Einladung des Jobcenters

Hallo Leute,

ich brauche eure Hilfe. Ich bin total verärgert! Es geht darum, dass ich vom Jobcenter eine Einladung erhielt, obwohl nur meine Eltern Leistungen nach dem SGB II beziehen. Ich habe keinen eigenen Antrag eingereit. Bin nur in der Bedarfsgemeinschaft mit aufgelistet.

Hat das Jobcenter einen Recht darauf, mit mir über meine berufliche Situation zu sprechen? Obwohl ich arebiten gehe. Bin ich verpflichtet, zu dem Termin zu erscheinen.
Ich habe mir den Jobcenterbescheid meiner Eltern mal angeschaut, mein Gehalt wurde zum Teil mit den Leistungen angerechnet. Laut Berechnung des Jobcenters erhalten meine Eltern für mich Kosten für Unterkunft und Heizung i.H.v. 52,- EUR.
Ich habe keine Erklärung des Jobcenters unterschrieben und somit mich auch nicht verpflichtet, deren Aufforderungen folge zu leisten.
Ich bitte um eure schlagkräftigen Argumente. Bitte nennt mir, wenn möglich, §§ die dagegen sprechen.

Vielen lieben Dank im voraus.

Hallo

Lies dir am besten mal zuerst ein paar Basis-Infos zu ALG2 und Bedarfsgemeinschaften durch: http://hartz.info/index.php?topic=7.0

Es geht darum, dass ich vom Jobcenter eine Einladung erhielt, obwohl nur meine Eltern Leistungen nach dem SGB II beziehen.

Solange du deinen eigenen Gesamtbedarf nicht aus eigenem anrechenbaren Einkommen decken kannst und unter 25 J. alt bei den Eltern wohnhaft bist, solange gehörst du gemäß § 7 SGB II automatisch zur Bedarfsgemeinschaft (BG) deiner Eltern . Und solange beziehst auch DU Leistungen vom Jobcenter… nicht nur deine Eltern :wink:

Dein Gesamtbedarf setzt sich zusammen aus

  • deinem Regelsatz (Höhe je nach Alter; z.B. bei 14-17 Jährigen 287 Euro, bei 18 -einschl. 24 Jahren 299 Euro)
  • plus deinen kopfanteiligen Unterkunftskosten (= angemessene Miete/Nebenkosten; bei drei Mitgliedern in der Bedarfsgemeinschaft entfielen auf dich also 1/3 Eurer Wohnkosten)
    -plus deinen eventuellen Mehrbedarfen (z.B. bei chronischer Erkrankung).

Das alles zusammengezählt ergibt deinen persönlichen Gesamtbedarf. Falls du diesen Gesamtbedarf aus eigenem anrechenbaren (!) Einkommen plus Wohngeld decken könntest, würdest du NICHT mehr zur BG deiner Eltern gehören und hättest mit dem Jobcenter nichts zu tun.

Wichtig: Dein Nettolohn ist NICHT gleich dein anrechenbares (!) Erwerbseinkommen ! Vom Nettolohn werden gewisse Freibeträge abgezogen, die NICHT auf deinen Bedarf angerechnet werden (Näheres dazu siehe oben verlinkter Ratgeber, Punkt „Was gibt es bei Einkommen für Freibeträge?“)

Augenscheinlich kannst du deinen Bedarf NICHT aus eigenem anrechenbaren Einkommen decken, da du für dich ja 52 Euro Leistungen vom Jobcenter erhältst, also hilfebedürftig bist. Und solange du deinen eigenen Bedarf noch nicht decken kannst und Hilfe vom Jobcenter benötigst… solange unterliegst du als Leistungsbezieher auch den Rechten und Pflichten des SGB II.

Hat das Jobcenter einen Recht darauf, mit mir über meine berufliche Situation zu sprechen? Obwohl ich arebiten gehe. Bin ich verpflichtet, zu dem Termin zu erscheinen.

