Hallo zusammen,
ich wollte fragen wie sich das mit dem Einladungsschreiben (Letter of invitation) verhält. Muss dieser notariell beglaubigt sein?
Wir erwarten dreiköpfigen Besuch aus Indien.
Liebe Grüße
Hallo zusammen,
ich wollte fragen wie sich das mit dem Einladungsschreiben (Letter of invitation) verhält. Muss dieser notariell beglaubigt sein?
Wir erwarten dreiköpfigen Besuch aus Indien.
Liebe Grüße
Hallo Widow,
es kommt darauf an wie der Besuch organisiert ist. Grundsätzlich erteilen die Deutschen Botschaften nur ein Visum, wenn sie davon überzeugt sind, dass die Rückreise gesichert ist.
Als Kriterium zählen hier Beruf und Wohneigentum des Antragsstellers.
Auch muss die Finanzierung der Reise gesichert sein.
Bei mir war es immer so, dass ich auf die Ausländerbehörde in meiner Stadt/Gemeinde gegangen bin und dort eine Verpflichtungserklärung abgegeben habe (Offizielle Einladung). Hierbei wird geprüft, ob du finanziell in der Lage bist für die Reise deiner Familienangehörigen zu sorgen. Außerdem mussten wir auch immer eine Reisekrankenversicherung abschließen.
Erkundige dich am besten bei deiner Ausländerbehörde vor Ort was für deinen Fall notwendig ist.
Viele Grüße
FME987
Vielen Dank für die schnelle Antwort!!
Dann werd ich mal zur Behörde gehen und sehen was die mir sagen.
Dankeschön!
Liebe Grüße