Nachweis“ den du mitbringen musst.
Sonst wird dir wie so oft erst 10% deines Regelsatzes gestrichen!!! ICh hoffe das ich dir damit helfen konnte.
Mfg

Ja, mit Bewerbungsnachweisen meinen die die Liste und wenn ein neuer Sachbearbeiter da ist, will der sich bestimmt einfach mal ein Bild von „seinen Leuten“ machen. Also ich kenne das auch eigentlich so, dass man die Bewerbungsnachweise immer mitbringen muss. Man kann sich ja auch Porto und das Geld für Bilder und so erstatten lassen. Ich würde auch mal vorsichtshalber eine Musterbewerbungsmappe mitnehmen. Vielleicht hat der neue SB ein paar neue Vorschläge. Kann ja nicht schaden.

Hallo,

vielen Dank für die Anfrage.

Ja, in der Liste sollen die aktuellen Bemühungen dokumentiert werden. Sie sollten jedoch Ihre Eingliederungsvereinbarung lesen, dort kann verankert sein, welche Nachweise und Bewerbungsnachweise Sie noch bringen müssen.

Wir hoffen wir konnten helfen

Mit freundlichen Grüssen

Hallo, genau diese Bewerbungsnachweise werden verlangt. Die Kosten bekommen Sie erstattet ab einer bestimmten Anzahl. Gr.Gudrun.

Hallo,

die SB wechseln ständig.

Die Liste mit den Adressen ist als Bewerbungsnachweis prima, du kannst dir dort auch einen Vordruck geben lassen, in dem du alles einträgst.