Zu diesen oben genannten Pflichten als Leistungsbezieher gehört unter anderem auch, zu Melde-Terminen erscheinen zu müssen (wobei bei Berufstätigen die Arbeitszeiten zu berücksichtigen sind) - und vor allem auch, alles Zumutbare zu tun, um seine Hilfebedürftigkeit weiter zu verringern oder zu beseitigen. Dazu gehören (je nach Vereinbarung mit dem Jobcenter) z.B. auch nachzuweisende Bewerbungsbemühungen um besser bezahlte Jobs oder um zusätzliche Jobs. - Die gesetzliche Grundlagen dafür sind vor allem § 1 SGB II / § 2 SGB II / § 10 SGB II/ § 15 SGB II ; bezüglich der Meldepflicht:
§ 59 SGB II in Verbindung mit § 309 SGB III.

Bei Nichterfüllung der Pflichten können Leistungssanktionen erfolgen (-> §§ 31,31a,31b,32 SGB II )

Ich habe keinen eigenen Antrag eingereicht. Ich habe keine Erklärung des Jobcenters unterschrieben und somit mich auch nicht verpflichtet, deren Aufforderungen folge zu leisten.

Das ist auch nicht nötig, da du (wie oben beschrieben) automatisch zur Bedarfsgemeinschaft zählst, derzeit hilfebedürftig bist - und damit automatisch den Pflichten des SGB II unterliegst.

Ich bitte um eure schlagkräftigen Argumente. Bitte nennt mir, wenn möglich, §§ die dagegen sprechen.

Solange du deinen Bedarf nicht selber decken kannst, ist daran grundsätzlich nichts zu rütteln, dass du nach § 7 SGB II zur BG gehörst - mit allen Pflichten.

Sofern dein ALG2- Bedarf aber tatsächlich „nur“ 52,- Euro beträgt, könntest du beim Wohngeldamt überprüfen lassen, ob du für dich selbst Anspruch auf Wohngeld hast. Wohngeld ist eine sogenannte ALG2- „vorrangige“ Leistung. FALLS sich dein Bedarf mit deinem Wohngeldanspruch plus deinem anrechenbaren Einkommen decken lässt (das kann das Wohngeldamt anhand Eures Bescheids ausrechnen), benötigst du keine ALG2-Hilfe vom Jobcenter mehr. Du KÖNNTEST dann für dich Wohngeld beantragen statt Leistungen vom Jobcenter zu benötigen - und würdest damit aus der BG deiner Eltern fallen. Und damit hättest DU mit den Pflichten des SGB II nichts mehr zu tun. (Grundlage dafür wäre § 12a SGB II).
(Das „KÖNNTE“ ist betont, weil man nicht VERPFLICHTET ist, das vorrangige Wohngeld zu beantragen, solange dadurch nicht die ALG2- Hilfebedürftigkeit ALLER Mitglieder der BG für mindestens 3 Monate beseitigt wird. Würdet Ihr alle drei durch den Wohngeldanspruch Euren ALG2-Bedarf decken können, dann MÜSSTET Ihr den Wohngeldantrag stellen.)

Also mal deinen Wohngeldanspruch für dich überprüfen lassen.

Ansonsten: Falls du im ALG2-Bezug bleibst, informiere dich VOR deinen Jobcenter-Terminen so gut wie möglich. Empfehlenswert sind z.B. die Ratgeber hier: http://hartz.info/index.php?board=3.0 , vor allem für den Anfang diese:

http://hartz.info/index.php?topic=43.0

http://hartz.info/index.php?topic=726.0

http://hartz.info/index.php?topic=4593.0

http://hartz.info/index.php?topic=1349.0

http://hartz.info/index.php?topic=27.0

Ganz wichtig: Man muss nichts direkt vor Ort unterschreiben ! Man kann immer alles erst zuhause in Ruhe überprüfen (lassen).

