Hallo
Der Grund weshalb ich so verärgert bin ist, dass das Jobcenter
über meine aktuelle berufliche Situation bestens Bescheid weiß
und ich es einfach nicht einsehe, dass das Jobcenter immer
nach lust und laune, gerade so wie es denen passt, Einladungen
verschicken. Vllt. könnten die ja mal, bevor sie sich den
einfachsten Weg immer nehmen, in die Akten schauen!!!
nein, das könne sie leider nicht, denn sie haben, nicht wie herr Hartz das einmal vorgesehen hat, 75 Kunden zu betreuuen, sondern je nach Jobcenter zwischen 150 und 250 pro Nase! Sie sind überlastet, aber per Gesetz verpflichtet Menschen U 25 jeden Monat persönlich zu befragen, was Stand der Dinge ist! (auch Kontrolle dass sie sich nicht ins Ausland absetzen und dort Leistunge beziehen…) Tun sie es nicht, kriegen die Vermittler einen auf den Sack. Der Computer merkt das nämlich wenn die Quote nicht stimmt!
Wenn sie nun in die Akte schauen wollen, müssen sie in die andere Abteilung latschen. In Großstädten können das Wege von bis zu 5 Minuten durchs ganze große Haus sein! Dann müssen sie die Akte auffinden (liegt sie beim Leistungssachbearbeiter im Büro weil sie gerade bearbeitet wird ? Oder ist sie angehängt?..oder…?) Dauert weitre 5 Minuten - falls sei weg ist auch länger. - dannn müsen sie blättern und lesen… in dicken Akten kann das bis zu 10 Minuten dauern. Nun gut, gehen wir von optimalen 2 Minuten aus. Dann der Rückweg… Alles in allem dauert die aktion „Aktenblick“ also 5-25 Minuten. der Druck auf „Einladung versenden“ kostet den Ansprechpartner aber nur 3 Sekunden und die Terminierung vorher nochmal 1 Minute! Da er verpflichtet ist dich zu konatktieren, schafft der Ansprechparter nur so auf diesem Weg seine ARBEIT gerade so in der verfügbaren zeit! Er darf gar nicht wegen jeder Akte losgehen, weil ihm das System 3x soviel Menschen aufdrückt, wie er schaffen kann, obwohl er schon rotiert wie ein Idiot! DAS ist der Grund!
Du kannst ja anrufen! Manchmal verzichten sie dann auf die persönliche Einladung. Aber das dürfen sie nur in jedem 2. Monat.
Wo das steht? In der GEschäftsanweisung!
So und nun zu deinem Fernstudium! Ein Fernstudium ist keine von der Bundesagentur für Arbeit als förderungsfähig anerkannte Weiterbildung. Das heisst, EIGENTLICH hättest Du dafür gar nicht deine Arbeit drangeben dürfen. Und man kann auch nur ein Fernstudium machen, wenn man es selbst(!) finanzieren kann. Ein Studium schließt zudem a priori ArbeitslosengeldII Beszug aus, denn für ein Studium gibt es ja BAFÖG das man beantragen muss. (Für ein verstudium nicht, ich weiß aber das interessiert die Bundesagentur für Arbeit kaum! VOrschrift ist Vorschrift!) - soooo…und dann gibt es noch den sog „Ermessensspielraum“. Heisst findet dein Sachbearbeiter, dass das Studium Dich wirklich in Zukunft besser am Arbeitsmarkt plaziert, als dein alter Job, dann (aber auch nur dann!) darf er mal ein Auge zudrücken und das dulden!
Aber dazu muss er eigentlich anhand einer Arbeitsmarktprognose ermitteln, ob zum Studienabschluss in deiner Gegend auch wirklich gesucht wird.
