hallo, martin,
ich kann dir nur aus sicht eines experten für korruption antworten. in meiner großstadt kommt es immer wieder mal vor, dass „verkehrssünder“ versuchen, sich von der ahndung ihrer verstöße „freizukaufen“.
wie kommt so etwas heraus? Nun, solche versuche werden gemeldet vom betroffenen oder von zufälligen beobachtern. es kann auch auffallen, dass ein bestimmter überwacher viel weniger „knöllchen“ verteilt als sein vorgänger an denselben orten…
konsequenz: bei tatsächlichen oder angedeuteten versuchen in jedem fall freundlich ablehnen, und das unabhängig von der höhe der „kleinen aufmerksamkeit“!
jeden versuch dem vorgesetzen melden.
voraussetzung: klares konzept, eindeutige ethische einstellung (nicht nachmachen, wenn kollegen druck machen: „unkollegial“ ! , wenn nicht auch mal etwas annehmen -ist schon so vorgekommen…), und vor allem genaue kenntnis der STVO und - da häufig spezialvorschriften in den kommunen - auswendiglernen und nicht interpretieren, sondern wörtlich umsetzen.
vor einem vorstellungsgespräch würde ich die in frage kommenden vorschriften der STVO lernen und vor allem versuchen, die speziellen vorschriften der kommune zur VÜ zu besorgen und gründlich zu lesen.
dann würde ich mir vorstellen, welche Situationen während meines dienstes eintreten können (vom bezaubernden lächeln einer frau, „guten ausreden“, hinweisen auf besondere position (nicht unproblematisch falls vorgesetzte oder politiker) bis hin zu bestechungsversuchen und gewaltandrohung oder -anwendung.
alles gute für das vorstellungsgespräch und erfolgreiche bewerbung!
hagena