LG

Sooo aso 8/,
nun stell als erstes mal deinen Ärger auf „off!“
Es gibt kein „nur meine Eltern…“! In Deutschland gelten Gesetze und nach diesen (SGBII §7 Abs.3) gehörst Du (da du bei deinen Elltern wohnst) eben zur „BEdarfsgemeinschaft“ dazu! Wenn du schon 18 bist und arbeitest hast Du einen Bedarf von 399 Euro (um 100 Euro erhöhter Regelsatz wg. Arbeit) plus dem Quoitenten aus „Miete geteilt durch die die Wohnung bewohnende Personenzahl“ (Kosten der Unterkunft).
Verdienst du nun weniger als die Summe von regelsatz und Meitanateil (und das scheint ja wohl so zu sein) bekommen also deine Eltern vom JobCenter die Differenz, die zum deinem eigenen „Bedarf“ noch fehlt. In diesem falle wohl 52 Euro. INsofern gehe ich davon aus ihr habt dem Jopbcenter deinen Lohn ordnungsgemäß mitgeteilt.

Gut dass Du dich hier informierst, denn wissen tust du zur Zeit ja nicht viel darüber. Selbstverständlich bist Du verpflichtet den Termin im Amt einzuhalten!!! Denn das Amt muss gerade bei Jugendlichen unter 25 sicherstellen, dass die Jugendlichen nach Möglichkeit eine Ausbildung machen und nicht dem Staat auf der Tasche liegen. Wenn du eine Lehrstelle hast, reicht eine kurze Bescheinigung deines Chefs, oder Dein Ausbildungsvertrag in Kopie: die kannst du dem JC zusenden. Trotzdem melde dich telefonisch vom Termin ab.
Falls Du nicht in Ausbildung bist, musst du sowieso erklären wieso nicht. versäumst du den 2. Termin auch stellen sie erfahrungsgemäß die Zahlungen für dich ein. Da du Geld vom Amt beziehst (was das Amt an Deine Eltern auszahlt, da du dort ja mit wohnst)ist das Jobcenter per Gesetz verpflichtet Dich zu vermitteln und zwar solange, bis Du einen Job hast, der mindestens deinen eigenen Bedarf deckt. Das heisst ergo Du musst monatlich dort 1x aufschlagen. Gemeinsam mit Ihnen soll deine Hilfebedürftigkeit nämlich schnellstmöglich beendet werden.
Dazu musst Du alle Möglichkeiten nutzen, um das gemeinsame Ziel (mehr Gehalt verdienen als Dein Bedarf ist) zu erreichen, wenn Du aktuell keine Ausbilung machst.
Die Arbeits- und Ausbildungsförderung richtet sich nach dem Grundsatz des Förderns und Forderns.
Das Jobcenter erwartet von Dir daher eine aktive(!) Mitwirkung und Eigeninitiative.
Für Dich bedeutet das, dass Du an allen ggf. angebotenen Eingliederungsmaßnahmen mitwirken und dich selbst um eine zumutbare Arbeitsstelle bemühen musst, auch wenn diese nicht deinem Wunsch, oder zuletzt ausgeübten Tätigkeit entspricht.
Zumutbar sind auch Teilzeitarbeit, befristete Arbeitsverhältnisse und Tätigkeiten bei Zeitarbeitsfirmen.
Wenn Du den Termin wegen deiner Arbeit nicht einhalten kannst, solltest du unbedingt anrufen (Telefinnummer oben rechts im Einaldungsbrief) und um einen Termin nach deiner Dienstzeit bitten. Du musst deine Handynummer nennen oder eine Nummer, wo man dich erreichen kann und bekommst einen Rückruf deiner persönlichen Ansprechpartnerin in der JUgendabteilung.
Da du offensichtlich nicht viel verdienst, ist es wohl nur ein 400 Euro-Job ,oder ? In diesem Falle hast Du ja wohl Zeit für einen Termin , denn mehr als 15 Wochenstunden macht man ja in solchen Jobs nicht…