Also was ich sagen will:
Du bist hier in deiner Konstllation DER GUNST deines persönlichen Ansprechbpartners AUSGELIEFERT!!! Also wenn du nicht willst, dass die 52 Euro ersatzlos gestrichen werden, dann sei nett zu ihm! Halte die Termine ein, oder versuche notfalls telefonisch den Termin umzulegen! Freunde dich mit ihm an, höre auf ihn und sei folgsam! - Ich übertreibe jetzt, aber eigentlich ist ein Fernstudium ein Grund die Zahlungen für dich einzustellen, da du dem Arbeitsmarkt nicht voll zur Verfügung stehst dadurch; und Fernstudium eben nicht als förderungswürdig anerkannt ist.
Er kann das aber anerkennen, insbesondere da du nebenbei arbeitest, wenn es nicht gerade eine Ausbildung zum Tierheilpraktiker, oder Professionel Gamer o.ä. ist
. KANN! heisst also nett sein, mitspielen, dann MACHT er auch. Das ist mein Tip.
Aber wo die Telefonnumer zu finden ist und was ich
am Telefon sagen muss, dass brauchst du mir nicht zu
erzählen… Da kenne ich mich bestens aus!!
Kann ich ja nicht wissen, wollte nur helfen
.
Vllt. kannst du mir ja sagen, ob ich mit meinem jetzigen
Gehalt Hilfebedürftig bin. Habe immer noch nicht verstanden,
wieviel meines Gehaltes angerechnet wird und ob ich unter der
Grenze liege. Davon abgesehen, werde ich bald 25…
Danke für deine Antwort.
LG
Wenn du 25 wirst wirst du unabhängig von deine Elteren gefördert , oder eben gar nicht. Dann bist du eine eigene BG und musst ins Erwachsenenjobcenter. Erwachsene Ü25 müssen nur alle 3 Monate dort auflaufen.
Die Kosten der GESAMTkosten Unterkunft müssen aus dem Bescheid (KdU) hervorgehen. hast Du den nicht kannst du einen Termin im Jobcenter in der anderen abteilung vereinbaren das ist die LEIstungsabteilung. dort kann man dir genau sagen wieviel das ist. Das ist nämlich je nach Landkreis von Jobcenter zu Jobcenter total unterscheidlich, da die Mietspiegel ja überall anders sind. Insofern kann dir hier Niemand genau sagen, wie hoch dein tatsächlicher Bedarf ist außer dein Jobcenter selber. Die haben einen Auskunfst- und Beratungspflicht! (Dazu brauchst du in der Regel nur einen Termin beim Leistungssachbearbeiter vereinbaren nicht beim pers. Ansprechpartner, der Dich eingeladen hat.) Deine Kdu ist der Teil der gesamt KDu, der sich ergibt, wenn du die gesamten KdU durch die in der wohnung lebenden Personenzahl teilst. dazu Kommt dann der Regelsatz von 291 Euro für dich. Plus 100 Euro Freibetrag für arbeit.
Ich lebe in Hannover. wenn ich die hiesisgen Sätze mal zugrunde lege und davon ausgehe, dass ihr 4 PErsonen seid, und mit Gas heizt, dann dürften für Unterkunftskosten (KdU) grob geschätzt etwa 150 euro auf dich entfallen. Somit wäre dein Bedarf: 291.-+100.-+150.-= 541 Euro. Dann lägst du mit 600 Euro drüber und könntest/müsstest dich aus der BG rausnehmen lassen. In diesem Falle fiele dann dein Anteil weg und du müsstest Deinen Eltern das Geld geben.
Wenn das Amt für dich noch etwas zahlt, dann können deine Eltern aber auch freiwillig darauf verzichten, dann müsstest Du dich da nie mehr melden. - Doch wieso sollten sie das tun ? Das würde ich nur anstreben, wenn der Vermittler wirklich von dir verlangt, das Studium abzuberechen und du das nicht willst. Dann wäre es sinnvoll, denn HartzIV zu beantragen ist freiwillig! Ich gehe aber davon aus, dass er es dulden wird. Gehe hin und besprich mit ihm das alles nett , auch dein Termin-Problem. Er soll es im PC vermerken. Meist hilft das beim nächsten Mal wenigstens.
LG Gwen