Soooo. nun kennst Du deine Rechte. Nachzulesen ist das alles im Sozialgesetzbuch II

Habe keine Angst, falls Du mehr als deinen Bedarf verdienst, musst du nicht(!) für deine Eltern aufkommen! Schicke dem Jobcenter in diesem Falle einfach deine Verdienstbescheinigungen und bitte sie schriftlich(!) dich „aus der Bedarfsgemeinschaft einfach rauszunehmen!“ (bist du noch nicht 18 müssen deine Eltern das machen!) Bist Du raus aus der BG, musst du natürlich deinen Mietanteil an deine Eltern abgeben, schließlich verursachst Du ja Mietkosten. Aber hast wenisgtens komplett Ruhe vor dem Amt.

Ich würde hingehen! Sie helfen dir doch und du kriegst alle Deine Fragen aus 1. Hand beantwortet!

Gruß Gwen

Hallo,
leider kann ich Dir da kaum Hoffnungen machen.Denn das SGB II dehnt den vollen Einsatz des gesamten Einkommens und Vermögens auf alle Haushalte aus in denen Erwachsene und unter 25J. Kinder zusammenleben.Diesem Ziel dient der neu eingeführte Begriff der „Bedarfsgemeinschaft“
Die Bedarfsgemeinschaft führt dazu, dass die Arbeitslosenverwaltung alles Einkommen oberhalb des Alg.II Bedarfs zur Verringerung Ihrer eigenen Kosten beschlagnahmt Ohne darauf Rücksicht zu nehmen ob der o. die Zwangsverpflichtete seine eigenen Verpflichtungen noch erfüllen kann o.der nicht.
Also solange Sie im Haushalt Ihrer Eltern leben gelten volljährige bis zum 25.Lebensjahr wie minderjährige und haben lediglich einen ANSPRUCH AUF 291,00 € (Wenn Anspruch auf Kindergeld besteht ist das schon mit berechnet)Eine Einzelberechnung wird dann nicht durchgeführt.
Wenn Sie jedoch eigenes Einkommen u. o. Vermögen haben, mit dem Sie den Bedarf selbst decken können o. verheiratet sind, sind unter 25 J.Erwachsene kein Teil der Bedarfsgemeinschaft mehr.(§ 19 Abs. 2 SGB II). Minderjährige Kinder zählen nur dann nicht zur Bedarfsgemeinschaft wenn Sie den notwendigen Lebensunterhalt aus ( Unterhalt, Azubi-Vergütung ,o. Kindergeld, höher ist als Ihr Bedarf dann sind Sie ebenfalls kein Teil der Bedarfsgemeinschaft mehr.

Das ÜBERSTEIGERTE EINKOMMEN DARF DANN NICHT FÜR DEN LEBENSUNTERHALT DER ELTERN EINGESETZT WERDEN.

früher §27 Abs. 2 Satz 2 SGB XII neu (§ 19 Abs. 2 SGB II)
(aus Leitfaden Alg II / Sozialhilfe)

ich würde Ihnen raten den Termin beim Amt wahrzunehmen.
Wenn Sie noch Fragen haben, ich checke heute abend nochmal meine e-mails.Wenn ich wüsste wie alt Sie sind was Sie verdienen ect. dann könnte ich Ihnen eine eine Aufstellung machen.

Ich arbeite weder als Anwalt,Notar o.bezahlter Berater/in.
Dies sind meine eigenen Erkenntnisse und Erfahrungen die
ich hier weitergebe.

Hi, da du bei deinen Eltern in der BG bist wird auch dein Einkommen angerechnet. Da kannst Du nichts machen außer aus der BG auszutreten. Dann müsst ihr als Wg darstellen und das kommt auf dein Alter an…Aber wenn Du arbeiten musst, musst Du wegen dem Termin nicht freinehmen.

Hallo Gwen,

als erstes möchte ich mich für deine ausführliche Antwort bedanken.
Es kann durchaus sein, dass du recht hast. Paar Sachen muss ich aber noch klarstellen.
Der Grund weshalb ich so verärgert bin ist, dass das Jobcenter über meine aktuelle berufliche Situation bestens Bescheid weiß und ich es einfach nicht einsehe, dass das Jobcenter immer nach lust und laune, gerade so wie es denen passt, Einladungen verschicken. Vllt. könnten die ja mal, bevor sie sich den einfachsten Weg immer nehmen, in die Akten schauen!!! Ich habe letztes Jahr nach meiner Ausbildung Vollzeit gearbeitet und auch sehr gut verdient (1.850 €). Da ich mich aber dazu beschlossen habe, mich beruflich weiterzubilden -was das Jobcenter auch weiß-, habe ich dieses Jahr im Mai meine Arbeitstelle gewechselt und arbeite zur Zeit nur Teilzeit, weil ich die Zeit zum lernen für mein Fernstudium brauche. Zur Zeit verdiene ich netto 600 €.
Ich verstehe nicht, was das Jobcenter noch mit mir besprechen will. Meiner Meinung nach, gibt es zu meiner jetzigen beruflichen Situation nichts zu besprechen.
Es stimmt, dass ich mich mit den Jobcenterberechnungen nicht auskenne. Aber wo die Telefonnumer zu finden ist und was ich am Telefon sagen muss, dass brauchst du mir nicht zu erzählen… Da kenne ich mich bestens aus!!
Vllt. kannst du mir ja sagen, ob ich mit meinem jetzigen Gehalt Hilfebedürftig bin. Habe immer noch nicht verstanden, wieviel meines Gehaltes angerechnet wird und ob ich unter der Grenze liege. Davon abgesehen, werde ich bald 25…
Danke für deine Antwort.
LG

Hallo Lara,

vielen Dank für deine schnelle und ausführliche Antwort. Jetzt bin ich schlauer geworden :wink:)
DANKEEEEEEEEEEEEEEEEE!!!
LG

Gern geschehen. Alles Gute :smile:
LG

Hallo Medealuna,

danke für deine Hilfe…
Ich glaube paar Punkte muss ich noch klarstellen. Ich verdiene z. Z. 600 euro netto (Teilzeitstelle). Letzes Jahr habe ich Vollzeit gearbeitet und das doppelte verdient. Da ich mich aber beruflich weiterbilden wollte, musste ich die Vollzeitstelle kündigen, da ich Zeit zum lernen brauche. Das alles habe ich dem Jobcenter bereits schriftlich sowie mündlich Anfang Mai mitgeteilt. Mich ärgert es nur, dass das Jobcenter immer nach lust und laune, ohne vorher mal in die Akte zu schauen, Einladungen verschicken. Möchte aus Prinzip nicht zum Termin erscheinen. Man könnte diese Sache doch auch schriftlich klären oder??? Dann sollen die mir doch bitteschön alles was die wissen wollen, schriftlich zuschicken!
Habe ich nicht recht?
LG

Hallo

Der Grund weshalb ich so verärgert bin ist, dass das Jobcenter
über meine aktuelle berufliche Situation bestens Bescheid weiß
und ich es einfach nicht einsehe, dass das Jobcenter immer
nach lust und laune, gerade so wie es denen passt, Einladungen
verschicken. Vllt. könnten die ja mal, bevor sie sich den
einfachsten Weg immer nehmen, in die Akten schauen!!!

nein, das könne sie leider nicht, denn sie haben, nicht wie herr Hartz das einmal vorgesehen hat, 75 Kunden zu betreuuen, sondern je nach Jobcenter zwischen 150 und 250 pro Nase! Sie sind überlastet, aber per Gesetz verpflichtet Menschen U 25 jeden Monat persönlich zu befragen, was Stand der Dinge ist! (auch Kontrolle dass sie sich nicht ins Ausland absetzen und dort Leistunge beziehen…) Tun sie es nicht, kriegen die Vermittler einen auf den Sack. Der Computer merkt das nämlich wenn die Quote nicht stimmt!

Wenn sie nun in die Akte schauen wollen, müssen sie in die andere Abteilung latschen. In Großstädten können das Wege von bis zu 5 Minuten durchs ganze große Haus sein! Dann müssen sie die Akte auffinden (liegt sie beim Leistungssachbearbeiter im Büro weil sie gerade bearbeitet wird ? Oder ist sie angehängt?..oder…?) Dauert weitre 5 Minuten - falls sei weg ist auch länger. - dannn müsen sie blättern und lesen… in dicken Akten kann das bis zu 10 Minuten dauern. Nun gut, gehen wir von optimalen 2 Minuten aus. Dann der Rückweg… Alles in allem dauert die aktion „Aktenblick“ also 5-25 Minuten. der Druck auf „Einladung versenden“ kostet den Ansprechpartner aber nur 3 Sekunden und die Terminierung vorher nochmal 1 Minute! Da er verpflichtet ist dich zu konatktieren, schafft der Ansprechparter nur so auf diesem Weg seine ARBEIT gerade so in der verfügbaren zeit! Er darf gar nicht wegen jeder Akte losgehen, weil ihm das System 3x soviel Menschen aufdrückt, wie er schaffen kann, obwohl er schon rotiert wie ein Idiot! DAS ist der Grund!
Du kannst ja anrufen! Manchmal verzichten sie dann auf die persönliche Einladung. Aber das dürfen sie nur in jedem 2. Monat.
Wo das steht? In der GEschäftsanweisung!

So und nun zu deinem Fernstudium! Ein Fernstudium ist keine von der Bundesagentur für Arbeit als förderungsfähig anerkannte Weiterbildung. Das heisst, EIGENTLICH hättest Du dafür gar nicht deine Arbeit drangeben dürfen. Und man kann auch nur ein Fernstudium machen, wenn man es selbst(!) finanzieren kann. Ein Studium schließt zudem a priori ArbeitslosengeldII Beszug aus, denn für ein Studium gibt es ja BAFÖG das man beantragen muss. (Für ein verstudium nicht, ich weiß aber das interessiert die Bundesagentur für Arbeit kaum! VOrschrift ist Vorschrift!) - soooo…und dann gibt es noch den sog „Ermessensspielraum“. Heisst findet dein Sachbearbeiter, dass das Studium Dich wirklich in Zukunft besser am Arbeitsmarkt plaziert, als dein alter Job, dann (aber auch nur dann!) darf er mal ein Auge zudrücken und das dulden!
Aber dazu muss er eigentlich anhand einer Arbeitsmarktprognose ermitteln, ob zum Studienabschluss in deiner Gegend auch wirklich gesucht wird.

Also was ich sagen will:
Du bist hier in deiner Konstllation DER GUNST deines persönlichen Ansprechbpartners AUSGELIEFERT!!! Also wenn du nicht willst, dass die 52 Euro ersatzlos gestrichen werden, dann sei nett zu ihm! Halte die Termine ein, oder versuche notfalls telefonisch den Termin umzulegen! Freunde dich mit ihm an, höre auf ihn und sei folgsam! - Ich übertreibe jetzt, aber eigentlich ist ein Fernstudium ein Grund die Zahlungen für dich einzustellen, da du dem Arbeitsmarkt nicht voll zur Verfügung stehst dadurch; und Fernstudium eben nicht als förderungswürdig anerkannt ist.
Er kann das aber anerkennen, insbesondere da du nebenbei arbeitest, wenn es nicht gerade eine Ausbildung zum Tierheilpraktiker, oder Professionel Gamer o.ä. ist :smile: . KANN! heisst also nett sein, mitspielen, dann MACHT er auch. Das ist mein Tip.

Aber wo die Telefonnumer zu finden ist und was ich

am Telefon sagen muss, dass brauchst du mir nicht zu
erzählen… Da kenne ich mich bestens aus!!

Kann ich ja nicht wissen, wollte nur helfen :frowning: .

Vllt. kannst du mir ja sagen, ob ich mit meinem jetzigen
Gehalt Hilfebedürftig bin. Habe immer noch nicht verstanden,
wieviel meines Gehaltes angerechnet wird und ob ich unter der
Grenze liege. Davon abgesehen, werde ich bald 25…
Danke für deine Antwort.
LG

Wenn du 25 wirst wirst du unabhängig von deine Elteren gefördert , oder eben gar nicht. Dann bist du eine eigene BG und musst ins Erwachsenenjobcenter. Erwachsene Ü25 müssen nur alle 3 Monate dort auflaufen.

Die Kosten der GESAMTkosten Unterkunft müssen aus dem Bescheid (KdU) hervorgehen. hast Du den nicht kannst du einen Termin im Jobcenter in der anderen abteilung vereinbaren das ist die LEIstungsabteilung. dort kann man dir genau sagen wieviel das ist. Das ist nämlich je nach Landkreis von Jobcenter zu Jobcenter total unterscheidlich, da die Mietspiegel ja überall anders sind. Insofern kann dir hier Niemand genau sagen, wie hoch dein tatsächlicher Bedarf ist außer dein Jobcenter selber. Die haben einen Auskunfst- und Beratungspflicht! (Dazu brauchst du in der Regel nur einen Termin beim Leistungssachbearbeiter vereinbaren nicht beim pers. Ansprechpartner, der Dich eingeladen hat.) Deine Kdu ist der Teil der gesamt KDu, der sich ergibt, wenn du die gesamten KdU durch die in der wohnung lebenden Personenzahl teilst. dazu Kommt dann der Regelsatz von 291 Euro für dich. Plus 100 Euro Freibetrag für arbeit.
Ich lebe in Hannover. wenn ich die hiesisgen Sätze mal zugrunde lege und davon ausgehe, dass ihr 4 PErsonen seid, und mit Gas heizt, dann dürften für Unterkunftskosten (KdU) grob geschätzt etwa 150 euro auf dich entfallen. Somit wäre dein Bedarf: 291.-+100.-+150.-= 541 Euro. Dann lägst du mit 600 Euro drüber und könntest/müsstest dich aus der BG rausnehmen lassen. In diesem Falle fiele dann dein Anteil weg und du müsstest Deinen Eltern das Geld geben.

Wenn das Amt für dich noch etwas zahlt, dann können deine Eltern aber auch freiwillig darauf verzichten, dann müsstest Du dich da nie mehr melden. - Doch wieso sollten sie das tun ? Das würde ich nur anstreben, wenn der Vermittler wirklich von dir verlangt, das Studium abzuberechen und du das nicht willst. Dann wäre es sinnvoll, denn HartzIV zu beantragen ist freiwillig! Ich gehe aber davon aus, dass er es dulden wird. Gehe hin und besprich mit ihm das alles nett , auch dein Termin-Problem. Er soll es im PC vermerken. Meist hilft das beim nächsten Mal wenigstens.

LG Gwen

Hallo,

ich muss dich leider enttäuschen. Solange du mit deinen Eltern in der BG lebst und diese auch anteilige Leistungen für dich erhalten, bist du zur Mitwirkungen und Mitteilung verpflichtet.
Da du (wenn auch ungewollt) Alg II beziehst, musst du auch Termine wahrnehmen und erforderliche Angaben machen.

Gruß

Hallo,
um deine Frage beantworten zu können bedarf es einiger zusätzlicher Informationen. Wie alt bist du? Wieviel verdienst du? Hast du einen Ganztagsjob? Ohne diese Infos wird es schwierig.

VGZ